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UFSW RV/1689-W/05Endbesteuerte Kapitalerträge von einer Privatstiftung mit Sitz im EU-Gebiet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.10.2006

…EStG, so kann die Differenz auf die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet werden. Da die begünstigten Einkünfte auch den Durchschnittssteuersatz für die nicht begünstigten Einkünfte erhöhen (sog. "Schatteneffekt"), ist es insbesondere bei hohen begünstigten Einkünften in der Regel günstiger, die Kapitalertragsteuer von 25% in Kauf zu nehmen…

UFSW RV/1681-W/05Wertung von Zuwendungen einer dänischen Familienstiftung als Einkünfte gem. § 27 Abs.1 Z 7 EStG 1988.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2006

…cit., so kann die Differenz auf die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet werden. Da die begünstigten Einkünfte auch den Durchschnittssteuersatz für die nicht begünstigten Einkünfte erhöhen (sog. "Schatteneffekt"), ist es insbesondere bei hohen begünstigten Einkünften in der Regel günstiger, die Kapitalertragsteuer von 25 % in Kauf zu nehmen…

UFSG RV/0600-G/09Erstattung der Kapitalertragsteuer gemäß § 97 Abs.4 EStG 1988; Kontrollrechnung (Günstigkeitsvergleich).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2009

…1 EStG, so kann die Differenz auf die einbehaltene KESt erstattet werden. Da die begünstigten Einkünfte auch den Durchschnittssteuersatz für die nicht begünstigten Einkünfte erhöhen (sog. "Schatteneffekt"), ist es insbesondere bei hohen begünstigten Einkünften idR günstiger, die KESt von 25% in Kauf zu nehmen, weil…

UFSG RV/0049-G/04Beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens iZm verdeckter Gewinnausschüttung; Anrechnung (Erstattung) der Kapitalertragsteuer (§ 97 Abs. 4 EStG 1988) sowie erstmalige Inanspruchnahme der Betriebsausgabenpauschalierung (§ 17 EStG 1988) im Rahmen des Wiederaufnahmeantrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2006

…dem Steuertarif für die Kapitalerträge zu erhebende Einkommensteuer geringer sei als die Kapitalertragsteuer. Durch die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ergäbe sich wegen des sog. Schatteneffektes im konkreten Fall jedoch eine höhere Steuerbelastung, sodass eine Anrechnung hier nicht möglich sei. Zum Betriebsausgabenpauschale (§ 17 EStG 1988) wurde ausgeführt…

UFSW RV/1578-W/04Verdeckte Gewinnausschüttung bei GmbH - korrespondierende Betriebsausgabe bei verbundenem Einzelunternehmen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2005

…dass aufgrund des sog. "Schatteneffekts des Hälftesteuersatzes" auf den ersten Blick die Endbesteuerungsvariante als die günstigere erscheint, weshalb auch aus diesem Titel eine Abänderung der in Rede stehenden Bescheide zu Ihren Gunsten wohl nicht in Betracht kommt." Der Ergänzungsauftrag wurde weder innerhalb der gesetzten Frist…

BFG RV/2101159/2017Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.01.2018

…Berechnung des Durchschnittssteuersatzes, der auch auf die laufenden Einkünfte anzuwenden ist, werden die laufenden - nicht begünstigten - Einkünfte durch eine höhere Progression steuerlich belastet; die begünstigten Einkünfte bewirken einen sog. "Schatteneffekt" für die nicht begünstigten Einkünfte (ausführlich dazu Bruckner, SWK 1989, AI 133; Lehmann, SWK 1989…

UFSW RV/1289-W/11Der Anrechnungshöchstbetrag errechnet sich: Einkommensteuer x Auslandseinkünfte/Einkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2013

…des VwGH). Hier noch einmal die Formel: Österreichische Einkommensteuer (auf Welteinkommen unter Berücksichtigung des Progressionssatzes, der auch Schatteneffekt der Progressionseinkünfte miterfasst) * multipliziert mit den Quellensteuer anrechenbaren Auslandseinkünften Dividiert durch Gesamteinkommen , das im Inland steuerpflichtig ist Dies ergibt die maximal anrechenbare Quellensteuer für die ausländischen Einkünfte…

UFSL RV/1418-L/11Steuerpflicht der Kapitalherabsetzung nach 10 Jahren ab Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln als fiktive Beteiligungsveräußerung unter Spreizung der seinerzeitigen Anschaffungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2012

