…dar. Rz 2411: Im Falle des abgetretenen Eigentumsvorbehaltes liegt bei der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes eine Lieferung des Abnehmers [(Insolvenz)Schuldners] an den Vorbehaltseigentümer vor (vgl. VwGH 27.06.2000, 97/14/0147). 16.2.7. Verwertung der Konkursmasse insbesondere von Sicherungsgut im Konkurs Rz 2412…
…Schuld behält. Das Sicherungsgut bleibt in der Regel in der Verfügungsmacht des Sicherungsgebers (Kreditnehmers). Unterschiede zwischen abgetretenem Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung bestehen nicht nur im dinglichen Erwerbsakt (siehe dazu VwGH 24.10.2000, 2000/14/0086), sondern auch hinsichtlich der Behandlung des Sicherungsgutes im Konkurs. Während…
…ein Anspruch auf Rückzahlung der hingegebenen Anzahlung. Dem Bw stand sodann gegenüber der DWGmbH bzw. deren Rechtsnachfolger ein Rückforderungsanspruch zu. Dem entsprechend wurde auch vom Masseverwalter die Aussonderung nicht anerkannt, sondern der Rückforderungsanspruch zunächst im Konkurs quotenmäßig befriedigt. Nach § 16 Abs. 3 Zi. 2 gilt …
…Der Leistungsempfänger habe für die übergegangenen Steuerschulden die Aufzeichnungspflicht im Sinne des § 18 UStG zu erfüllen. In die gleiche Kerbe schlage Melhardt, Umsatzsteuerhandbuch 2008, Rz. 2603, wo ausgeführt sei, dass nur die Lieferung des Sicherungsgutes durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer zum Übergang der Steuerschuld…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerden der sich mittlerweile im Konkurs befindlichen Bf., damals vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Alice Hoch, 2361 Laxenburg, Schlossplatz 12, vom 20. Oktober 2010 gegen die Berufungsvorentscheidungen des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 21. September 2010, Zl. 320000/90…
…wirksam geworden ist, ist nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Verwirklichung des den Tatbestand der Zustellung erfüllenden Sachverhaltes zu beurteilen (VwGH 19.10.2017, Ra 2016/16/0112). Durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Steuerpflichtigen wird das gesamte, der Exekution unterworfene…
Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und…
…aus einem anderen Grund nicht möglich, da die Aktien der ATS . erst im Herbst 1995 zum Kauf angeboten worden seien und er persönlich nur bis zum 30. Juni 1995 für die B tätig gewesen sei und es sei daher ausgeschlossen, dass irgendjemand anderer von der…
…Konkursgefahr zu Recht, da mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 26. November 2010 über das Vermögen der Bw. das Konkursverfahren eröffnet wurde. Somit ist auch die weitere kumulative Voraussetzung des § 232 Abs. 1 BAO als erfüllt anzusehen. Aus den dargelegten Gründen war daher wie im…
…an der objektiven Verminderung des Vermögens der Gesellschaft nichts ändern würden. Das Finanzamt ging daher zu Recht von einer Gefährdung bzw. wesentlichen Erschwerung der Einbringung im Sinne des § 232 BAO aus. 3) Ermessen Es lagen somit alle tatbestandsmäßigen Voraussetzungen zur Erlassung des gegenständlichen Sicherstellungsauftrages vor…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe 1.1. Mit dem an RA X als Masseverwalter im Konkurs des Y gerichteten „Bescheid – Sicherstellungsauftrag“ vom 20.3.2013 ordnete das Finanzamt in das Vermögen des Y die Sicherstellung von Abgabenansprüchen gemäß § 232 Abs. 3…
…Abgabennachforderung aus Eigenmitteln sei "durchaus im Bereich des Möglichen" gelegen, letztlich auch darin, dass die Bw. im März 2007 insolvent geworden ist, sodass der Konkurs über ihr Vermögen eröffnet werden musste. (Nach Auskunft des Masseverwalters ist in diesem Verfahren im besten Fall mit einer "verschwindend…
…der Berichtigung der Vorsteuern gemäß § 16 Abs 3 UStG 1994 infolge Uneinbringlichkeit von Lieferantenforderungen und Leistungsentgelten resultierte, mit dem im Zeitpunkt der Eröffnung des Konkursverfahren betehenden Guthaben zu Recht erfolgt ist. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 215 Abs. 1 BAO ist ein sich aus…
31.12.2004 betrage das buchmäßig ausgewiesene negative Eigenkapital bereits 430.138,01 €. Dem Unternehmen stünden keine Vermögenswerte zur Verfügung, um eine Abgabenschuld in dem im Sicherstellungsauftrag angeführten Ausmaß abzudecken. Die Gesellschaft besitze kein eigenes Grundvermögen, das Unternehmen werde in einem gemieteten Lokal betrieben…
…sodass sich die Verweigerung der Rückzahlung im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde jedenfalls als rechtmäßig erweist, zumal auch die bestanden habenden Masseforderungen laut Bericht des Masseverwalters vom 26.01.2018 vollständig beglichen werden konnten. Mit der Aufhebung des Konkursverfahrens tritt der Gemeinschuldner in anhängige…
…ist PR-Berater und Journalist. Strittig ist, ob die vom Bw. geltend gemachte Forderungsabschreibungen (hinsichtlich eines Darlehens) anzuerkennen ist. Das Finanzamt stellte im Zuge mehrerer Vorhaltsverfahren Ermittlungen an: Das Finanzamt forderte den Bw. auf, die betriebliche Notwendigkeit (notwendiges Betriebsvermögen) der berufungsgegenständlichen Darlehenshingabe bzw. der Belastung…
…August 2013 wurde der Konkurs mangels Kostendeckung aufgehoben, die Firma wurde am 18. Februar 2015 gemäß § 40 Firmenbuchgesetz infolge Vermögenslosigkeit gelöscht. Bereits ab 14. März 2012 erfolgte die Eröffnung einer Außenprüfung gemäß § 147 Abs.1 BAO. Im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 23…
…Im Gegenteil wurde sie dadurch einbekannt, dass der Bestand des Unternehmens mangels verwertbarer Aktivwerte ernstlich gefährdet wäre und zudem noch die Illiquidität beim Konkursgericht angemeldet werden müsste. Im gegenständlichen Fall war festzustellen, dass laut Erhebungen der Betriebsprüfung Malversationen im Zusammenhang mit Scheinrechnungen und nicht existenten…
…Ermessen der Verwaltungsstrafbehörde gestellte, weder eine zwingende Verfolgungshandlung noch den Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens bildende - Strafverfügung entfaltete keinerlei normative Wirkung. Dass die XY-OG sich seit 2015 selbst nicht mehr im Konkurs befunden hatte und dass sich die spätere vermeintliche Lenkerauskunft des Bf. auf ein anderes…
…habe die Behörde aber nicht zu bieten. Dem ist entgegen zu halten, dass durch einen Teil der im Gegenstand beteiligten Personen das Geschäftsmodell auch Sache der beim Zollamt Linz anhängig gewesenen Verfahren war und dass dies dem Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt bekannt war…