…Mit dem Abrechnungsbescheid ist - wie oben ausgeführt - über umstrittene abgabenbehördliche Gebarungsakte, nicht aber über die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu entscheiden. Hieraus ergibt sich, dass Gründe, die gegen die Abgabenfestsetzung selbst erhoben werden, nicht in diesem Verfahren geltend gemacht werden können. Den Ausführungen des Herrn Univ…
…ist. Die Begründung der Zahlungsverpflichtung ist hingegen nicht Gegenstand des Abrechnungsbescheides, sie wird vorausgesetzt. Mit dem Abrechnungsbescheid ist - wie oben ausgeführt - über umstrittene abgabenbehördliche Gebarungsakte, nicht aber über die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu entscheiden. Hieraus ergibt sich, dass Gründe, die gegen die Abgabenfestsetzung selbst erhoben…
…ist. Die Begründung der Zahlungsverpflichtung ist hingegen nicht Gegenstand des Abrechnungsbescheides, sie wird vorausgesetzt. Mit dem Abrechnungsbescheid ist - wie oben ausgeführt - über umstrittene abgabenbehördliche Gebarungsakte, nicht aber über die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu entscheiden. Hieraus ergibt sich, dass Gründe, die gegen die Abgabenfestsetzung selbst erhoben…
…ist. Die Begründung der Zahlungsverpflichtung ist hingegen nicht Gegenstand des Abrechnungsbescheides, sie wird vorausgesetzt. Mit dem Abrechnungsbescheid ist - wie oben ausgeführt - über umstrittene abgabenbehördliche Gebarungsakte, nicht aber über die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu entscheiden. Hieraus ergibt sich, dass Gründe, die gegen die Abgabenfestsetzung selbst erhoben…
…Abgabenforderungen erfüllt sind. Dazu ist zu beachten, dass der Unterabsatz (UA.) 2 dieser Bestimmung mit "oder"-Verbindung zwei Fälle anführt, bei denen eine solche Aussetzung in Betracht kommt. Die erste Alternative, "begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung", spricht den Fall an, dass aufgrund…
…umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. In diesem Verfahren ist weder die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen (VwGH 12. November 1997, 96/16/0285), noch dient dieses Verfahren dazu, das Ergebnis rechtskräftiger Abgabenfestsetzungen durch Nachholung von Vorbringen…
…die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen. Soweit die Bw. beantragt, erforderlichenfalls auch über die Quotenberechnung einen Abrechnungsbescheid zu erstellen, ist sie darauf hinzuweisen, dass - abgesehen davon, dass mit Abrechnungsbescheid vom 10. Oktober 2003 darüber nicht abgesprochen wurde - im Abrechnungsverfahren nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH…
…Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten trifft, die einem Bestimmtheitsgebot unterliegen. Mit Abrechnungsbescheid ist über umstrittene abgabenbehördliche Gebarungsakte, nicht aber über die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu entscheiden. Hieraus ergibt sich, dass Gründe, die gegen die Abgabenfestsetzung selbst erhoben werden,…
…1992, 91/15/0054). Rz 1644: Aus der materiellen Rechtswidrigkeit eines rechtskräftigen Bescheides ergibt sich noch keine Unbilligkeit der Einhebung (VwGH 14.7.1994, 91/17/0170). Rz 1645: In einem Nachsichtsverfahren ist die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung grundsätzlich nicht zu prüfen (VwGH 24.9.2002…
…die dieser Gesellschaft vorgeschriebenen Abgaben zu Recht bestehen. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben können daher in diesem Verfahren nicht erfolgreich erhoben werden. Die nach § 9 BAO im Haftungsverfahren erforderliche Verschuldensprüfung hat von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen (vgl. VwGH vom 26.04.2007…
…betont, dass dem Prinzip der Rechtmäßigkeit (Rechtsrichtigkeit) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtssicherheit (Rechtsbeständigkeit) zusteht (Ritz, BAO Komm., 5. Aufl, § 299 BAO Rz 54). Daher kann auch aus den Beschwerdeausführungen des Bf., dass der Grundsatz von Treu und Glauben gegen eine Aufhebung sprechen kann…
…und somit die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung durch das Finanzamt außer Zweifel steht - von der Festsetzung der Abgaben Abstand zu nehmen. Der Vollständigkeit halber wird mitgeteilt, dass § 206 lit. b BAO eine Bestimmung ist, die rein verwaltungsökonomischen Gründen dient und den Abgabenbehörden die Abgabenfestsetzung in jenen…
…Die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung ist im Abrechnungsbescheidverfahren jedoch nicht zu prüfen (VwGH 17.12.2009, 2009/16/0196). Im Abrechnungsverfahren trifft die Partei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 5.7.1999, 99/16/0115) die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen…
…Es kann auch die Prüfung und die Darstellung der Ergebnisse verlangt werden, ob die rechnungsmäßige Anlastung der Abgabenfestsetzung (nicht aber die Abgabenfestsetzung selbst) und die entsprechenden Gutschriften bei verminderten Festsetzungen kassenmäßig ihren richtigen Ausdruck gefunden haben. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.3.2003…
…an sich auch noch EUR 10.319,33 netto für im Fahrzeug verbautes Zubehör bezahlt hat. Andererseits zeigt der Verweis des Beschwerdeführers darauf, dass er vom deutschen Autohaus die bezahlte deutsche Mehrwertsteuer aus der "Zubehörrechnung" nicht mehr rückgezahlt bekommen könne, keine Unbilligkeit der Abgabenfestsetzung auf…
…gegen die materielle Richtigkeit der Festsetzung der von der Aussetzung der Einhebung umfassten Abgaben ein (BFG vom 18.8.2015, RV/7105095/2014 und vom 2.10.2017, RV/7104306/2017). Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Einkommensteuer und der Nebenansprüche beim Beschwerdeführer können…
…die Einbuchung der Abgaben in Höhe von 64.139,95 € am 4. Oktober 2011 sei nicht aufgrund eines Bescheides erfolgt, sondern aufgrund der Niederschrift über die Schlussbesprechung gemäß § 149 Abs. 1 BAO. Die Anlastung der Abgabenfestsetzung auf dem Abgabenkonto sei somit zu Unrecht erfolgt…
…die die Entrichtung der Abgabe selbst betreffen. Im Nachsichtsverfahren können daher nicht Einwände nachgeholt werden, die im Festsetzungsverfahren geltend zu machen gewesen wären (vgl. VwGH 28.6.2022, Ra 2022/13/0016). Eine Nachsicht dient nämlich nicht dazu, Unrichtigkeiten der Abgabenfestsetzung zu beseitigen und unterlassene…
…die die Entrichtung der Abgabe selbst betreffen. Im Nachsichtsverfahren können daher nicht Einwände nachgeholt werden, die im Festsetzungsverfahren geltend zu machen gewesen wären (vgl. VwGH 28.6.2022, Ra 2022/13/0016). Eine Nachsicht dient nämlich nicht dazu, Unrichtigkeiten der Abgabenfestsetzung zu beseitigen und unterlassene…
…das Abrechnungsverfahren seinem Wesen und möglichen Inhalt nach ein Feststellungsbescheid der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Im Abrechnungsbescheid sind umstrittene abgabenrechtliche Gebarungsakte schlechthin zu klären, nicht jedoch die Rechtsmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen (vgl…