…ist. Im Zusammenhang damit stand die im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung aufgeworfene Sachfrage, ob die nebenberufliche Tätigkeit des Bw als Schlagersänger ("....- Imitator") eine Einkunftsquelle oder (typische) Liebhaberei darstellt. Zu den (neuerlich) erlassenen Wiederaufnahmebescheiden wurde mit gesonderter Begründung vom 9. Dezember 2004 im Wesentlichen ausgeführt, dass…
…2 LVO) belanglos und sei hier auch keine Änderung der Bewirtschaftung zu erblicken. Die Art der ausgeübten Tätigkeit - nebenberufliche Auftritte als Schlagersängerimitator - lege den Schluss auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung nahe und spreche eher für eine schon lange bestehende Leidenschaft iS eines…
wesentlichen Fragen nur plakativ in den Raum gestellten Wirtschaftlichkeitselemente genügen jedenfalls nicht, die in Rede stehende Tätigkeit umfassend zu beurteilen. Um den Stellenwert der vom Bw als besonders kostenintensiv bezeichneten (Teil)Bereiche und der dazu angegebenen Verbesserungsmaßnahmen näher einordnen zu können, bedarf es daher ergänzender…
…Wiederaufnahmebescheiden neuerlich verfügte Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 Abs. 4 BAO) hinsichtlich Umatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1999 und 2000 zu Recht erfolgt war und ob die nebenberufliche Tätigkeit des Berufungswerbers als Schlagersänger bzw Schlagersängerimitator eine Einkunftsquelle oder, wie vom Finanzamt beurteilt, eine typische Liebhaberei (…