…an privat gefahrenen Kilometer im Fahrtenbuch eingetragen und der Kilometerstand am Fahrzeug durch das Fahrtenbuchprogramm entsprechend erhöht. 3.2. Schätzungsbefugnis und Sicherheitsabschlag Sind die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht exakt ermittelbar (in beschwerdegegenständlichen Fall weist das Fahrtenbuch massive Mängel auf) , hat die Behörde diese gemäß …
…bei einem einzigen schwerwiegenden Mangel der Fall sein. (VwGH 02.06.1992) Gelingt es dem Abgabenpflichtigen nicht, die Überzeugung von der Richtigkeit herzustellen, liegt die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde vor, ohne dass es des Nachweises einer sachlichen Unrichtigkeit bedarf. (VwGH 23.06.1994; 17.03.1994…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. September 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 25. August 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
…ob Grundsätze der Buchführung soweit verletzt wurden, dass Schätzungsbefugnis für die Behörde gegeben ist und ein Sicherheitszuschlag gerechtfertigt ist. Dieser Frage liegt folgendes Verwaltungsgeschehen zu Grunde: Bei der Bf fand eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Die Betriebsprüfung traf dabei folgende Feststellungen: Die Bf betreibe einen Einzelhandel…
…Wesentlichen auf die Feststellungen der Betriebsprüfung bezüglich der fehlenden formellen und materiellen Ordnungsmäßigkeit der Grundaufzeichnungen des Bf.. Hierdurch läge die Schätzungsbefugnis der belangten Behörde dem Grunde nach vor. Hierbei sei die Verhängung von Sicherheitszuschlägen als eine vom Verwaltungsgerichtshof gebilligte Methode zur korrigierenden Ergänzung von Besteuerungsgrundlagen…
…3.2006 bis zum 18.6.2008. (…) Durch diese ohne Verschulden meiner Klientin nachträglich hervorgekommenen Unterlagen ergibt sich eine rechtlich andere Beurteilung bezüglich der Vornahme von Unsicherheitszuschlägen…“ Der Prüfer gründe seine Schätzungsbefugnis auf die aufgezeigten formellen Mängel. Diese seien in den ersten drei…
…die Bankbelege betreffend Unterhaltsleistungen und Bauspardarlehen übermittelt. Für Umsatzsteuer 2009 wurde am 11.7.2012 ein Vorlageantrag eingebracht. Zur Umsatzsteuer 2007 und 2008 wurde kein Vorlageantrag gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Schätzungsbefugnis und Ausmaß: Gemäß § 184 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde die Grundlagen…
…den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Einkünften stammt; das Vorliegen eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses löst diesfalls die Schätzungsbefugnis der Behörde nach § 184 Abs. 2 BAO aus, wobei eine solche Schätzung in einer dem ungeklärten Vermögenszuwachs entsprechenden…
…in N. in Größenordnung von 200.000 € gewährt worden. Das Finanzamt wies die Berufung aus folgenden Gründen mit Berufungsvorentscheidung ab: Die Schätzungsbefugnis nach § 184 BAO aus dem Grund der materiellen Mangelhaftigkeit könne auf offensichtliche Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Aufzeichnungen bei Einbuchung von Einlagen und…
…gegenständlichen Fall sei zu klären, ob die bereits vollständig eingestandenen formellen Mängel die mit den Aufzeichnungen vermittelte Information soweit in Zweifel ziehen könne, dass aus diesen Mängeln nicht nur die Schätzungsbefugnis entstehe, sondern eben weil die formellen Mängel materielle Unrichtigkeiten induzierten, schon geschätzt werden dürfe…
…der Bücher nach sich zu ziehen vermögen. Dem Abgabepflichtigen steht die Möglichkeit offen, die sachliche Richtigkeit seiner formell mangelhaften Aufzeichnungen zu beweisen und damit der ansonsten bestehenden Schätzungsbefugnis entgegenzuwirken. Nur Bücher und Aufzeichnungen, die eine zuverlässige Ermittlung des tatsächlichen Umsatzes und Gewinnes ermöglichen, sind geeignet…
…der Bücher nach sich zu ziehen vermögen. Dem Abgabepflichtigen steht die Möglichkeit offen, die sachliche Richtigkeit seiner formell mangelhaften Aufzeichnungen zu beweisen und damit der ansonsten bestehenden Schätzungsbefugnis entgegenzuwirken. Nur Bücher und Aufzeichnungen, die eine zuverlässige Ermittlung des tatsächlichen Umsatzes und Gewinnes ermöglichen, sind geeignet…
…den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Einkünften stammt. Das Vorliegen des unaufgeklärten Vermögenszuwachses löst die Schätzungsbefugnis der Behörde nach § 184 Abs. 2 BAO aus, wobei eine solche Schätzung in einer dem unaufgeklärten Vermögenszuwachs entsprechenden Zurechnung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 11. Dezember 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz, vom 13. Juli 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für den Zeitraum 2002 bis 2004 sowie Verspätungszuschlag/Umsatzsteuer 2002 bis 2004 und Verspätungszuschlag/Einkommensteuer 2002 bis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Harald Studener, Steuerberater, 4400 Steyr, Werndlstr. 18, vom 19. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Steyr vom 6. Juli 2005 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…BAO somit auch als gegen die Verfahrensbescheide gerichtet betrachten, dann müsste diese Berufung gem. § 273 BAO Abs 1 lit b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen werden. Dem Berufungsbegehren betreffend die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde seien die Bestimmungen der §§ 163, 167 sowie 184 BAO entgegenzusetzen. Nach…
…des UFS deutlich, dass das Rechenwerk des Bw nicht den Vorschriften einer ordnungsgemäßen Buchführung entspricht. Die Schätzungsbefugnis der Bp ist daher zu Recht gegeben. Auch die im Berufungswege vorgelegte Nachkalkulation zeigt gegenüber der im Zuge der Prüfung vorgelegten Erstkalkulation bei einzelnen RAK-Positionen (s. ABg…
…Aufzeichnungen nicht führt sowie Grundaufzeichnungen nicht aufbewahrt, so liegt hier viel mehr eine grundlegende Mangelhaftigkeit der Aufzeichnungen vor, welche die Aussagekraft der Aufzeichnungen insgesamt in Frage stellt. Die Schätzungsbefugnis der Behörde liegt daher unbestrittenermaßen vor. Gemäß § 138 Abs. 1 BAO haben die Abgabepflichtigen auf Verlangen…
…Anlass und auch keine Berechtigung, weitere Umsätze gemäß § 184 BAO im Schätzungswege anzunehmen. Die Voraussetzungen des § 184 BAO zur Schätzungsbefugnis liegen zur Gänze nicht vor: 1. Das Finanzamt konnte sämtliche Besteuerungsgrundlagen erheben und die Steuern daraus berechnen (Abs. 1). 2. Die Abgabepflichtige hat sämtliche Unterlagen…
…Unrichtigkeit der Buchführung schließen lassen. Eine solche bedeutende Abweichung sei dann gegeben, wenn der von der Behörde ermittelte Umsatz um mehr als 10 % von der ausgewiesenen Bemessungsgrundlage abweicht. Selbst bei Abweichungen um mehr als 10 % bestehe nicht stets eine Schätzungsbefugnis (Ritz, BAO-Kommentar, S. 354). …