…Familie und Beruf sowie die Familienhelferinnenschulen darunterfallen. Wie in den genannten Erlässen bereits festgestellt wurde, erfüllen auch die mit solchen Schulen verbundenen Schülerheime und Internate desselben Rechtsträgers Hoheitsaufgaben, wenn sie wie die Bundeskonvikte nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Selbsterhaltung geführt werden und keine auf Gewinnerzielung…
…im Gesetz genannten Bezeichnungen führt. Es können daher auch Kinderheime, Kindergärten, Kinderhorte, Schülerheime, Jugendherbergen und Studentenheime diese Befreiung in Anspruch nehmen. Insbesondere sind auch Einrichtungen erfasst, die der Betreuung von Jugendlichen nur über Tag dienen (Kindergärten usw.). 6.1.23.2. Begriff Körperschaft öffentlichen Rechts…
…Kinderschutzzentren Rz 602: Unterbringung von Kindern in Familien, Kindertagesheimen (zB Säuglingskrippen, Kleinkindergruppen, Kindergärten, Horte), Kinder- und Schülerheimen, Internaten, Kinderdörfern, sozialpädagogischen Wohngemeinschaften und bei Tagesmüttern/-vätern Rz 603: Erholungsaktionen, Ferienlager Rz 604: Erziehungshilfen (zB Gruppenbetreuung, Erziehungsheime) Rz 604a: Die Ermöglichung des Beisammenbleibens von Elternteilen mit ihren…
4.7 Steuersatz, Freibetrag und4.6.7 Begünstigte Körperschaft nach § 8 Z 2 KommStG 1993Freigrenze mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb Rz 576: Zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb siehe Rz 136 ff. Rz 577: Betreibt eine begünstigte Zwecke fördernde Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, so unterscheidet § 45 BAO drei Arten solcher…
…Für ab 1.5.2004 erbrachte Campingleistungen für nichtunternehmerische Zwecke gilt Rz 1197 sinngemäß. 10.2.3.10. Studenten-, Lehrlings-, Kinder-, und Schülerheime Rz 1229: Rechtslage von 1.1.2016 bis 31.10.2018: Umsätze aufgrund von Benutzungsverträgen gemäß § 5 Abs. 1 Studentenheimgesetz, BGBl. Nr…
…Kurbetriebe, Messen, Müllbeseitigungsanstalten, Museen, Musikschulen, Nutzwasserversorgung, Obdachlosenasyle, Orchester, Parkgaragen, Pfandleihanstalten, Pflegeheime, Reisebüros, Rettungsdienste, Rollfähren, Sandgruben, Schottergruben, Schulen (ohne Öffentlichkeitsrecht), Schülerheime, Seilbahnen, Sesselliftanlagen, Sportplätze, Steinbrüche, Tennisplätze, Theater, Theaterkartenbüros, Thermalwasserabgaben gegen Entgelt, Verkehrsbüros, Verkehrsbetriebe, Versorgungsunternehmen Volksfeste, Volkshochschulen, Waisenhäuser, Wärmeversorgung, Weinkeller, Ziegeleien, zoologische Gärten. Die vorstehende Liste ist…
…Kosten zu ersparen, stellt keinen Betrieb gewerblicher Art dar (VwGH 4.11.1998, 97/13/0133). Internate und Schülerheime: Internate und Schülerheime, die öffentlichen Schulen oder Schulen mit Öffentlichkeitsrecht (zB land- und forstwirtschaftliche Fachschulen oder Schulen von kirchlichen Orden oder Kongregationen) angeschlossen sind, zählen zum…
…7 lit. a GrStG ist keine Grundsteuer für Grundbesitz zu entrichten, der von einer Gebietskörperschaft oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechtes für Zwecke der Wissenschaft, des Unterrichts oder der Erziehung, insbesondere für Zwecke von Schulen, Erziehungsanstalten, Schülerheimen, Halbinternaten, Tagesschulheimstätten, Lehrlingsheimen, Kindergärten, Kinderheimen, Horten oder…
…7 lit. a GrStG ist keine Grundsteuer für Grundbesitz zu entrichten, der von einer Gebietskörperschaft oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechtes für Zwecke der Wissenschaft, des Unterrichts oder der Erziehung, insbesondere für Zwecke von Schulen, Erziehungsanstalten, Schülerheimen, Halbinternaten, Tagesschulheimstätten, Lehrlingsheimen, Kindergärten, Kinderheimen, Horten oder…
