…des § 183 Abs.3 BAO wird daher von der zu diesem Thema in der Berufung angebotenen Parteieneinvernahme Abstand genommen. Die Bürgschaft dient der Sicherstellung einer fremden Schuld. Die Verpflichtung zur Erfüllung einer fremden Schuld hängt davon ab, ob eine Inanspruchnahme durch den Gläubiger erfolgt. Vor…
…des § 183 Abs.3 BAO wird daher von der zu diesem Thema in der Berufung angebotenen Parteieneinvernahme Abstand genommen. Die Bürgschaft dient der Sicherstellung einer fremden Schuld. Die Verpflichtung zur Erfüllung einer fremden Schuld hängt davon ab, ob eine Inanspruchnahme durch den Gläubiger erfolgt. Vor…
…zur Sicherstellung einer fremden Hauptverbindlichkeit, nämlich der Kreditschulden der Ges.m.b.H., verpfändet. Die Entstehung der Schulden hat nicht den Vermögensgegenstand, nämlich die Liegenschaft selbst, betroffen. Entgegen der Behauptung in den Berufungsergänzungen bestand kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermögen und Schuld; die Entstehung der Schuld…
…von einem im Sinne des BewG rechtzeitigen Antrag des Bw auf Berichtigung der Erbschaftssteuer auszugehen, welcher nunmehr im Zuge der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen ist. Im gegenständlichen Fall hat der Bw das Eigentum an den erbl. Liegenschaften, welche zur Sicherstellung einer fremden Verbindlichkeit, nämlich Schulden der…
…zu berichtigen (vgl VwGH vom 7.9.2006, Zl 2006/16/0035). Im gegenständlichen Fall hat der Bw. Hälfteeigentum an der erblasserischen Liegenschaft, die zur Sicherstellung einer fremden Hauptverbindlichkeit, nämlich der Kreditschulden der S GmbH, verpfändet war, erworben und folgte in jene Haftung als Bürge…
…Februar 2021 wurde die Beschwerde unter Darstellung der Rechtsinstitute des Darlehens, des eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens (verdeckte Einlage), der Einlösung einer fremden Schuld (cessio necessaria § 1422 ABGB) sowie der Legalzession (§ 1358 ABGB) mit folgender Begründung abgewiesen: Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Körperschaftsteuer 2014 bis 2016 Das von der…
…die zur Sicherstellung einer fremden Hauptverbindlichkeit, nämlich der Kreditschulden der Gesellschaft, verpfändet waren, und sie folgte in jene Haftung als Bürge und Zahler, die der Erblasser eingegangen war. Der Umstand, dass sich der Erbe für einen Teil der Verbindlichkeiten neben dem Erblasser ebenfalls als Bürge…
…die zur Sicherstellung einer fremden Hauptverbindlichkeit, nämlich der Kreditschulden der Gesellschaft, verpfändet waren, und sie folgte in jene Haftung als Bürge und Zahler, die der Erblasser eingegangen war. Der Umstand, dass sich der Erbe für einen Teil der Verbindlichkeiten neben dem Erblasser ebenfalls als Bürge…
…RS und 2. EK (verehelicht EMJ) II. Pfandbestellung Zur Sicherstellung einer Darlehensforderung von 300.000,00 € samt 10 % Zinsen jährlich verpfändet die Darlehensnehmerin den in ihrem Eigentum stehenden 1/3-ideellen Anteil (B-LNr. 4) der Liegenschaft XY, und erteilt EK die unwiderrufliche Einwilligung…
…durch Zahlung einer fremden Schuld ex lege in die Gläubigerposition ein. Wer eine fremde Schuld bezahle, für die er persönlich oder mit bestimmten Vermögensstücken hafte, trete in die Rechte des Gläubigers und sei befugt, von dem Schuldner den Ersatz der der bezahlten Schuld zu fordern…
