…damit der Schwere der Rechtsgutbeeinträchtigung. Die Behörde hat bei der Strafbemessung die Aufgabe, unter Bedachtnahme auf die Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten im Rahmen des gesetzlichen Strafsatzes, die dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat angemessene Strafe festzusetzen. Gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG sind bei der…
…Die Höhe der Strafe werde von der Schuld des Täters bestimmt. Das Maß und Gewicht des Mangels des Täters an Verbundenheit mit den rechtlich geschützten Werten und damit die Vorwerfbarkeit seines deliktischen Verhaltens ergebe sich aus der Schwere der Schuld, aus dem Unrechtsgehalt der Tat…
…selbstverursacht, deplaziert. Was den Hinweis auf die Versäumnisse in der Offenlegungspflicht betreffe, so sei dieser gleichfalls unrichtig, weil damit in die Entscheidung eine Überlegung einfließen würde, die erst in einem (noch vermeidbaren) Finanzstrafverfahren hinsichtlich der Schwere der Schuld von Bedeutung sein könnte. Die finanzstrafrechtliche Tatsache…
…vom objektiven Gewicht der verschuldeten Tat und damit der Schwere der Rechtsgutbeeinträchtigung. Die Behörde hat bei der Strafbemessung demnach die Aufgabe, unter Bedachtnahme auf die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten im Rahmen des gesetzlichen Strafsatzes die dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat angemessene Strafe…
…der gebotenen Proportionalität zwischen Rechtsbruch und Reaktion auf diesen die Schwere der Straftat, die auch im Unrechtsgehalt ihren Ausdruck finde, nicht außer Acht bleiben. In diesem Sinne sei aus Art. 3 EMRK ein Übermaßverbot abzuleiten, demzufolge überhöhte Strafen oder Strafen, die das Maß der Schuld…
…Schwere der Rechtsgutbeeinträchtigung. Die Behörde hat bei der Strafbemessung demnach die Aufgabe, unter Bedachtnahme auf die Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten im Rahmen des gesetzlichen Strafsatzes die dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat angemessene Strafe festzusetzen. Zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen hat sich der…
…Übernahme der Eigentumsanteile am Stadthaus schwer erkrankt war, wovon seine Mutter sowohl persönlich als auch beruflich massiv betroffen und beeinträchtigt gewesen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (Finanzstrafgesetz) macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der…
…Juli 2007, StrNr. X, hat der Spruchsenat III beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz T. nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt, weil er im Wirkungsbereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, in…
…wenn der Wertersatz oder der Wertersatzanteil zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis stünde. Diese Verhältnismäßigkeitsprüfung soll sicherstellen, dass die Wertersatzstrafe stets in angemessenem Verhältnis zum Unrechtsgehalt der Tat und zur Schwere der Schuld des von der Sanktion Betroffenen…
…Schwere der Rechtsgutbeeinträchtigung. Die Behörde hat bei der Strafbemessung die Aufgabe, unter Bedachtnahme auf die Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten im Rahmen des gesetzlichen Strafsatzes, die dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat angemessene Strafe festzusetzen. Gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG sind bei der…
…schuld- und tatangemessenen Geldstrafe nicht entgegen (vgl. VwGH vom 25. Juni 1998, Zl. 96/15/0041). Im Anlassfall liegt die neben der schon aus der wiederholten Tatbegehung ableitbaren negativen Grundeinstellung gegenüber den durch die betreffenden Bestimmungen des FinStrG rechtlich geschützten Werten auch durch die Schwere…
…Pandemie-bedingtem Lockdown ab 16. März 2020 war die **B-GmbH** geschlossen, in dieser Zeit wurden von der **B-GmbH** keine steuerlichen Agenden ausgeübt. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen…
…Euro. Nach § 23 FinStrG bemisst sich die Strafe nach der Schuld des Täters und sind die Erschwerungs- und Milderungsgründe, sowie die persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Als mildernd waren bei ***Bf2*** und ***Bf1*** die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, sowie der Umstand, dass die Abgabe nicht fällig…
…Euro. Nach § 23 FinStrG bemisst sich die Strafe nach der Schuld des Täters und sind die Erschwerungs- und Milderungsgründe, sowie die persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Als mildernd waren bei ***Bf2*** und ***Bf1*** die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, sowie der Umstand, dass die Abgabe nicht fällig…
…Bei der Strafbemessung darf in Beachtung der gebotenen Proportionalität zwischen Rechtsbruch und Reaktion auf diesen die Schwere der Straftat, die auch im Unrechtsgehalt ihren Ausdruck findet, nicht außer Acht bleiben. Das Ausmaß der Strafe muss in einer realistischen Relation zum Unrechts- und Schuldgehalt der konkreten…
…VwGH Zl. 86/02/0171 vom 05.11.1987). Der Einwand, dass Strafbarkeitsverjährung eingetreten sei, ist daher als unbegründet zurückzuweisen. Die Höhe der bestätigten Geldstrafe berücksichtigt einerseits das Tatsachengeständnis des Beschuldigten sowie dessen Vermögensverhältnisse. Es berücksichtigt aber auch die Schwere der Schuld, da durch aktives…
…den Magistrat der Stadt Wien zu entrichten.Der Magistrat der Stadt Wien wird gemäß § 25 Abs.2 BFGG als Vollstreckungsbehörde bestimmt. Eine Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist für die Beschwerdeführerin nach § 25a Abs.4 VwGG unzulässig. Entscheidungsgründe Der Schuld-…
…Gerade aus der Schwere der gegen ihn erhobenen Vorwürfe müsse man aus den Vereinbarungen des Scheidungsvergleiches schließen, dass er kein Verhalten gesetzt habe, das für eine überwiegende Schuld spreche. Er konnte sich aufgrund der Klagen und Strafanzeigen seiner Ex-Frau aus rechtlichen Gründen dieser Belastungen…
…in dem diese noch leben, habe er keine weiteren Einkünfte und Vermögenswerte. Mit Straferkenntnis vom 29.11.2017 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, das Fahrzeug, ohne für dessen Kennzeichnung mit einem richtig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben, da der Parkschein Nr. 797937 OOG Spuren von…
…vom objektiven Gewicht der verschuldeten Tat und damit der Schwere der Rechtsgutbeeinträchtigung. Die Behörde habe bei der Strafbemessung demnach die Aufgabe, unter Bedachtnahme auf die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten im Rahmen des gesetzlichen Strafsatzes die dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat angemessene Strafe…