…39: Die von katholischen Orden und Kongregationen geführten Schulen mit Öffentlichkeitsrecht sind als Hoheitsbetriebe anzusehen. Dies gilt auch für die mit solchen Schulen verbundenen Internate und Schülerheime desselben Rechtsträgers, wenn sie wie die Bundeskonvikte nach dem Prinzip der Selbsterhaltung betrieben werden und keine auf Gewinn…
…So sind beispielsweise die von katholischen Orden und Kongregationen geführten Schulen mit Öffentlichkeitsrecht als Hoheitsbetriebe anzusehen. Dies gilt auch für die mit solchen Schulen verbundenen Internate und Schülerheime desselben Rechtsträgers, wenn sie wie die Bundeskonvikte nach dem Prinzip der Selbsterhaltung betrieben werden und keine auf…
…genannten Bezeichnungen führt. Es können daher auch Kinderheime, Kindergärten, Kinderhorte, Schülerheime, Jugendherbergen und Studentenheime diese Befreiung in Anspruch nehmen. Insbesondere sind auch Einrichtungen davon erfasst, die nur der Tagesbetreuung dienen (Kindergärten usw.). 3.3.8.2 Anwendungsbereich Rz 487: Befreit sind die Leistungen, soweit sie…
…Schülerheime und ganztägige Schulformen, BGBl 428/1994, für Bundesschulen und gemäß den jeweiligen landesgesetzlichen Vorschriften für die Pflichtschulen (vgl ErläutRV 975 BlgNR XXII. GP 12 f). Gemäß § 45 Abs 1 Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 ist der Besuch der Schulen mit Ausnahme der Inanspruchnahme eines Schülerheimes…
…Nebenleistungen bestehen, dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Auf die Bezeichnung komme es nicht an. Auch Kinderheime, Kindergärten, Kinderhorte, Schülerheime, Jugendherbergen und Studentenheime fallen unter die Ermäßigung. Dies treffe daher auch für Einrichtungen zu, in denen die Kinder bzw. die Jugendlichen nur über Tag betreut werden, zB…
…soweit sie u.a. nicht unter das NÖ Kindergartengesetz 1996 bzw. 2006 fällt und es sich nicht um Angelegenheiten der öffentlichen Pflichtschulen, der berufsbildenden öffentlichen Pflichtschulen oder Schülerheime, handelt. Tagesbetreuung ist nach § 1 Abs. 2 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 (NÖ KBG 1996) die nicht in Kindergärten…
…a. nicht unter das NÖ Kindergartengesetz 1996 bzw. 2006 fällt und es sich nicht um Angelegenheiten der öffentlichen Pflichtschulen, der berufsbildenden öffentlichen Pflichtschulen oder Schülerheime, handelt. Überdies wird nach § 1 Abs 2 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 (NÖ KBG 1996) die Tagesbetreuung als die nicht in Kindergärten…
…sie u.a. nicht unter das NÖ Kindergartengesetz 1996 bzw. 2006 fällt und es sich nicht um Angelegenheiten der öffentlichen Pflichtschulen, der berufsbildenden öffentlichen Pflichtschulen oder Schülerheime, handelt. Tagesbetreuung ist nach § 1 Abs 2 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 (NÖ KBG 1996) die nicht in Kindergärten, Schulen…
…u.a. nicht unter das NÖ Kindergartengesetz 1996 bzw. 2006 fällt und es sich nicht um Angelegenheiten der öffentlichen Pflichtschulen, der berufsbildenden öffentlichen Pflichtschulen oder Schülerheime, handelt. Tagesbetreuung ist nach § 1 Abs 2 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 (NÖ KBG 1996) die nicht in Kindergärten, Schulen, der…
…Jugendlichen außerhalb der Familie und von Nachbarschaftshilfe soweit sie u.a. nicht unter das NÖ Kindergartengesetz 1996 fällt und es sich nicht um Angelegenheiten der öffentlichen Pflichtschulen, der berufsbildenden öffentlichen Pflichtschulen oder Schülerheime, handelt. Überdies wird nach § 1 Abs 2 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 (NÖ KBG…
…Wohnung und können daher auch keinen Wohnsitz begründen. Sie wohnen für die Dauer ihres Schulbesuches in einem Schülerheim, welches der Schule, die sie besuchen, angeschlossen ist. Da sie über keine Wohnung verfügen, begründen sie in Israel somit keinen Wohnsitz. Kasernen, Schülerheime, Spitäler, Gefangenenhäuser u.ä…