…18 Abs. 1 Z. 2 und Abs. 2 KBGG betreffend die Rückzahlungsverpflichtung beider Elternteile und auf die Erhebung der Rückzahlung bei den Elternteilen nach Billigkeitskriterien, sofern die Eltern im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches dauernd getrennt leben (sh. hierzu auch VwGH 17.2.2010, 2009…
…und gegebenenfalls wie der Bezieher die erhaltenen Beträge verwendet hat, ist unerheblich. Daher entbindet auch die Weitergabe von zu Unrecht bezogenen Beihilfenbeträgen nicht von der zwingenden Rückzahlungsverpflichtung (VwGH 31.10.2000, 96/15/0001). Einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird…
…der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht erhalten hat. Ob und gegebenenfalls wie der Bezieher die erhaltenen Beträge verwendet hat, ist unerheblich. Demnach entbindet die Weitergabe zu Unrecht bezogener Familienbeihilfenbeträge nicht von der zwingenden Rückzahlungsverpflichtung (vgl. z.B. VwGH 31.10.2000, 96/15/0001…
…§ 18 KBGG sieht, wie bereits ausgeführt, für die Rückzahlungsverpflichtung nur vor, dass dem anderen Elternteil ein Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt wurde nicht aber, ob er von der Gewährung des Zuschusses verständigt wurde. Diese Rechtaufassung vertritt auch der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 26.3.2010…
…§ 18 KBGG sieht, wie bereits ausgeführt, für die Rückzahlungsverpflichtung nur vor, dass dem anderen Elternteil ein Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt wurde nicht aber, ob er von der Gewährung des Zuschusses verständigt wurde. Diese Rechtaufassung vertritt auch der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 26.3.2010…
…nach § 16 KBGG erfolgt sei. Hiezu genügt es darauf hinzuweisen, dass das Gesetz eine derartige Verknüpfung nicht vorsieht. Die Rückzahlungsverpflichtung ist in § 18 Abs. 1 KBGG für den Fall des Vorliegens der dort normierten Voraussetzungen - Auszahlung an den anderen Elternteil, Überschreitung der Einkommensgrenzen - unbedingt formuliert…
…Z 1 KBGG ausbezahlt wurde, eine Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zu leisten. Erhält den Zuschuss also ein allein stehender Elternteil, dann trifft die Rückzahlungsverpflichtung den jeweils anderen Elternteil. Dem Zuschuss kommt damit wirtschaftlich der Charakter eines (potentiellen) Darlehens zu. Die Materialien (zum KUZuG, BGBl. 297/1995…
…die Rückzahlungsverpflichtung des Elternteiles nur vor, dass an den anderen, alleinstehenden Elternteil ein Zuschuss ausbezahlt wurde. Gegenüber diesem zur Rückzahlung verpflichteten Elternteil entsteht der Abgabenanspruch mit Ablauf des Kalenderjahres in dem sein Einkommen die Grenze des § 19 KBGG erreicht. Für das Entstehen der Rückzahlungsverpflichtung des…
…welche gerichtlich festgelegt wurden, regelmäßig und pünktlich geleistet. Die Rückzahlungsverpflichtung würde ebenfalls gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, da der Kindesvater mit der Leistung seiner Unterhaltspflicht sämtlichen Verpflichtungen als Kindesvater nachgekommen ist. Bestritten wird das im Bescheid der belangten Behörde errechnete maßgebliche Gesamteinkommen des Berufungswerbers. Es…
…zu leisten. Nach § 9 Abs. 1 Z 1 KBGG haben Anspruch auf Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld allein stehende Elternteile. Erhält demnach ein allein stehender Elternteil den Zuschuss, dann trifft die Rückzahlungsverpflichtung den jeweils anderen Elternteil. Die Materialien (zum KUZuG, BGBl. 297/1995, RV 134 BlgNr 19…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W, vom 19. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 15. September 2008 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe für den Zeitraum Juni 2008 bis Juli 2008 entschieden: Die Berufung wird…
…2002/13/0079; 03.08.2004, 2001/13/0048; 31.10.2000, 96/15/0001; 13.03.1991, 90/13/0241). Demnach entbindet die Weitergabe zu Unrecht bezogener Familienbeihilfenbeträge nicht von der zwingenden Rückzahlungsverpflichtung. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 21. April 2008
…und gegebenenfalls wie der Bezieher die erhaltenen Beträge verwendet hat, ist unerheblich. Daher entbindet auch die Weitergabe von zu Unrecht bezogenen Beihilfenbeträgen nicht von der zwingenden Rückzahlungsverpflichtung (VwGH 31.10.2000, 96/15/0001). Einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird…
…dass es unerheblich sei, ob und gegebenenfalls wie der Bezieher die erhaltenen Beträge verwendet habe. Auch die Weitergabe der zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfenbeträge entbinde nicht von der zwingenden Rückzahlungsverpflichtung. Der Bw. stellte mit Schriftsatz vom 21. Februar 2007 den Antrag auf Vorlage der Berufung an…
…der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht erhalten hat. Ob und gegebenenfalls wie der Bezieher die erhaltenen Beträge verwendet hat, ist unerheblich. Demnach entbindet die Weitergabe zu Unrecht bezogener Familienbeihilfenbeträge nicht von der zwingenden Rückzahlungsverpflichtung (vgl. z.B. VwGH 31.10.2000, 96/15/0001…
…ist im gegenständlichen Berufungsfall, ob die rückgeforderten Beträge tatsächlich bezogen wurden bzw. zu Unrecht bezogen wurden und ob die mit dem Bescheid ausgesprochene Rückzahlungsverpflichtung tatsächlich vorliegt. Sachverhalt: Die Tochter des Bw. hat mit dem Wintersemester 2001/02 an der Universität Y. das Studium der Studienrichtung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes X. betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Juni 1998 bis 31. Juli 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Dem von der Berufungswerberin (Bw.) dem Finanzamt…
… 26 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) sei zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe rückzuzahlen. Die im § 26 FLAG 1967 geregelte Rückzahlungsverpflichtung sei so weitgehend, dass sie auf subjektive Momente wie Verschulden und Gutgläubigkeit keine Rücksicht nehme und die von der Finanzverwaltung zu Unrecht ausbezahlten Familienbeihilfenbeträge auch dann zurückzuzahlen…
… 26 des FLAG 1967 anzuwenden. Auf Grund dieser Bestimmung besteht auch für zu Unrecht bezogene Kinderabsetzbeträge die Rückzahlungsverpflichtung im Sinne des § 26 FLAG. Die Ausführungen zur Rückzahlungsverpflichtung betreffend die Familienbeihilfe gelten daher uneingeschränkt auch für die Kinderabsetzbeträge. Der Bw hat durch den Aufenthalt der Kinder…
…nichts gewusst habe, ist unbeachtlich, weil die Rückzahlungsverpflichtung in § 18 Abs 1 KBGG unter den normierten Voraussetzungen, wie die Auszahlung an den anderen Elternteil und die Überschreitung von Einkommensgrenzen, unbedingt formuliert ist. Die Rückzahlungsverpflichtung des Bw. war daher entgegen der Ansicht des Bw. nicht von…