…seien. Die Verrechnung von Anspruchszinsen sei zu Unrecht erfolgt. Im Wesentlichen stütze sich die belangte Behörde bei der Neufestsetzung der Abgaben auf Schätzungen. Es mangle bereits an der Schätzungsbefugnis. Darüber hinaus sei die vorgenommene Schätzung gesetzwidrig erfolgt. Zur reformatio in peius gemäß §§ 276 Abs. 1…
…hat. Sie hat so zu entscheiden, als ob die Sache erstmals nach den geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würde (Reformation). Die Rechtsmittelbehörde hat nach eigener Beurteilung der Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung von allfälligen Neuerungen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, gleichgültig…
…anderen Pastoren und die Teilnahme an Konferenzen. Die Bibellehre erfolge auf Grundlage des Apostolischen Glaubensbekenntnisses, der altkirchlichen Bekenntnisse und den Grundlagen der Reformation. Die Lehre erfolge in Übereinstimmung mit dem Kleinen Katechismus von Martin Luther und dem Heidelberger Katechismus, außerdem den Lehren der Gnade entsprechend…
…Sache zu entscheiden, das heißt, neuerlich und zwar so zu entscheiden, als ob die Sache erstmals nach den für diese geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würde (Reformation). Die Berufungsbehörde der zweiten Rechtsstufe ist demnach nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, ihre Entscheidung…
…einen Beleg der Fa. Morawa vom 14. November 2009 über den Kauf einer Ausgabe der Zeitschrift "GEO Epoche" mit dem handschriftlichen Vermerk "Reformation" (Kaufpreis € 10,20), eine Rechnung des Evangelischen Presseverbandes vom 19. November 2009 über den Kauf von 10 Stück des Buches "Gottes…
…bis 6.9.2000 Mitarbeitertagung 28.9. bis 1.10.2000 Exkursion zu Reformationsstätten in Tschechien 30.6. bis 9.7.2000 Betreuer des Schulstandes des Arbeitgebers an der Generalkonferenz in T.. Mit Einkommensteuerbescheid vom 1.2.2002 für das Kalenderjahr 2000 hat das Finanzamt…
…Verwaltungsgerichtes neuerlich zu entscheiden und zwar so, als ob die "Sache" (hier: Hauptfeststellung zum 1.1.2023) erstmals nach den für sie geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würde (Reformation). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ergeht ein Bescheid, mit dem festgestellt wird…
…seien. Mittels Vorhalt wurde der Bf durch das Gericht detailliert darüber in Kenntnis gesetzt, dass vor dem Verwaltungsgericht weder ein Neuerungs- noch ein Verböserungsverbot besteht und das Gericht reformatorisch zu entscheiden hat. Der Bf wurde auf seine Verpflichtung zum Nachweis bzw zur Glaubhaftmachung der beantragten…
…nicht gerügte Fehler zu Gunsten wie zu Lasten des Beschwerdeführers aufzugreifen hat (vgl VwGH 20.2.1996, 93/13/0279). Da dem Verwaltungsgericht in Abgabensachen volle Reformation zukommt, hat es im Beschwerdeverfahren jede Rechtsfrage nach seinem eigenen Wertungsmaßstab originär zu lösen und die Sache mit…
…2. 1996, 93/13/0279). Da dem Verwaltungsgericht in Abgabensachen volle Reformation zukommt, hat es im Beschwerdeverfahren jede Rechtsfrage nach seinem eigenen Wertungsmaßstab originär zu lösen und die Sache mit voller Tatsachen- und Rechtskognition neu zu beurteilen. Das Verwaltungsgericht ist dabei zur Vornahme einer eigenen…
…Rothensee mit der spektakulären 90 m langen Trogbrücke und der Kanalbrücke, die erst 2003 fertiggestellt wurde. Weiterfahrt in die Lutherstadt Wittenberg an der Elbe, die Wirkungsstätte von Martin Luther und Hauptstadt der Reformation. Die Stadt ist UNESCO-Weltkulturerbe. Stadtrundgang mit Besichtigung der Pfaffengasse, des Marktplatzes…
…des Bundesfinanzgerichtes, in der Sache zu entscheiden, dh neuerlich und zwar so zu entscheiden, als ob die Sache erstmals nach den für diese geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würde (Reformation). Das Bundesfinanzgericht ist demnach nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, seine Entscheidung…
…in der Sache zu entscheiden, d.h. neuerlich und zwar so zu entscheiden, als ob die Sache erstmals nach den für diese geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würden (Reformation). Die Berufungsbehörde ist demnach nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, ihre Entscheidung (gegenüber…
…das heißt, neuerlich und zwar so zu entscheiden, als ob die Sache erstmals nach den für diese geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würde (Reformation). Ein Zollamt und das BFG sind demnach nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, ihre Entscheidung (gegenüber der Vorentscheidung…
…verwaltungsgerichtlichen Urteils im fortgesetzten Steuerverfahren, in Holoubek/M. Lang (Hrsg), Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz (2013) 251; Eberhard, Kassation und Reformation, in Holoubek/M. Lang (Hrsg), Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzgericht (2014) 217 ff; Eisenberger/Ehrke-Rabel/Brenneis/Bayer, Neue Verfahrensabläufe im Finanzrecht…
…des Verwaltungsgerichtes neuerlich zu entscheiden und zwar so, als ob die "Sache" (hier: Antrag auf Aufhebung des Gebührenbescheides vom 19.10.2010) erstmals nach den für sie geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würde (Reformation). Das Verwaltungsgericht ist demnach im Falle einer…
…dh neuerlich, und zwar so zu entscheiden, als ob die Sache erstmals nach den für sie geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würde (Reformation). Es ist über die Berufung ohne Rücksicht auf die Ergebnisse des Erstbescheides oder der Berufungsvorentscheidung abzusprechen. Die Berufungsbehörde…
…dh neuerlich, und zwar so zu entscheiden, als ob die Sache erstmals nach den für sie geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würde (Reformation). Es ist über die Berufung ohne Rücksicht auf die Ergebnisse des Erstbescheides oder der Berufungsvorentscheidung abzusprechen. Die Berufungsbehörde…
…dh neuerlich, und zwar so zu entscheiden, als ob die Sache erstmals nach den für sie geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würde (Reformation). Es ist über die Berufung ohne Rücksicht auf die Ergebnisse des Erstbescheides oder der Berufungsvorentscheidung abzusprechen. Die Berufungsbehörde…
…der Sache selbst zu entscheiden, das heißt, neuerlich und zwar so zu entscheiden, als ob die Sache erstmals nach den für diese geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würde (Reformation). Das Verwaltungsgericht ist demnach nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, seine Entscheidung (gegenüber…