…2013 mit Kenntnisnahme des X v. 16.12.2013 lassen keinen Zweifel darüber aufkommen, dass eine Willenseinigung zwischen den Vertragspartnern über die Zahlung einer fremden Schuld und den Forderungsübergang zu Stande gekommen ist, die im Übrigen durchaus geeignet ist, über das Rechtsgeschäft als Beweis zu…
…bringt, noch nicht eingetreten ist. Gemäß den vom Verwaltungsgerichtshof in einen gleichgelagerten Fall betreffenden Erkenntnis vom 7. September 2006, 2006/16/0035.0036-7 getroffenen Feststellungen, erwarb die Bw. infolge der Einantwortung der Verlassenschaft Miteigentum an Liegenschaften die zu Sicherstellung einer fremden Hauptverbindlichkeit verpfändet waren…
…Einantwortung der Verlassenschaft Miteigentum an Liegenschaften die zu Sicherstellung einer fremden Hauptverbindlichkeit verpfändet waren, und sie folgte in jene Haftung als Bürge und Zahler, die der Erblasser eingegangen war. Der Umstand, dass sich die Beschwerdeführerin für einen Teil der Verbindlichkeiten neben dem Erblasser ebenfalls als…
…Bank Austria AG für einen Kredit in Höhe von S 60,000.000,00 (€ 4,360.370,05) Sicherheit geleistet. Im Kreditvertrag vom 2. Jänner 1997 zwischen der Gläubigerin Bank Austria AG und der Schuldnerin K-AG seien als Sicherstellung die Übergabe des Abtretungsvertrages…
…dem österreichischen Recht fremden Begriff der Grundschuld bestimmt wird und es ist dieser daher auch entsprechend zu beachten. Aus den oa. Gründen unterliegen die gegenständlichen Grundschuld-Zweckerklärungen ungeachtet ihrer Wortlautes "hat zur Sicherstellung .... eine Grundschuld [also ein Grundpfandrecht und somit eine Hypothek im weiteren Sinne…
…8.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1520: Die Hypothekarverschreibung ist der vertragsmäßige Pfandrechtstitel, wodurch zur Sicherstellung einer eigenen oder fremden Verbindlichkeit eine Hypothek bestellt wird. Rz 1521: Eine Hypothek (Grundpfand) liegt nur dann vor, wenn eine unbewegliche Sache als Pfand gegeben wird (§ 448 ABGB). Unbewegliche…
…für Schulden einer fremden Person eingestanden, der gegenüber jede sittliche Verpflichtung fehlt. Im Übrigen finden sich im Vorstandssitzungsprotokoll vom 13.06.2005 neben der Besicherung durch den Bf noch weitere Sicherheiten (siehe oben). Auch damit ist der Schluss zulässig, dass, da die streitgegenständliche Bürgschaftsübernahme eine…
…der ***Schwester*** einen Warenkredit gewährte, der in diesem Ausmaß (absolute Höhe und kontinuierlicher Anstieg der offenen Lieferforderungen), in dieser Dauer der Kreditierung (siehe oben) und in dieser Form (Fortsetzung der Lieferbeziehung, keine Zurücknahme der Waren bei verschlechterter Vermögenslage) einem fremden Schuldner nicht zugestanden worden wäre…
…dem österreichischen Recht fremden Begriff der Grundschuld bestimmt wird und es ist dieser daher auch entsprechend zu beachten. Aus den oa. Gründen unterliegen die gegenständlichen Grundschuld-Zweckerklärungen ungeachtet ihrer Wortlautes "hat zur Sicherstellung .... eine Grundschuld [also ein Grundpfandrecht und somit eine Hypothek im weiteren Sinne…
…Beginn der Vermietung, die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes zugunsten der Ehegattin, die von dieser zu erbringende Gegenleistung sowie die nicht erfolgte Eintragung des Fruchtgenussrechtes im Grundbuch, wobei letzteres infolge der Nichterfüllung jener Publizitätserfordernisse, die im Zivilrecht obligat bzw. bei Verträgen zwischen Fremden Sandard seien, als Begründung…