…BGBl. I Nr. 48/1997 idF bis 31. Dezember 2003, die mit einem akademischen Grad abgeschlossen werden, Maturaschulen, Rechtskurse (VwGH 28.4.1976, 0559/75), Sprachschulen, Richteramts-, Rechtsanwalts- und Notariatsprüfungen (VwGH 28.4.1976, 0559/75), Vorbereitungskurse für die Baugewerbeprüfung (VwGH 21.6.1977, 1566…
…Sie führte aus, dass die Tochter das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien gewählt habe, da vermehrt Rechtskurse in englischer Sprache angeboten werden, wobei die Universität Salzburg diese Kurse nicht in englischer Sprache anbietet. Im Anhang übermittelte sie eine Bestätigung der positiv absolvierten Prüfungen…
…ein monatlicher Durchschnittsbetrag in Höhe von € 1.330,28. Der seitens der Behörde errechnete Wert könne nicht nachvollzogen werden. Die Höhe des monatlichen Durchschnittsbetrages werde vor allem durch einen besonders hohen Beitrag hoher Einzelpositionen wie Sponsionsfeier, Urlaube, Anschaffungskoten, Rechtskurse, Alternativmedizin, Kleidung, Schuhe, usw. bestimmt…
…den von mir an Dich geleisteten Zahlungen die Kosten Deiner universitären Ausbildung...dh die anfallenden Studiengebühren, die Anschaffung von Ausbildungsbehelfen ....allenfalls der Besuch privater Ausbildungseinrichtungen ...(Rechtskurse) abzudecken. Etwaige darüber hinausgehende Dir verbleibende Beträge können von Dir zu Zwecken der unbedingt notwendigen und sparsamen Lebensführung verwendet…
…Pkt 7. In der Anlage befinde sich der ursprgl Dienstvertrag aus dem Jahre 1996. Die Erweiterung seines Verantwortungsgebietes habe er sich auf Grund der angeführten Zusatzabendkurse (Schwarzdecker- bzw Spengler sowie diverse Rechtskurse) und dem ihm entgegen gebrachten Vertrauen der Geschäftsführung erarbeitet. Zu Pkt 8. Kopie…
…1 Abs. 2 des BG über die Förderung der Erwachsenenbildung erhalten habe. Ergänzend verwies sie auf die zum Thema Umsatzsteuerbefreiung bereits ergangene positive Judikatur des VwGH hinsichtlich des Angebots von Rechtskursen, Vorbereitungskursen für die Gewerbeprüfung sowie der Anerkennung der Wiener Schule für Körperpflege. Die Bw…
5.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung Rz 359: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht…
5.9.25 Sprachkurse Rz 386a: siehe Rz 363.
Die Arbeitsrichtlinie ZK-1090 (Zollentrichtungskurse) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…