…sofern der Abgabenanspruch rechtskräftig ist und der Abgabepflichtige keine Maßnahmen für Zwecke der Vereitelung der Vollstreckung getroffen hat. Sonderfall Deutschland (Amts- und Rechtshilfevertrag 1954) Die Vollstreckungsamtshilfe aufgrund des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4…
…wenn die Vollstreckbarkeit nicht (mehr) vollstreckbarer Abgabenschuldigkeiten bestätigt wird, zB wenn Schuldigkeiten bereits getilgt sind oder wenn Einhebungsverjährung eingetreten ist (VwGH 24.10.2002, 2000/15/0141). 15.8. Rechtshilfevertrag Österreich-Deutschland Rz 1419: Im Hinblick auf den Rechtshilfevertrag Österreich-Deutschland, BGBl. Nr. 249/1955…
Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in…
…Maßnahmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ein. Daraus folgt, dass auch die Anmeldung von Abgabenforderungen im Konkursverfahren in den Bestimmungen des österreichisch-deutschen Amts- und Rechtshilfevertrages in Abgabensachen Deckung findet, wobei entsprechend den allgemeinen Amtshilfegrundsätzen im Vollstreckungsverfahren zu beachten ist, dass ein Einschreiten österreichischer Abgabenbehörden unter…
Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…
Die Sorge, dass durch das unterzeichnungsreife neue österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen der Standort Österreich nur deshalb gefährdet wäre, weil dieses Abkommen Bestimmungen über eine Strafrechtshilfe sowie über eine Vollstreckungsamtshilfe vorsieht, ist unbegründet. Denn bereits derzeit enthält Artikel 12 des auf dem Gebiet der Erbschafts- und…
Vertreibt eine österreichische GmbH mit einer konzernzugehörigen Holding-AG in der Schweiz (deren Geschäftsleitung sich aber in Österreich befindet) und einer in die Gestaltung eingebundenen Briefkastengesellschaft auf Zypern über eine tschechische Konzerngesellschaft Haushaltsartikel in Tschechien und ergeben sich Probleme bei einer sachgerechten Zuordnung der…
Es ist wohl richtig, daß Artikel 25 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31.5.1996 die österreichische Finanzverwaltung verpflichtet, nichtentrichtete US-Steuern zwangsweise zugunsten der US-Steuerverwaltung einzubringen. Allerdings ist diese Vollstreckungsamtshilfe nur in einem sehr eng begrenztem Rahmen vereinbart worden; nämlich nur insoweit, als…
Nach einer informell mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung abgestimmten Auffassung vermindert eine in einem Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen internationalen Rechtsgrundlage vorgesehene Amtshilfebestimmung nicht den Umfang der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Würde man anstelle der Inanspruchnahme dieser erhöhten Mitwirkungspflicht die Mitarbeit einer…
…dann unterliegen die an die beiden Mitarbeiterinnen gezahlten Löhne zur Gänze in Österreich der Besteuerung, wobei die Steuer im Lohnsteuerabzugsweg (allerdings nicht vom Kommissionär sondern von dem deutschen Arbeitgeber) zu entrichten ist; nichtentrichtete Lohnsteuerbeträge könnten erforderlichenfalls auf der Grundlage des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages, BGBl. Nr…
…zurückgeschickt. Dann ersuchte die belangte Behörde mit Schreiben vom 30. März 2022 die Regierung der Oberpfalz als hierfür zuständige Stelle für Bayern gemäß Art. 10-13 des Amts- und Rechtshilfevertrages, das Lenkererhebungsschreiben an die A GmbH zuzustellen. Mit Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 2…
…ersuchte die Magistratsabteilung 67 das Regierungspräsidium Freiburg mit Schreiben vom 10. Juni 2022 im Wege des Amts- und Rechtshilfevertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich (Art 10 - 13 des Abkommens) um Zustellung des Straferkenntnisses. Laut Bestellungsurkunde Aktenzeichen 123 wurde der Bf. das Straferkenntnis am 16…
…gemäß § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Schreibens aufgefordert. Die Zustellung erfolgte gemäß Art. 10-13 des Amts- und Rechtshilfevertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich durch das Regierungspräsidium Freiburg Baden-Württemberg. Das Lenkerauskunftsersuchen wurde der Bf. laut…
…Als Erben und damit als Gesamtrechtsnachfolger der Beschwerdeführerin gem § 19 Abs 1 BAO und nunmehrige Parteien des Verfahrens sind der Witwer Bf1 und die Tochter Bf2 anzusehen. Am 03.03.2017 wurde von beiden ein Antrag nach Art 36 des österreichisch-jugoslawischen Rechtshilfevertrages, BGBl. Nr…
…eines Vertragsstattes können nicht bei den Gerichten oder Verwaltungsbehörden des anderen Staates eingeleitet werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass bei Vorliegen der - durchwegs formellen - Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 1 des genannten Rechtshilfevertrages für das nach Art. 11 Abs. 2 iVm § 17 Abs…
…vom 5. Jänner 1999 nur fingiert ist. Auch die Unterfertigung ohne Beisetzung einer Firmenbezeichnung weist darauf hin. 5) An das Finanzamt M wurde ein Auskunftsersuchen im Sinne des Artikels 3 des Rechtshilfevertrages zwischen der BRD und der Republik Österreich vom 4. Oktober 1954 gestellt. In…
…österreichischen Vertretungsbehörden, vorzunehmen. Zustellungen im Ausland bilden als Hoheitsakte einen Eingriff in die Hoheitsrechte des ausländischen Staates. Internationale Vereinbarungen über die Zustellung abgabenbehördlicher Schriftstücke bestehen beispielsweise mit Deutschland. Trotz des Rechtshilfevertrages dürfen Zustellungen in Deutschland durch Aufgabe zur Post bewirkt werden (siehe Ritz, BAO6, § 11…
…vorzunehmen. Gemäß Art. 10 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen (Rechtshilfevertrag, BGBl 249/1955) werden Zustellungen im Rahmen der Rechtshilfe entweder durch ein mit Datum versehenes und beglaubigtes Empfangsbekenntnis des Empfängers oder durch ein Zeugnis…
…vorzunehmen. Gemäß Art. 10 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen (Rechtshilfevertrag, BGBl 249/1955) werden Zustellungen im Rahmen der Rechtshilfe entweder durch ein mit Datum versehenes und beglaubigtes Empfangsbekenntnis des Empfängers oder durch ein Zeugnis…
…Wegen dieser Ausführungen ist der Bf aber nicht grundsätzlich seiner Mitwirkungspflicht enthoben. Zollbehörden haben hier bei der Suche nach den Grundlagen für die Ermittlung eines Zollwertes nach den Regeln des Zollkodex bedingt durch bestehende Amts- und Rechtshilfeverträge einfachere Möglichkeiten, an erforderliche Tatsachen im Zollgebiet bzw…