…und tatsächlicher Gewerbeausübung mündeten, keine Berufsausbildung darstellen soll. Auch bei (vorläufigem oder dauerhaftem) Hintanstellen der klassischen AHS-Matura zugunsten eines spezifischeren Berufswegs, kann meiner Meinung nach nicht von fehlendem Abschluss oder Schulabbruch gesprochen werden, da der Plan schon um den 18. Geburtstag bestand und definitiv…
- dass man sich - wie bei anderen Schülern und Studenten darauf verließ - dass für den Zeitraum zwischen Ende des einen und Beginn des nächsten Schuljahres, keine wie immer geartete Berufsausbildung nachgewiesen werden müsse, - dass die Nebentätigkeit VS zu weit weniger Zuverdienst geführt habe als erwartet, - dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 11.10.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 04.10.2016, über die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Beträgen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag…
…Jahrgang erhalten hat. Rechtlich folgt daraus: Die Bf. vermeint, dass die Voraussetzung einer Berufsausbildung bei ihrem Sohn auch im Zeitraum zwischen Schulabbruch und Neubeginn einer weiteren Ausbildung vorgelegen sei, dies insbesondere deshalb, da der Beginn der neuen Ausbildung erst im darauffolgenden Herbst möglich war. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RiMS in der Beschwerdesache BF, bezüglich Beschwerde vom 16. Jänner 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 14. Jänner 2015 betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Juni…
…sei. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung führt der Bw im Wesentlichen aus, dass ihm der mit Ende Mai 2004 erfolgte Schulabbruch der Tochter erst im Oktober 2004 bekannt geworden sei. Sie habe sich über Mobbing durch ihre Mitschüler beklagt und habe im Mai auch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend den Bescheid des ***FA*** vom 21. November 2022 über Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für ***1*** für den Zeitraum November 2021 bis Juli 2022, Ordnungsbegriff 8…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 5. September 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr. Heitger-Leitich, vom 1. September 2011 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für Juni 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…eine "Abgangsklausel" ausgestellt. Das Finanzamt ging in seiner Beschwerdevorentscheidung explizit von einem Schulabbruch mangels Bestehens der Wiederholungsprüfung aus und blieben die Ausführungen der Abgabenbehörde insofern seitens der Beschwerdeführerin unwidersprochen. Auch das BFG legt daher seiner rechtlichen Würdigung die Ausgangslage zugrunde, dass A die Ausbildung am…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 12. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 25. September 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum August 2008 bis Juni 2009 entschieden: Die Berufung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des Bf., Wien, VNR xxxxxxxxxxx, vom 15. November 2018, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 22. Oktober 2018, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. Juni 2007, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 22. Mai 2007, betreffend die Rückforderung der für das Kind XY. für die Monate Juli und August 2004 ausgezahlten Familienbeihilfe und der entsprechenden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A.T., vom 14. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wels vom 6. Oktober 2008 betreffend Familienbeihilfe für den Zeitraum August 2008 bis Oktober 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Rückforderung beträgt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. Juli 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 1. Juni 2001 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe für den Zeitraum Februar und März 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber…
…Antrag auf Famlienbeihilfe für S.. Mit Vorhalt vom 12.10.2015 forderte das Finanzamt (FA) die Bf auf, Dokumente betreffend den Schulabbruch von S. sowie den Prüfungsplan für die Berufsreifeprüfung von der Maturaschule vorzulegen. Mit Schreiben vom 19.10.2015 stellte die Bf abermals einen…
…Der Bescheid wurde mit dem Vermerk „nicht behoben“ an das Finanzamt retourniert. Die Bf legte fristgerecht am 10.3.2015 das Rechtsmittel der Beschwerde ein und begründete den Schulabbruch mit schweren gesundheitlichen Problemen. Gleichzeitig stellte die Bf den Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe (erhFB)…
…7.2012 ein Erinnerungsschreiben. Am 11.4.2013 wurde der Bf. ersucht, das Reifeprüfungszeugnis für seinen Sohn vorzulegen bzw. bei vorzeitigem Schulabbruch einen entsprechenden Nachweis beizulegen. Da der Bf. auch auf dieses Schreiben nicht reagierte, ersuchte das Finanzamt am 6.8.2013 Fr. St gem…
…Rückgabe des Schülerfreifahrausweises sei nicht erfolgt. Mit Schriftsatz vom 6.6.2011 hat das Finanzamt B die Bfin darauf hingewiesen, dass bei Schulabbruch ein noch gültiger Freifahrausweis für die Fahrt zwischen Wohnung und Schule unverzüglich dem zuständigen Verkehrsunternehmen zurückzustellen sei. Werde der Freifahrausweis nicht zurückgegeben…
…eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 21.10.2010. Die Abgabenbehörde I. Instanz forderte die Mutter auf, Nachweise für den Aufenthalt des Sohnes in Österreich für die Zeit nach dem Schulabbruch zu erbringen (wie z.B. Bestätigung über Arztbesuche, Kopie des Reisepasses usw.). Mit dem angefochtenen Bescheid…
…auch keine Bestätigung über "arbeitsuchend vorgemerkt" vorgelegt worden. Die dagegen eingebrachte Berufung vom 28.8.2008 wird damit begründet, dass sich der Berufungswerber am 13.12.2007 wegen dem Schulabbruch seiner Tochter telefonisch am Finanzamt wegen der Familienbeihilfe erkundigt habe. Er habe die Auskunft erhalten…