… 45 Abs 3 AVG zu beachten. Zur Rechtzeitigkeit der Revision wird ausgeführt, dass "die vorliegende außerordentliche Revision auf elektronischem Wege innerhalb der sechswöchigen Revisionsfrist eingebracht und daher rechtzeitig im Sinne des § 26 Abs 1 Ziff 1 VwGG erhoben wurde." Hinsichtlich der Revision gegen das Erkenntnis…
…der Ausnahmetatbestände nach Abs. 2 bis 5 des § 24 VwGVG zitiert. Zur Rechtzeitigkeit der Revision wurde nachstehendes Vorbringen erstattet: "Die vorliegende außerordentliche Revision wurde auf elektronischem Wege innerhalb der sechswöchigen Revisionsfrist eingebracht und ist daher rechtzeitig im Sinne des § 26 Abs. 1 Ziff 1 VwGG…
…Schon der Umstand, dass ein solches System, obwohl vorhanden, über die gesamte Dauer der Revisionsfrist, nicht genutzt wurde, geht über einen minderen Grad des Versehens im Sinne der dargestellten Rechtsprechung hinaus. Gegenständlich kommt hinzu, dass anlässlich einer mündlichen Verhandlung (in einem anderen Verfahren) am 24…
…bestimmt ist, sind gemäß § 24 Abs. 1 VwGG die Schriftsätze beim Verwaltungsgericht einzubringen. Unmittelbar beim Verwaltungsgerichtshof sind insbesondere einzubringen: … Die Frist zur Erhebung einer Revision gegen ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes (Revisionsfrist) beträgt gemäß § 26 Abs. 1 erster Satz VwGG sechs Wochen. Sie beginnt gemäß §…
…RA-Adr, betreffend den Antrag vom 1. September 2020 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Revisionsfrist beschlossen: Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer ordentlichen Revision gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom RV wird gem. § 46 Abs 4…
…RA.-Adr, betreffend den Antrag vom 1. September 2020 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist beschlossen: Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer ordentlichen Revision gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom Datum, RV, wird abgewiesen. Gegen diesen…
…2019 bekannt gegeben und ist dementsprechend im Fristenbuch der Kanzlei Freitag, 20.9.2019, als letzter Tag der Revisionsfrist eingetragen worden. 2. Nach Abstimmung mit der Revisionswerberin und deren deutschen Rechtsvertreter ist am Freitag, 20.9.2019 die Freigabe für die Revision der Kanzlei erteilt…
…Steuerberatungs-GmbH, Kanzleiadresse, über den Antrag vom 16.02.2017 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 46 VwGG wegen Versäumung der Revisionsfrist den Beschluss gefasst: 1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer ordentlichen Revision wird abgewiesen. 2. Eine Revision…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig ist. Mit Schriftsatz vom 12.08.2016, beim Bundesfinanzgericht eingelangt am 17.08.2016, wurde ein Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Revisionsfrist und eine außerordentliche Revision eingebracht. Mit Bericht vom 30.08.2016, GZ. RR/6100011/2016, wurden…
…R über den Antrag AS, vom 29. September 2016 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist, zu Recht erkannt: Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird als unbegründet abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. (§46 Abs.1 VwGG) Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist und der Frist zur Stellung eines Vorlageantrages ist auch dann zu bewilligen, wenn die Frist versäumt wurde, weil das anzufechtende Erkenntnis…
…RV/7100015/2023, vorgenommen worden sei, woraufhin der Beschwerdeführer im Vorlageantragsschreiben unter Hinweis auf die die "RM-Frist" von 6 Wochen (gemeint offensichtlich: die Revisionsfrist) vorgebracht hat, dass noch keine RECHTSKRÄFTIGE Entscheidung des BFG vorgelegen sei. Mit dem nunmehrigen Vorbringen zur "RM-Frist" von 6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Adresse2, gegen den Bescheid des Zollamtes Graz vom 21. Mai 2015, Zahl: 700000/xxxxx/01/2014, betreffend die Verfügung des Ablaufes der Aussetzung zu Recht erkannt…
… 46 VwGG wegen Versäumung der Revisionsfrist den Beschluss: Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer ordentlichen Revision wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang / Sachverhalt Mit Erkenntnis…
…ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) gemäß § 25a Abs 2 Z 1 VwGG nicht zulässig. Begründung Die Frist zur Erhebung einer Revision gegen ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes (Revisionsfrist) beträgt gemäß § 26 Abs 1 VwGG sechs Wochen…
…2015 zugestellt. Gemäß § 26 Abs. 1 Z 1 VwGG beginnt die sechswöchige Revisionsfrist mit dem Tag der Zustellung des Erkenntnisses zu laufen. Die revisionswerbende Partei hat die vorliegende Revision samt Antrag auf aufschiebende Wirkung am 5. Juni 2015 zur Post gegeben. Sie ist am 8…
Wie ausgeführt, ging der Heranziehung der Gesamtschuldner zunächst im Juli 2019 die Ablehnung der Insolvenzeröffnung über das Vermögen der M-GmbH wegen Vermögenslosigkeit und sodann im Sept. 2019 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens voraus. Mit einer Einbringlichkeit der im Mai 2019 vorgeschriebenen Umsatzsteuer bei der M…
…lautet: "(1) Die Revision hat keine aufschiebende Wirkung. Dasselbe gilt für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist. (2) Bis zur Vorlage der Revision hat das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision hat der Verwaltungsgerichtshof jedoch auf Antrag des Revisionswerbers die…
…Revisionswerber geht von der Zustellung des Erkenntnisses am 24. Februar 2026 aus. Die Frist zur Erhebung einer Revision gegen ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts beträgt gem § 26 Abs 1 VwGG sechs Wochen. Die sechswöchige Revisionsfrist endete daher am Dienstag, dem 7. April 2026. Am Freitag, 3…
…brachte die Lebensgefährtin des Antragstellers in dessen Vertretung einen Schriftsatz ein, in welchem sie um die "Verlängerung der Frist zum ordentlichen Rekurs oder Beschwerde bis 28.02.2020" ersuchte. Diese Eingabe wertete das Bundesfinanzgericht als Antrag auf Verlängerung der Revisionsfrist, der mit Beschluss vom 2…