…diese Gegenstand einer Zahlungserleichterung ist oder war - zu verstehen. Hierunter fallen zB Bescheidaufhebungen gemäß § 278 Abs. 1 BAO oder gemäß § 299 BAO, insbesondere aber Schuldminderungen, die auf einen Abgabenbescheid (§ 198 BAO) zurückzuführen sind. Dazu gehören vor allem Verminderungen, die auf Grund eines endgültigen (§ 200 Abs…
…§ 33 Abs. 2 lit. a FinStrG einzustufen. Denn selbst eine allenfalls daraus abzuleitende Schuldminderung, dass ja vielfach nachträglich Voranmeldungen eingereicht worden sind, ist entgegenzuhalten, dass die diesbezügliche Verspätung und der dadurch rechtswidrig erwirkte Zahlungsaufschub nicht bloß einige Tage oder Wochen, sondern im Durchschnitt acht Monate…
…Steuererklärungen befreien, wobei Abrechnungsprobleme bei Erklärungspositionen mit internationalem Bezug als glaubhaft erscheinen und dies schuldmindernd zu berücksichtigen war. Das ehemalige anhängige VwGH-Verfahren und die dargelegte Kanzleisituation (Aufarbeiten von Erklärungs-Rückständen) können keinesfalls zu einer Schuldminderung führen. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 28…
…oder anstelle der Bücher auch mit Computerstunden bezahlen könne. Es sei überhaupt vereinbart gewesen, dass jede vom Pflichtigen verrechnete Leistung zur Schuldminderung führe." Dieser Art der Geschäftsgebarung ist zu entgegnen, dass es als völlig realitätsfremd anzusehen ist, wenn ein Unternehmer für eine in Geld in…
…anstelle der Bücher können auch Computerstunden als Gegenleistung erfolgt sein. Es sei überhaupt vereinbart gewesen, dass jede vom Bw verrechnete Leistung zur Schuldminderung führe. Niederschrift vom 10. März 2005 mit Auskunftsperson GR: Am 10. März 2005 wurde der Schriftsteller und Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Autoren…
…Wesentlich schwerer wiegt jedoch das Vorbringen, alles, was der Bw als Gegenleistung verrechne, könne er für sich als Schuldminderung verbuchen. Bereits damit ist davon auszugehen, dass C und andere dem Willen des Bw derart untergeordnet waren, dass sie keinen eigenen Willen hatten und nur auf…
…Rechnung tatsächlich geflossen. Die Autoren seien mit dem Prinzip der Aufrechnung einverstanden gewesen. Es sei überhaupt vereinbart gewesen, dass jede von LP verrechnete Leistung zur Schuldminderung führt. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Rechtsgrundlagen: Gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche…
…314. Rz 307 ff (zur Berechnung von Stundungszinsen) lauten: ... Hierunter fallen zB Bescheidaufhebungen gemäß § 278 Abs. 1 BAO oder gemäß § 299 BAO, insbesondere aber Schuldminderungen, die auf einen Abgabenbescheid (§ 198 BAO) zurückzuführen sind. Dazu gehören vor allem Verminderungen, die auf Grund eines endgültigen (§ 200 Abs…
…Rz 307 ff (zur Berechnung von Stundungszinsen) lauten: ….. Hierunter fallen zB Bescheidaufhebungen gemäß § 278 Abs. 1 BAO oder gemäß § 299 BAO, insbesondere aber Schuldminderungen, die auf einen Abgabenbescheid (§ 198 BAO) zurückzuführen sind. Dazu gehören vor allem Verminderungen, die auf Grund eines endgültigen (§ 200 Abs…
…Tilgung bzw. Konvertierung in EUR bzw. ATS) ist der Vorgang einkommensteuerlich nicht zu erfassen. Nicht betrieblich veranlasste Schuldminderungen und Schulderhöhungen sind ab dem Zeitpunkt der Überführung ins Privatvermögen steuerlich unbeachtlich (VwGH: Zurückbehaltene Fremdwährungsschuld, RdW 2008/753, 817). B.2.) Der Beschwerdeführer hat zum 30. November…
…Finanzämter, Verlag Orac, Wien, 1996, § 212a, Tz 25). Unter derartige (zinsenrelevante) Schuldminderungen fallen nicht nur solche, die auf Grund einer (teilweise) stattgebenden Berufungsvorentscheidung oder Berufungsentscheidung eintreten, sondern beispielsweise auch solche, die auf eine Bescheidaufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO zurückzuführen sind (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, …
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat (Wien) 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Herbert Frantsits und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Finanzstrafsache gegen Z, Adresse, vertreten durch Rechtsanwalt RA, Adresse, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21.10.2015 gegen das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Mag. A., Rechtsanwalt, Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. Jänner 2019 gegen das Erkenntnis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Finanzstrafsache gegen den belangten Verband Bf, AdresseBf, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 28a, 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) iVm §§ 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) über die Beschwerde des belangten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde der Bf., Wien, vertreten durch Dr. Michael Velik, Florianigase 1/6, 1080 Wien, gegen das Erkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 24. Jänner 2018, MA 67…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Dr. Wolfgang Seitz als weitere Mitglieder des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen S, Adr., vertreten durch Dr. Christian Eberl, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Opernring 7/10, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 22. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 22. Oktober 2004 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird insofern teilweise Folge gegeben, als der Haftungsbetrag…