…EStG, so kann die Differenz auf die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet werden. Da die begünstigten Einkünfte auch den Durchschnittssteuersatz für die nicht begünstigten Einkünfte erhöhen (sog. "Schatteneffekt"), ist es insbesondere bei hohen begünstigten Einkünften in der Regel günstiger, die Kapitalertragsteuer von 25% in Kauf zu nehmen…
…cit., so kann die Differenz auf die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet werden. Da die begünstigten Einkünfte auch den Durchschnittssteuersatz für die nicht begünstigten Einkünfte erhöhen (sog. "Schatteneffekt"), ist es insbesondere bei hohen begünstigten Einkünften in der Regel günstiger, die Kapitalertragsteuer von 25 % in Kauf zu nehmen…
…1 EStG, so kann die Differenz auf die einbehaltene KESt erstattet werden. Da die begünstigten Einkünfte auch den Durchschnittssteuersatz für die nicht begünstigten Einkünfte erhöhen (sog. "Schatteneffekt"), ist es insbesondere bei hohen begünstigten Einkünften idR günstiger, die KESt von 25% in Kauf zu nehmen, weil…
…dem Steuertarif für die Kapitalerträge zu erhebende Einkommensteuer geringer sei als die Kapitalertragsteuer. Durch die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ergäbe sich wegen des sog. Schatteneffektes im konkreten Fall jedoch eine höhere Steuerbelastung, sodass eine Anrechnung hier nicht möglich sei. Zum Betriebsausgabenpauschale (§ 17 EStG 1988) wurde ausgeführt…
…dass aufgrund des sog. "Schatteneffekts des Hälftesteuersatzes" auf den ersten Blick die Endbesteuerungsvariante als die günstigere erscheint, weshalb auch aus diesem Titel eine Abänderung der in Rede stehenden Bescheide zu Ihren Gunsten wohl nicht in Betracht kommt." Der Ergänzungsauftrag wurde weder innerhalb der gesetzten Frist…
…Berechnung des Durchschnittssteuersatzes, der auch auf die laufenden Einkünfte anzuwenden ist, werden die laufenden - nicht begünstigten - Einkünfte durch eine höhere Progression steuerlich belastet; die begünstigten Einkünfte bewirken einen sog. "Schatteneffekt" für die nicht begünstigten Einkünfte (ausführlich dazu Bruckner, SWK 1989, AI 133; Lehmann, SWK 1989…
…des VwGH). Hier noch einmal die Formel: Österreichische Einkommensteuer (auf Welteinkommen unter Berücksichtigung des Progressionssatzes, der auch Schatteneffekt der Progressionseinkünfte miterfasst) * multipliziert mit den Quellensteuer anrechenbaren Auslandseinkünften Dividiert durch Gesamteinkommen , das im Inland steuerpflichtig ist Dies ergibt die maximal anrechenbare Quellensteuer für die ausländischen Einkünfte…
…12 EStG 1988 überflüssig sind, mag dahingestellt bleiben. Es trifft zu, dass die zwar nur dem Hälftesteuersatz unterliegenden, betraglich jedoch hohen Einkünfte aus der vom Gesetz fingierten Beteiligungsveräußerung den Durchschnittsteuersatz der übrigen Einkünfte auch im gegenständlichen Fall durch diesen "Schatteneffekt" (vgl. Doralt, EStG 10.Aufl., …
…Die Behauptung in der Berufungsvorentscheidung, der Steuersatz auf die Gewinnausschüttung betrage lediglich 19,48% sei nämlich unrichtig, weil das System der Halbsatzbesteuerung durch Besteuerung des restlichen Einkommens mit dem Durchschnittsteuersatz zum sogenannten "Schatteneffekt" führe. Bereits in der Berufung sei dargelegt worden, dass die Einkommensteuer auf…
…ein so genannter "Schatteneffekt", dh. eine Progressionswirkung auf die übrigen Einkünfte: Der Durchschnittssteuersatz ist auf Basis des gesamten Einkommens (inkl. Beteiligungserträge) zu errechnen. Die Beteiligungserträge unterliegen in der Folge dem Hälftesteuersatz, das übrige Einkommen wird mit dem (gesamten) Durchschnittssteuersatz besteuert. Aufgrund des Schatteneffekts (dh der…
…€ höhere Tarifsteuer bewirkt; insgesamt daher ca 716 €. Der sogenannte Schatteneffekt bei progressiven Einkommensteuertarifen hätte die durchschnittliche (aliquote) Belastung der bisherigen Einkommenshöhe durch die 1.077,48 € an zusätzliche Einkünften erhöht. Insgesamt hätte für die Bw daraus keine höhere, sondern eine geringere Steuergutschrift…
…nach § 97 EStG 1988 endbesteuerten Einkünfte und den im § 37 Abs. 1 EStG 1988 verwirklichten so genannten "Schatteneffekt" hinweist, ist ihm insofern Recht zu geben, als dass die übrigen Einkünfte des Berufungswerbers durch den Gewinn aus der Beteiligungsveräußerung tatsächlich einer höheren Progression unterliegen, wie wenn…
…in der Berufungsschrift ausgeführt wurde, im Falle ausschließlich zwischenbesteuerter Erträge der Privatstiftung die Steuergutschrift nicht vollständig zum Tragen kommt. Kofler bezeichnet den Umstand, dass bei einer Vollausschüttung von zwischenbesteuerten Kapitalerträgen die Steuergutschrift in Höhe der nichtabzugsfähigen Werbungskosten unterbleibt, als Schatteneffekt (vgl. Kofler, aaO., S 169).…
…Die Höhe der Bruttopensionen (Leistungshöhen) sind den seitens der Bf. eingereichten und der belangten Behörde übermittelten Leistungsverständigungen zu entnehmen. Eine Ermittlung der Nettopensionshöhen unterbleibt hier wegen des Schatteneffektes der Progression. Jedenfalls ist deutlich erkennbar, dass die Höhe der Witwenpension aus der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft…