…II Nr. 316/2015 idF BGBl. II Nr. 323/2016, die VO der FMA über die Bildung einer Schwankungsrückstellung in der Schaden- und Unfallversicherung von Versicherungsunternehmen (Schwankungsrückstellungs-Verordnung 2016 - VU-SWRV 2016) vom 21.10.2015, BGBl. II Nr. 315/2015 idF BGBl. II Nr…
…keine Erfahrungswerte für den Schadensverlauf vorliegen. Beispiele für Großrisiken sind unter anderem die Atomrisiken, Pharmarisiken und Umwelthaftpflichtrisiken. Diese Rückstellung für Großschäden ist nur ausnahmsweise anstelle einer Schwankungsrückstellung zu bilden, wenn kein ausreichend großes Kollektiv vorliegt. Terrorrisiken, die in Versicherungsverträgen enthalten sind, werden im "Versicherungspool zur…
23.3.1.325.3.1.3 Steuerliche Abzugsfähigkeit Rz 1356: Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und die sonstigen Rückstellungen gemäß § 144 Abs. 3 D VII VAG 2016 sind mit 80% des Teilwertes anzusetzen. Zu den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen zählen insbesondere die Stornorückstellung…
…12 KStG idF des Budgetbegleitgesetzes, BGBL I Nr. 142/2000). Die Auflösung der Schwankungsrückstellung im Jahr 2001 wäre aufgrund der geänderten Rechtslage (§ 15 Abs. 2 Z 3 KStG) zwar nur zur Hälfte, dh im Ausmaß von € 169.240,17 im steuerlichen Gewinn zu erfassen…
…Die Bw. habe es dabei bisher unterlassen die bis zum Übertragungsstichtag 1.9.2001 angefallenen Zinsen zu berücksichtigen. Auch die an die Pensionskasse bezahlte anteilige Schwankungsrückstellung werde als Teil des Deckungserfordernisses angesehen. Die bezahlten Auszahlungskosten seien auf 10 Jahre aktiv abzugrenzen, da es sich dabei…
…3 und § 26a Abs. 12 KStG idF des Budgetbegleitgesetzes, BGBl. I 142/2000) | 17.133,69 € | Hälfte der Schwankungsrückstellung (§ 15 Abs. 2 Z 3 KStG 1988) | 2.526.651,19 € | Übergangsregelung gemäß § 26a Abs. 11 KStG 1988 | 4…
…gewesen und mit einer Inanspruchnahme aus der Nachschusspflicht habe man ernsthaft rechnen müssen. Wie die Pensionskasse bestätigte sei die Schwankungsrückstellung bei den Leistungsberechtigten im gesetzlichen Ausmaß (5% des zugeordneten Vermögens) negativ gewesen. Die Rückstellung für die Nachschusspflichten zum 31.12.2003 sei von der Bw…
…Abs. 12 KStG idF des Budgetbegleitgesetzes, BGBL I Nr. 142/2000). Die Auflösung der Schwankungsrückstellung im Jahr 2001 wäre aufgrund der geänderten Rechtslage (§ 15 Abs. 2 Z 3 KStG) zur Hälfte, dh im Ausmaß von € 192.604,00 im steuerlichen Gewinn zu erfassen gewesen…
…12 KStG idF des Budgetbegleitgesetzes, BGBL I Nr. 142/2000). Die Auflösung der Schwankungsrückstellung im Jahr 2001 wäre aufgrund der geänderten Rechtslage (§ 15 Abs. 2 Z 3 KStG) zwar nur zur Hälfte, dh im Ausmaß von € 914.185,83 im steuerlichen Gewinn zu erfassen…
…12 KStG idF des Budgetbegleitgesetzes, BGBL I Nr. 142/2000). Die Auflösung der Schwankungsrückstellung im Jahr 2001 habe zwar aufgrund der geänderten Rechtslage (§ 15 Abs. 2 Z 3 KStG) zur Hälfte, dh im Ausmaß von € 4.635.478,44 vom steuerlichen Gewinn abgezogen werden…
… | Schwankungsrückstellung | Stand 31.12.2000 | Veränderung 2001 | Stand 31.12.2001 | handelsrechtlich | 1.039.510,00 | 623.674,00 | 1.663.184,00 | davon 50% anerkannt | 519.755,00 | 311.837,00 | 831…
