…Wirksamkeitsbeginn ab 1. Jänner 2003 zu rechnen ist) wird allerdings die Rechtslage an jene des OECD-Musterabkommens angepasst, sodass dann die Vergütungen eines österreichischen Festspielveranstalters an deutsche Bühnenbildner, Kostümbildner, Regisseure und Choreographen keiner österreichischen Einkommensbesteuerung mehr unterliegen. 23. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
Bühnenbildner, Kostümbildner, Regisseure, Choreographen, Light-Designer, sowie alle technischen Assistenzkräfte sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden; diese Auffassung stützt sich…
…erheben. Mit Änderung des DBA`s zwischen Österreich und Deutschland mit Wirksamkeit 01.01.2003 unterliegen Vergütungen an deutsche Bühnenbildner, Kostümbildner, Regisseure und Choreographen nicht der österreichischen Einkommensbesteuerung, sofern eine Ansässigkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vorliege. (Bestätigungen von Steuerberatern ersetzen nicht die Ansässigkeitsbescheinigung). Honorare für Leistungen…
…Art 17. Tz 6 bis 9 mwBsp) Andererseits fallen Bühnenbildner, Kostümbildner, Choreographen und Regisseure nicht unter den Künstlerbegriff des Art. 17 des OECD MA, da sie - unabhängig von der zweifelsohne vorhandenen Qualität als Künstler - selbst nicht als darstellende Künstler vor Publikum auftreten. (Loukota/Jirousek Internationales…
…Art 17. Tz 6 bis 9 mwBsp) Andererseits fallen Bühnenbildner, Kostümbildner, Choreographen und Regisseure nicht unter den Künstlerbegriff des Art. 17 des OECD MA, da sie – unabhängig von der zweifelsohne vorhandenen Qualität als Künstler - selbst nicht als darstellende Künstler vor Publikum auftreten. (Loukota/Jirousek Internationales…
…Taxation, OECD 1987). Werden daher z.B. in Frankreich ansässige Choreographen, Bühnenbildner oder Regisseure seitens eines inländischen Festspielveranstalters mittels Werkvertrages verpflichtet, tritt österreichische Steuerpflicht nur bei Bestehen einer inländischen festen Einrichtung (z.B. bei einem dauernd zur Verfügung gestellten eigenen Arbeitsraum) ein (Art. 9 Abs…
Beschäftigt ein österreichisches Theater im Rahmen von Dienstverträgen Regisseure, Bühnen- und Kostümbildner, Lichtdesigner, Choreographen und Musiker aus der Schweiz, aus Deutschland und aus den Niederlanden, die in Österreich lediglich der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, dann kommt es für die Beurteilung, ob der inländische Lohnsteuerabzug nach § 70…
…von diesem Begriff nur die darstellenden Künstler, nicht aber andere Künstler, wie etwa Regisseure, Choreographen oder Bühnen- und Kostümbildner erfasst werden (siehe EAS 669 und Z 3 letzter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 17 OECD-MA). Der Umstand, dass Bühnenbildner unter den Begriff "Mitwirkende…
…98/14/0148). Dies kann insbesondere auf Regisseure, Regieassistenten und Choreographen zutreffen. Nicht zu dieser Berufsgruppe gehören ua. Theaterdirektoren, Verwaltungspersonal von Theatern, technisches Bühnenpersonal, Mitglieder des Bedienungspersonals von Kabaretts, Showbühnen und Nachtlokalen (zB Barkeeper, Bardamen), Tanzlehrer, Bedienstete von Tanzschulen, Billeteure, sonstiges Hilfspersonal, weiters Regisseure, Regieassistenten…
…so Gerstorfer, ''werden ganz grundlegende soziale Kompetenzen wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Kollegialität vermittelt." Unter Anleitung professioneller Regisseure, Schauspieler, Choreographen und Theaterpädagogen der Firma ACTING POWER erarbeiteten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen, eine szenische Fassung des "Zauberlehrlings" von Johann Wolfgang von Goethe, sowie eine Schauspielfassung der Oper…
…Produzenten, Filmregisseure, Choreographen, technisches Personal, der Begleittroß einer Popgruppe usw.) ausdrücklich von dem Regelungsbereich des Artikels ausgenommen. Daß auch diese Personen im Einzelfall künstlerisch tätig sein können, steht dabei außer Frage. Dies betrifft vor allem den Regisseur, aber auch den Bühnen- und Kostümbildner, der - in…
…1 OECD-Musterabkommen erfaßt. Einkünfte anderer Personen, die an Unterhaltungsdarbietungen mitwirken ohne selbst aufzutreten, zB Personen mit verwaltungsmäßiger oder unterstützender Funktion (zB Kameraleute bei der Filmproduktion, Produzenten, Regisseure, Choreografen, technisches Personal, Begleittroß, Beleuchtungstechniker und Kostümbildner, aber auch Konzertagenturgesellschaften und Showproduzenten) werden von Art. 17 Abs…
…Antragsveranlagung den tatsächlich erzielten Gewinn der inländischen Besteuerung zugrundezulegen; dies allerdings dann mit dem Normalsteuersatz von 34%. Unter diesen Gegebenheiten unterliegen die in Österreich abkommensgemäß von der Besteuerung freizustellenden Honorare der "hinter der Bühne" arbeitenden Personen (Regisseur, Bühnenbildner, Kostümbildner, Choreograph, Bühnentechniker) nicht der inländischen Besteuerung…
…in Deutschland ansässige Regisseure, die freiberuflich für ein österreichisches Theater tätig sind, nicht mehr der österreichischen Besteuerung. Üben sie hingegen ihrer Tätigkeit als Dienstnehmer eines österreichischen Theaters aus, unterliegen ihre Bezüge der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Die Lohnsteuerpflicht solcher im Arbeitnehmerverhältnis in Österreich tätigen Regisseure ist gemäß…
Bühnenbildner und Regisseure sind keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar mitwirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch BFH 08.04.1997, I R 51/96, BStBl II 1997, 679). Werden daher im Ausland…
…ausländische Regisseure als Dienstnehmer angestellt, dann unterliegen die an sie gezahlten Gehälter der inländischen Besteuerung. Diese Steuerpflicht gründet sich im internationalen Verhältnis auf die dem Artikel 15 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmungen der einzelnen DBA. Bei den im Fall der EAS 2253 engagierten Regisseuren eines…