…11 Abs. 2 GebG, wonach automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebrachte Eingaben und Beilagen sowie auf diese Weise ergehende Erledigungen, amtliche Ausfertigungen, Protokolle und Zeugnisse schriftlichen Eingaben und Beilagen, Erledigungen, amtlichen Ausfertigungen, Protokollen und Zeugnissen gleichstehen (siehe Rz 140). 1.4. Amtshandlungen…
10.9. Schriften in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten (§ 14 TP 10 GebG) 10.9.1. Gegenstand und Höhe der Gebühr Rz 550: § 14 TP 10 Abs. 1 GebG | Z 1 | Anmeldungen von Patenten, Gebrauchsmustern, Schutzzertifikaten oder Halbleiterschutzrechten, Schutzzertifikatsverlängerungen, Anträge auf Recherchen und…
…TP 7 GebG; siehe Rz 480 ff) Einreise- und Aufenthaltstitel (§ 14 TP 8 GebG; siehe Rz 510 ff) Reisedokumente (§ 14 TP 9 GebG; siehe Rz 530 ff) Schriften in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten (§ 14 TP 10 GebG; siehe Rz 550 ff) Waffendokumente (§ 14 TP…
…Diese Schrift stellt keine gemäß § 14 TP 5 Abs. 3 Z 3 GebG gebührenbefreite Beilage dar, sondern ist im Rahmen eines amtlichen Gebrauchs zu vergebühren (siehe Rz 120 ff zum amtlichen Gebrauch). Rz 373: Wurde für die beigelegte Schrift bei einer früheren Verwendung als Beilage…
29.3. Befreiung für von der Geburt veranlasste Schriften Rz 1726: Dokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sowie die dazugehörigen Anträge sind von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben unter der Voraussetzung befreit, dass diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt…
…Rz 178: Durch § 11 Abs. 2 GebG wurde der Begriff einer Schrift an die heutigen technischen Möglichkeiten angepasst. Damit ist auch eine automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise (zB mittels Fax oder E-Mail) eingebrachte Eingabe oder Beilage gebührenpflichtig. Weiters sind damit auch…
…Verkehrsteuern und Glücksspiel, nunmehr Finanzamt Österreich, übermittelt. Gegenstand der Gebühr waren den Befunden zufolge jeweils die Meldung des Ausflugsverkehrs gemäß Tiroler Schischulgesetz samt Beilagen und Kopien der Lichtbildausweise der gemeldeten Lehrer sowie die schriftliche Erledigung durch die Bezirkshauptmannschaft. 2. Festzuhalten ist, dass die Bezirkshauptmannschaft (BH…
…Verkehrsteuern und Glücksspiel, nunmehr Finanzamt Österreich, übermittelt. Gegenstand der Gebühr waren den Befunden zufolge jeweils die Meldung des Ausflugsverkehrs gemäß Tiroler Schischulgesetz samt Beilagen und Kopien der Lichtbildausweise der gemeldeten Lehrer sowie die schriftliche Erledigung durch die Bezirkshauptmannschaft. 2. Festzuhalten ist, dass die Bezirkshauptmannschaft (BH…
…Verkehrsteuern und Glücksspiel, nunmehr Finanzamt Österreich, übermittelt. Gegenstand der Gebühr waren den Befunden zufolge jeweils die Meldung des Ausflugs-verkehrs gemäß Tiroler Schischulgesetz samt Beilagen und Kopien der Lichtbildausweise der gemeldeten Lehrer sowie die schriftliche Erledigung durch die Bezirkshauptmannschaft. 2. Festzuhalten ist, dass die Bezirkshauptmannschaft…
…Verkehrsteuern und Glücksspiel, nunmehr Finanzamt Österreich, übermittelt. Gegenstand der Gebühr waren den Befunden zufolge jeweils die Meldung des Ausflugsverkehrs gemäß Tiroler Schischulgesetz samt Beilagen und Kopien der Lichtbildausweise der gemeldeten Lehrer sowie die schriftliche Erledigung durch die Bezirkshauptmannschaft. 2. Festzuhalten ist, dass die Bezirkshauptmannschaft (BH…
…Der angefochtene Bescheid wird jedoch gemäß § 279 Abs. 1 BAO abgeändert wie folgt: Betreffend die Schriften laut Rechnungen vom 04.03.2010, vom 05.10.2010 und vom 05.01.2011: | 3 amtliche Ausfertigungen mit insgesamt 3 Bogen gemäß § 14 TP2 Abs.1 Z1…
…Rechnung Nummer vom 21.12.2012 | Im Zusammenhang mit der (den) im Betreff angeführten Schriften wird die Gebühr festgesetzt mit | 138,70 € | Bereits entrichtet wurde | 0 | Auf Grund der festgesetzten Abgabe und des entrichteten Gebührenbetrages ergibt sich eine Nachforderung…
…eingebracht bei Z zur Zahl zu Rechnung Nummer | Im Zusammenhang mit der (den) im Betreff angeführten Schriften wird die Gebühr festgesetzt mit | 142,60 € | Bereits entrichtet wurde | 0 | Auf Grund der festgesetzten Abgabe und des entrichteten Gebührenbetrages ergibt sich…
…Grunde liegt und dass dieser Antrag somit eine gebührenpflichtige Eingabe i.S. des §14 TP6 Abs.2 GebG (Eingabengebühr i.H.v. 43,60 €) darstellt. Die diesem Schreiben angeschlossene Schrift, die zur Stützung des Begehrens auf Verlängerung der Berechtigung dient, unterliegt der Beilagengebühr gem. …
…Zu § 14 TP 6 (2) Z1 Zur Eingabengebühr im Allgemeinen: Unter einer Eingabe ist ein schriftliches Anbringen zu verstehen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung innerhalb des gesetzlichen Wirkungsbereiches von der Behörde…
… 14 TP 6 (2) Z1 b.3.1. Zur Eingabengebühr im Allgemeinen: Unter einer Eingabe ist ein schriftliches Anbringen zu verstehen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung innerhalb des gesetzlichen Wirkungsbereiches von…
… 14 TP 6 (2) Z1 c.3.1. Zur Eingabengebühr im Allgemeinen: Unter einer Eingabe ist ein schriftliches Anbringen zu verstehen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung innerhalb des gesetzlichen Wirkungsbereiches von…
…für das Entfernen und Aufbewahren eines vorschriftswidrig abgestellten Kraftfahrzeuges. Der Erstbescheid vom 1. Mai 2010 enthält folgende Rechtsmittelbelehrung: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich (auch telegraphisch, im Wege der Telekopie oder jeder anderen technisch möglichen Weise) bei der Magistratsabteilung…
…des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) wurde lt. Niederschrift über die Nachschau vom 1. Februar 2005 vom FAG festgestellt, dass die Gemeinde schriftlich einlangende Eingaben um Meldeauskünfte, zB. von Anwälten, die die Daten für Zwecke der Rechtsverfolgung benötigen, etc. ordnungsgemäß vergebühre und abführe…
…des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) wurde lt. Niederschrift über die Nachschau vom 1. Februar 2005 vom FAG festgestellt, dass die Gemeinde schriftlich einlangende Eingaben um Meldeauskünfte, zB. von Anwälten, die die Daten für Zwecke der Rechtsverfolgung benötigen, etc. ordnungsgemäß vergebühre und abführe…