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8 635 Treffer204 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0493-I/05Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe, Geldempfang wurde bestritten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2006

…Kinderabsetzbeträge im Gesamtbetrag von € 1.272,60 zurück. Begründet wurde der Bescheid damit, dass die Bw. für ihre Tochter M. (geb. am tt.mm.jjjj) für den Zeitraum 1.2.2004 bis 30.9.2004 die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag zu Unrecht bezogen habe…

BFG RV/7102797/2013Nachsicht bei Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.12.2015

…Mit Bescheid vom 23. Jänner 2012 forderte das Finanzamt Wien 2/20/21/22 von der Antragstellerin die Rückzahlung zu Unrecht bezogener Beiträge der Familienbeihilfe und des Kindesabsetzbetrages für die Kinder Sa und MP für den Zeitraum Jänner 2006 - Oktober 2011. Gegen diesen Bescheid richtete…

BFG RV/7100825/2015Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.03.2015

…angefochten Rückforderungsbescheid zu Recht ergangen. Auf einen möglicherweise gegeben gutgläubigen Empfang der Gelder und eine mögliche Härte der Rückzahlung kann dabei nicht Rücksicht genommen werden. 5.) Abstandnahme von der Rückforderung - § 26 Abs. 4 FLAG 1967: Die gesetzliche Regelung, wonach zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe wieder rückgefordert…

UFSW RV/1054-W/08Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.05.2008

…wurde mir die Familienbeihilfe für meine Tochter A , für den Zeitraum von Juni 2003 bis Oktober 2006, erneut gewährt. Nun habe ich einen Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge, datiert mit 25. September 2007, erhalten, in dem ich zur Rückzahlung von € 3…

UFSS RV/0412-S/10Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe (Kind nicht haushaltszugehörig)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2012

…auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Zum Haushalt einer Person gehört ein Kind dann, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person teilt (§ 2 Abs. 5 FLAG 1967). Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe…

UFSW RV/1855-W/09Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2010

…seiner Judikatur zu § 26 FLAG 1967 idF BGBl. I Nr. 8/1998 mehrfach ausgesprochen (vgl. dessen Erkenntnisse vom 25. Jänner 2001, Zl. 2000/15/0183 und vom 31. Oktober 2000, Zl. 2000/15/0035), dass die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe lediglich…

UFSW RV/1379-W/04Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2004

…0079). Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe besteht somit auch für die infolge einer irrtümlich durch das Finanzamt erfolgten Auszahlung. Diese Rechtsansicht findet vollinhaltlich im Gesetzeswortlaut Deckung und entspricht auch der oben zitierten Kommentarmeinung. Der unabhängige Finanzsenat sieht daher keine Veranlassung, hiervon…

UFSK RV/0230-K/07Nachsicht von Abgabenschulden (zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2009

…2003/17/0253, 30.9.2004, 2004/16/0151). Dies trifft auf den vorliegenden Sachverhalt zu. Die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe entspricht der Gesetzeslage und ist eine Auswirkung der generellen Norm, die auf alle Normadressaten gleichermaßen anzuwenden ist. Eine Besserstellung des Berufungswerbers wäre rechtswidrig…

UFSS RV/0599-S/08Die Rückzahlungsverpflichtung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ist verschuldensunabhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2009

…nicht zu Lasten der Berufungswerberin gehen. Der ergangene Bescheid sei sohin rechtswidrig. Die Berufung wurde vom Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen. Dies mit der Begründung, dass nach der Regelung des § 26 Abs. 1 FLAG die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe von…

BFG RV/3100552/2014Nachsicht von der Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.07.2015

…der Rückforderung an Familienbeihilfe einschließlich der Kinderabsetzbeträge aufgerechnet, zwischenzeitlich wurde die Rückforderung zur Gänze durch Aufrechnung getilgt. Für die Entscheidung über die Beschwerde ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge…

UFSW RV/2403-W/09Abgabennachsicht bei Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und von hohen Aussetzungszinsen wegen langer Verfahrensdauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2009

…gewöhnlichen Lauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst hat, die zudem auch der Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt ist. Eine solche Unbilligkeit liegt nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe (woraus sich…

UFSI RV/0256-I/09Nachsichtsantrag betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe, Kinderabsetzbeträgen zuzüglich Nebengebühren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2010

…im § 26 FLAG geregelte Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe stelle ausschließlich auf objektive Momente ab. Somit seien im Anwendungsbereich des § 26 FLAG die Gründe für die Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ebenso unbeachtlich wie ein gutgläubiger Verbrauch (VwGH 3.10.2000…

UFSW RV/0879-W/04Nachsicht der Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2006

…so kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 27.3.1996, 92/13/0291) eine mangelnde Ermittlungstätigkeit der Abgabenbehörde nicht als Verletzung von Verfahrensvorschriften vorgeworfen werden. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe gemäß § 26 FLAG stellt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH…

BFG RV/7103083/2014Nachsicht bei Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2016

…15/0150). Ein Nachlass von Abgabenschuldigkeiten kommt dann nicht in Frage, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass die Gewährung des Nachlasses keinen Sanierungseffekt hätte (VwGH 21.9.2005, 2003/16/0112). Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe gemäß …

UFSI RV/0647-I/08Nachsichtsansuchen iZm zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2010

…ist zunächst die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 26 Abs. 1 FLAG in der zum Zeitpunkt der Erlassung der Rückforderungsbescheides (4. 11. 2005) gültigen Fassung BGBl. I 8/1998 entgegenzuhalten. Danach stellt die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ausschließlich auf objektive Momente ab…

BFG RV/5100522/2020Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.08.2021

…Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe gemäß § 26 FLAG stellt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 31.10.2000, 2000/15/0035) ausschließlich auf objektive Momente ab. Entscheidend ist somit lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe nicht gegeben waren…

UFSL RV/0462-L/06Rückforderung von mangels Berufsausbildung zu Unrecht ausbezahlter Familienbeihilfe; Grundsatz von Treu und Glauben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2007

…die Behörde die Anspruchsvoraussetzungen von Amts wegen geprüft hatte und er Familienbeihilfe zu Recht bezogen hatte. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab und begründete dies im Wesentlichen damit, dass die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ausschließlich von objektiven Sachverhalten abhängig…

LStR 2002 Rz 79211.7.3 Rückforderung von zu Unrecht in Anspruch genommenen Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…7.3.2 Rückforderung von Kinderabsetzbeträgen bei Auszahlung der Familienbeihilfe durch Selbstträger Rz 792c: Der Bescheid, mit dem die Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe durch das FA angeordnet wird, ist auch dem Selbstträger (siehe § 46 FLAG 1967) zuzustellen. Die Rückzahlung der Beihilfe erfolgt an…

UFSW RV/2591-W/02Rückforderung einer irrtümlich vom Finanzamt ausbezahlten Familienbeihilfe, irrtümlich erfolgte Auszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2004

…Bezug geführt haben, sind nicht zu berücksichtigen. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe besteht auch für die infolge einer irrtümlich durch das Finanzamt erfolgten Auszahlung. Entscheidend ist somit lediglich, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der (erhöhten) Familienbeihilfe gegeben waren. Dass die…

BFG RV/7101500/2016Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Beträgen gem. § 26 FLAG 1967
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.05.2016

…den Ausbildungsfortgang nicht erbracht werden, sodass ab August 2014 keine Familienbeihilfe für den Sohn mehr zustand. Aus dem oben wiedergegebenen Wortlaut des § 26 Abs 1 FLAG ergibt sich, dass die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen sehr weitgehend ist, zumal sie ausschließlich auf…