…möge. Die Erhebung der Beschwerde wäre für ihn übrigens erst nach seiner Freilassung möglich gewesen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Für den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen gelten gemäß § 175 Abs.1 FinStrG die Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes (StVG). Demnach war D zumal im Schriftverkehr mit öffentlichen Stellen gemäß §…
…| - Personalvertretung - Rolle und Aufgaben | | 3. Tag | | 8 | | - Überblick über die praxisrelevanten gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit im Strafvollzug | | | - Schriftliche Arbeit - Meine Erwartungen an mein zukünftiges Berufsfeld | | 4. Tag | | 8 | | …
…und Aufgaben | | 3. Tag | | 8 | | - Überblick über die praxisrelevanten gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit im Strafvollzug | | | - Schriftliche Arbeit - Meine Erwartungen an mein zukünftiges Berufsfeld | | 4. Tag |  …
…von 363,00 € festgesetzt. Die Kosten des Strafvollzuges werden gegebenenfalls mit gesondertem Bescheid festgesetzt werden. II. Die Berufung der Erstbeschuldigten wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die K.GmbH (im Folgenden K - F GmbH) wurde mit dem Gesellschaftsvertrag vom 4. Dezember 1998 samt Nachtrag vom…
…Gewährung des Erhöhungsbetrages mit der Bitte, weiteren Schriftverkehr zukünftig ausschließlich an mich zu richten. Besten Dank! ... Anlage: EV-Urkunde Urkunde BG Innere Stadt Antrag Familienbeihilfe Antrag Gewährung des Erhöhungsbetrages wg. erheblicher Behinderung Ein Formular Beih 100 ist im elektronischen Verwaltungsakt nicht enthalten. Die Antragstellung (auch)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen 1. Herrn ***Bf1***, geboren 1968, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Rechtsanwalt **V1**, Adresse1 und 2. Herrn ***Bf2***, geboren 1972, ***Bf2-Adr*** vertreten durch **V2**, Adresse2, wegen des Finanzvergehens gemäß § 8 Abs. 1 Z…
…Senates in der Finanzstrafsache gegen B, vertreten durch Dr. Hans Helmut Moser, Wirtschaftstreuhänder, Kapuzinerberg 7, 4910 Ried im Innkreis, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 18. Juli 2008 gegen das Erkenntnis des…
…und (laut Eingangsstempel) am 17. August 1995 beim Finanzamt Salzburg-Land eingereicht (Veranlagungsakt, Teilakt "Allgemeiner Schriftverkehr"). Es ist daher im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit auszuschließen, dass für den Fall, wenn die fälschlicherweise noch nicht ins steuerliche…
…von Sofia nach ***Adr4*** "sonst" an sich gebracht habe. Für den ***2*** "***3***", welcher im Jahr 2008 durch Leasingbetrug der ***2*** entwendet worden sei, habe kein Verzollungsnachweis ermittelt werden können. Dem ausführlichen E-Mail-Schriftverkehr zwischen der ***1*** GmbH und der ***2*** Financial Services, USA…
…Begründung ich sei im gegenständlichen Zeitraum berechtigt die Gesellschaft zu vertreten ist daher falsch! Im Straferkenntnis fehlt jeder Hinweis oder Begründung, weshalb meine Ausführungen in der Stellungnahme nicht gewürdigt wurden und hat die Behörde offensichtlich weder Nachschau in das Firmenbuch noch in den Schriftverkehr (Fr…
…Dazu werden Sie aufgefordert, sämtliche vorhandene Rechnungen, Zahlungsbelege und sonstigen Schriftverkehr (Anbote, Kostenvoranschläge, Auftragsschreiben, Auftragsbestätigungen, Arbeitsnachweise, Lieferscheine, vertragliche Vereinbarungen, E-Mailverkehr, Bankabhebungen im Zusammenhang mit den behaupteten Barzahlungen usw.) betreffend die Geschäftsbeziehung mit diesem Verein in Kopie vorzulegen! Sollten Sie derartige Unterlagen, wie vor dem…
…und des Wohnbedarfes getragen wird, sofern die Vollwaise nicht einen eigenständigen Haushalt führt; dies gilt nicht für Vollwaisen, die Personen im Sinne des § 1 Z 3 und Z 4 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr. 144/1969, sind, sofern die Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr. 144/1969…
…nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, sofern die Vollwaise nicht einen eigenständigen Haushalt führt; dies gilt nicht für Vollwaisen, die Personen im Sinne des § 1 Z. 3 und Z. 4 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr. 144/1969…
…a FinStrG mit € 200,00 festgesetzt; die ebenfalls von ihm zu tragenden Kosten eines Strafvollzuges werden gegebenenfalls mit Bescheid der Finanzstrafbehörde festgesetzt werden. II. Im Übrigen wird die eingeschränkte Beschwerde des Beschuldigten als unbegründet abgewiesen. III. Gegen diese Entscheidung ist eine ordentliche Revision an…
…Geldstrafe von € 4.000,00 (in Worten: Euro viertausend), im Uneinbringlichkeitsfall zu 20 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Gemäß § 185 FinStrG habe die Bestrafte die Kosten des Strafverfahrens sowie eines allfälligen Strafvollzuges zu ersetzen. Der Pauschalkostenbetrag werde für den Fall der Rechtskraft mit € 400,00…
…in Höhe von € 363,00 sowie eines allfälligen Strafvollzuges zu ersetzen. 2) Die Fa. P-GmbH (Bw2) sei als belangter Verband gemäß § 3 Abs. 2 VbVG in Verbindung mit § 28a FinStrG verantwortlich dafür, dass durch die Geschäftsführerin S.P. als Entscheidungsträgerin im Sinne des …
…des Strafvollzuges wird durch gesonderten Bescheid festgesetzt werden. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 31. August 2005, SN 046-2004/00408-001, hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Berufungswerber (Bw.) für schuldig erkannt, im Bereich…
…von 500 Euro (in Worten: fünfhundert Euro) und die Kosten des Strafvollzuges zu ersetzen. Die Höhe der Kosten des Strafvollzuges werde durch gesonderten Bescheid festgesetzt werden. Eingestellt werde hingegen das gegen ***Bf1*** eingeleitete Finanzstrafverfahren im Umfang der Jahre 2005 (3.256,67 Euro) und 2006 …
…im Rahmen des angeführten Projektes anzutreten sei. Auf Grund seiner möglich gemachten und getätigten Zahlungen ersuche der Bf. seinem Antrag stattzugeben. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 177 Abs.1 FinStrG kann die Finanstrafbehörde I. Instanz auf Antrag des Bestraften bei Vorliegen triftiger Gründe den Strafvollzug…
…Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG werden Abgabenhinterziehungen im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen der Summe der Verkürzungsbeträge geahndet…