…12 EStG 1988 überflüssig sind, mag dahingestellt bleiben. Es trifft zu, dass die zwar nur dem Hälftesteuersatz unterliegenden, betraglich jedoch hohen Einkünfte aus der vom Gesetz fingierten Beteiligungsveräußerung den Durchschnittsteuersatz der übrigen Einkünfte auch im gegenständlichen Fall durch diesen "Schatteneffekt" (vgl. Doralt, EStG 10.Aufl., …

UFSL RV/1317-L/11Steuerpflicht der Kapitalherabsetzung 10 Jahre nach Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln als fingierte Beteiligungsveräußerung unter Abzug lediglich durch Spreizung ermittelter Anschaffungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2012

…Die Behauptung in der Berufungsvorentscheidung, der Steuersatz auf die Gewinnausschüttung betrage lediglich 19,48% sei nämlich unrichtig, weil das System der Halbsatzbesteuerung durch Besteuerung des restlichen Einkommens mit dem Durchschnittsteuersatz zum sogenannten "Schatteneffekt" führe. Bereits in der Berufung sei dargelegt worden, dass die Einkommensteuer auf…

UFSS RV/0064-S/03Aufgrund des EuGH-Urteils vom 15. Juli 2004, Rs C-315/02, sind jene ausländischen Kapitalerträge, die nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 in ihren ertragsteuerlichen Auswirkungen inländischen gleichgestellt sind im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für Veranlagungszeiträume ab 1994 analog zu § 37 Abs. 8 EStG 1988 mit einem Steuersatz von 25% zu besteuern.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2009

…ein so genannter "Schatteneffekt", dh. eine Progressionswirkung auf die übrigen Einkünfte: Der Durchschnittssteuersatz ist auf Basis des gesamten Einkommens (inkl. Beteiligungserträge) zu errechnen. Die Beteiligungserträge unterliegen in der Folge dem Hälftesteuersatz, das übrige Einkommen wird mit dem (gesamten) Durchschnittssteuersatz besteuert. Aufgrund des Schatteneffekts (dh der…

UFSW RV/1167-W/07Verminderung des Pensionistenabsetzbetrages nicht nur durch § 33 Abs 6 EStG 1988 (letzter Satz), sondern auch durch § 33 Abs 2 EStG 1988 (dritter Satz)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2007

…€ höhere Tarifsteuer bewirkt; insgesamt daher ca 716 €. Der sogenannte Schatteneffekt bei progressiven Einkommensteuertarifen hätte die durchschnittliche (aliquote) Belastung der bisherigen Einkommenshöhe durch die 1.077,48 € an zusätzliche Einkünften erhöht. Insgesamt hätte für die Bw daraus keine höhere, sondern eine geringere Steuergutschrift…

UFSL RV/1144-L/04Berechnung der Einkommensteuer bei Einkünften mit halbem Durchschnittsteuersatz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2006

…nach § 97 EStG 1988 endbesteuerten Einkünfte und den im § 37 Abs. 1 EStG 1988 verwirklichten so genannten "Schatteneffekt" hinweist, ist ihm insofern Recht zu geben, als dass die übrigen Einkünfte des Berufungswerbers durch den Gewinn aus der Beteiligungsveräußerung tatsächlich einer höheren Progression unterliegen, wie wenn…

UFSL RV/0140-L/03Zwischenbesteuerung der Kapitalerträge bei einer Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2003

…in der Berufungsschrift ausgeführt wurde, im Falle ausschließlich zwischenbesteuerter Erträge der Privatstiftung die Steuergutschrift nicht vollständig zum Tragen kommt. Kofler bezeichnet den Umstand, dass bei einer Vollausschüttung von zwischenbesteuerten Kapitalerträgen die Steuergutschrift in Höhe der nichtabzugsfähigen Werbungskosten unterbleibt, als Schatteneffekt (vgl. Kofler, aaO., S 169).…

BFG RV/7103638/2023Steuerbefreiung für die aufgrund eines Scheidungsvergleiches bezogenen monatlichen Zahlungen nach dem Tod des ursprünglich Verpflichteten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.05.2026Teil 1/2

…Die Höhe der Bruttopensionen (Leistungshöhen) sind den seitens der Bf. eingereichten und der belangten Behörde übermittelten Leistungsverständigungen zu entnehmen. Eine Ermittlung der Nettopensionshöhen unterbleibt hier wegen des Schatteneffektes der Progression. Jedenfalls ist deutlich erkennbar, dass die Höhe der Witwenpension aus der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft…