…Bezüglich des belangten Verbandes, der C-GmbH, sei insoweit eine Veränderung eingetreten, als mit Generalversammlungsbeschluss vom 20. September 2018 die genannte GmbH mit der D-GmbH als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen worden ist. Die D-GmbH hat daher gemäß § 10 VbVG die Rechtsnachfolge nach der C…
…Verbandes der Gesellschafter-Geschäftsführer, eben der Erstbeschuldigte, bereits den Rechtsnachteil seiner Bestrafung zu tragen hat. Dieser Umstand ist mit einem Abschlag um ein Drittel zu berücksichtigen. 19. Zu guter Letzt war jeweils dem Erstbeschuldigten und der Rechtsnachfolgerin des belangten Verbandes auch ein pauschaler Kostenersatz nach…
…Bezüglich des belangten Verbandes, der C-GmbH, sei insoweit eine Veränderung eingetreten, als mit Generalversammlungsbeschluss vom 20. September 2018 die genannte GmbH mit der D-GmbH als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen worden ist. Die D-GmbH hat daher gemäß § 10 VbVG die Rechtsnachfolge nach der C…
…Bezüglich des belangten Verbandes, der C-GmbH, sei insoweit eine Veränderung eingetreten, als mit Generalversammlungsbeschluss vom 20. September 2018 die genannte GmbH mit der D-GmbH als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen worden ist. Die D-GmbH hat daher gemäß § 10 VbVG die Rechtsnachfolge nach der C…
…so ersichtlich, die Ansicht durchgesetzt, dass das gegen den belangten Verband geführte Verfahren nach dessen Auflösung einzustellen ist, wenn es keinen Verband als Rechtsnachfolger eines belangten Verbandes gibt. Übernimmt eine natürliche Person die Rechte und Verbindlichkeiten, ändert dies nichts an der Notwendigkeit, das Verfahren einzustellen…
…des belangten Verbandes der Gesellschafter-Geschäftsführer, eben der Erstbeschuldigte, bereits den Rechtsnachteil seiner Bestrafung zu tragen hat. Dieser Umstand ist mit einem Abschlag um ein Drittel zu berücksichtigen. 19. Zusätzlich war jeweils dem Erstbeschuldigten und der Rechtsnachfolgerin des belangten Verbandes auch ein pauschaler Kostenersatz nach…
…BAO) Finanzvergehen begangen haben und somit eine Verantwortlichkeit des Verbandes gern. § 3 Abs. 2 VbVG i. V. m. § 28a FinStrG gegeben ist. Und zwar bestehe konkret der Verdacht, dass ***Ges.ter.in*** als Geschäftsführerin bzw. Vertreterin nach § 81 BAO des Verbandes ***Verband***. als Rechtsnachfolger der…
…Strafe entsprechend seinen Einkommensverhältnissen herabzusetzen." **** Der Vorhalt wurde nicht beantwortet. Nach einem Schriftverkehr der Vorsitzenden mit der Verteidigerin zur Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen den belangten Verband hat der Beschuldigte am 1.10.2024 bei der Vorsitzenden vorgesprochen. Dazu wurde folgender Aktenvermerk angefertigt: …
…05.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 05.05.2015, ErfNr***1 betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…der "noch nicht rückgezahlten Beträge", die in den Besserungsvereinbarungen der Streitjahre zwar unterschiedlich, aber bei beiden Varianten unabhängig vom Eintritt der Rückzahlungsverpflichtung vorgesehen wurde. Die gegenständlichen Besserungsverpflichtungen sind daher ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach viel eher gestundeten als aufschiebend bedingten betrieblichen Verbindlichkeiten gleichzuhalten. Eine entsprechende Passivpost…
…Gegen diese Entscheidung ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A. Den vorgelegten Unterlagen ist zu entnehmen, dass gegen die A-GmbH, FN aaaxx, als belangten Verband bei der Staatsanwaltschaft Wels unter…
…1 Satz 1 FinStrG, dass dem Beschuldigten (Verdächtigen) oder einem belangten Verband (einem Verband, welche einer finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit verdächtig ist) in jeder Lage des Verfahrens und auch nach dessen Abschluss die Einsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile zu gestatten ist, deren Kenntnis zur Geltendmachung…
…der berechtigt ist, sich im Finanzstrafverfahren des Verbandes eines Verteidigers für diese zu bedienen. Die Beschwerde der Amtsbeauftragten und die Beschwerde des belangten Verbandes wurden zu einem Zeitpunkt erhoben, als der Verband noch nicht gelöscht war. Nunmehr wurde jedoch am 6.8.2024 die Löschung…
…weil zum Zeitpunkt der Entscheidung durch die Finanzstrafbehörde die ab 1.1.2016 (Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes 2015/2016) erfolgte Einschränkung der Strafbarkeit auf grobe Fahrlässigkeit noch nicht in Geltung war. Dem angefochtenen Straferkenntnis liegen in objektiver Hinsicht die Feststellungen einer Außenprüfung des belangten Verbandes Fa…
…weil zum Zeitpunkt der Entscheidung durch die Finanzstrafbehörde die ab 1.1.2016 (Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes 2015/2016) erfolgte Einschränkung der Strafbarkeit auf grobe Fahrlässigkeit noch nicht in Geltung war. Dem angefochtenen Straferkenntnis liegen in objektiver Hinsicht die Feststellungen einer Außenprüfung des belangten Verbandes Fa…
…VbVG) noch nicht endgültig "abgewickelt" sind (vgl. etwa VwGH 25.4.2013, 2010/15/0131), weshalb eine, eine Einstellung des Verfahrens iSd § 173 FinStrG nach sich ziehende "Vollbeendigung" des belangten Verbandes eben (noch) nicht vorliegt. Da jedoch die Gesellschaft nicht mehr existiert, somit ein Rechtsnachfolger…
…GZ. ***123***, zu Recht: I. Das Finanzstrafverfahren gegen den belangten (aufgelösten) Verband ***Bf*** wird gemäß §§ 136, 157 und 173 FinStrG eingestellt. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Bisheriger…
…28. November 2016 bis 21. Februar 2018 gegen A als Beschuldigten und die B-GmbH als (belangten) Verband geführten Ermittlungsverfahren erhoben. Welches Verhalten der belangten Finanzstrafbehörde der Einschreiter damit als - wohl rechtswidrig - ausgeübte unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt zum Verfahrensgegenstand einer Maßnahmenbeschwerde nach § 152 Abs…
…BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die belangte Behörde hat die Bescheidbeschwerde der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden kurz: Bf) gegen den…
…Beschuldigte B als gemäß § 81 Abs. 1 BAO verpflichteter Entscheidungsträger der A-KG als belangter Verband) die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Dieser Offenlegung dienen gemäß Abs…