23.3.325.3.3 Risikorücklage Rz 1390: Versicherungsunternehmen müssen eine gemäß § 143 Abs. 1 VAG 2016 in der Bilanz gesondert auszuweisende Risikorücklage bilden. Die Risikorücklage dient der Sicherung der Existenz der Versicherungsgesellschaft. Insbesondere dient sie damit der Abdeckung des allgemeinen Unternehmerrisikos, welches sich bei…
…RLV) vom 21.10.2015, BGBl. II Nr. 316/2015; die VO der FMA über die Bildung einer Schwankungsrückstellung in der Schaden- und Unfallversicherung von Versicherungsunternehmen (Schwankungsrückstellungs-Verordnung 2016 - VU-SWRV 2016) vom 21.10.2015, BGBl. II Nr. 315/2015; die Versicherungsunternehmen-Höchstzinssatzverordnung der…
…weil sie bereits in den handelsrechtlichen Abschlüssen enthalten gewesen seien. Die Bw. wurde ersucht, den Widerspruch zwischen den in der Berechnung der Drohverlustrückstellung ausgewiesenen Zahlen und dem Jahresabschluss zu erklären und die "Veränderungen Schwankungsrückstellung" im Jahr 1996 zu erklären. Weiters wurde die Bw. darauf hingewiesen…
8.6.4.2 Gelockertes Prinzip der Dauerdeckung - § 14 Abs. 7 Z 2 und 3 EStG 1988 Rz 3402: Die Wertpapierdeckung muss grundsätzlich durchgehend während des gesamten Folgejahres vorhanden sein (Prinzip der Dauerdeckung). Beträgt die Wertpapierdeckung im Wirtschaftsjahr auch nur vorübergehend (bereits ab einem vollen…
8.6.4.4 Übergangsbestimmung gemäß § 116 Abs. 4 Z 4 EStG 1988 Rz 3406: Gemäß § 116 Abs. 4 Z 4 letzter Satz EStG 1988 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2007 ist die Aufstockung unter Zugrundelegung des zwanzigjährigen Zeitraumes weiter fortzuführen. Als Ausgangspunkt für die…
23.3.225.3.2 Prämienrückerstattungen 23.3.2.125.3.2.1 Allgemeines Rz 1374: Das Wesen der Prämienrückerstattung besteht darin, dass dem Versicherungsnehmer jene Prämienteile rückerstattet werden, die zur Deckung der mit der Leistung der Versicherungsunternehmen verbundenen Aufwendungen nicht benötigt werden (Rückerstattung "überhobener…
8.5 Vorsorge für Abfertigungen 8.5.1 Allgemeines 8.5.1.1 Abfertigungsverpflichtungen und Vordienstzeiten Rz 3330: Die Bildung einer Abfertigungsrückstellung nach § 14 Abs. 1 EStG 1988 ist nur zulässig für gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigungsansprüche für Abfertigungsansprüche, die den gesetzlichen (kollektivvertraglichen) Abfertigungsansprüchen dem Ausmaß…
8.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten 8.2.1 Wesen der Verbindlichkeitsrückstellungen Rz 3313: Bei den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten muss eine Verpflichtung gegenüber Dritten gegeben sein. Verbindlichkeitsrückstellungen sind daher Rückstellungen, die gebildet werden auf Grund privatrechtlicher Verpflichtungen auf vertraglicher oder deliktischer Grundlage (zB Rechts…
8.6.3.6 Übergang vom deckungslosen Zahlungsverfahren auf das Ansammlungsverfahren Rz 3396: In Fällen, in denen der Steuerpflichtige vom deckungslosen Zahlungsverfahren auf das Ansammlungsverfahren übergeht, gilt Folgendes: Es ist im Sinne des Nachholverbotes vorzugehen. Die Pensionsrückstellung ist im vollen Ausmaß zu bilden. Sie ist…