…auszuscheiden. Wird die Steuer innerhalb der nächsten neun Jahre tatsächlich nicht rückerstattet, ist die Steuerbelastung des ursprünglich zu beurteilenden Wirtschaftsjahres neu zu ermitteln. Führt die tatsächliche Nicht-Rückerstattung der Steuer insoweit zu einer Veränderung der Steuerbelastung, sodass das Kriterium der Niedrigbesteuerung nicht mehr erfüllt ist…
3.3.35 SV-Rückerstattung (§ 3 Abs. 1 Z 34 EStG 1988) Rz 112d: Die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, die gemäß § 33 Abs. 8 EStG 1988 im Wege der Einkommensteuerveranlagung erfolgt, stellt keine steuerpflichtige Einnahme dar. Das gilt auch für die Beitragsgutschrift gemäß § 24d des Bauern…
11.12 SV-Rückerstattung und Erstattung Absetzbeträge (§ 33 Abs. 8 EStG 1988) Rz 811: Für Steuerpflichtige, die Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag haben, gilt: Ergibt sich bei der Steuerberechnung nach § 33 Abs. 1 und 2 EStG 1988 ein Betrag unter null, ist der Alleinverdiener…
42.6.5.3 Datenübermittlung in FinanzOnline42.6.4.4 Rückerstattung einer Zahlung 42.6.5.3.1 Zulassung zur Datenübermittlung in FinanzOnline Rz 1203612031: § 10 Abs. 1 Sonderausgaben-DÜV regelt die Zulassung zum Verfahren der Sonderausgaben-Datenübermittlung in FinanzOnline. Mit der Zulassung ist zugleich…
25.1.327.1.3 Beteiligungsertragsbefreiung und KESt-Rückerstattung Rz 1486: Die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG 1988 ist für gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in der Regel nicht anzuwenden und daher unterliegen Ausschüttungen an gemäß § 1 Abs. 3 Z…
Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien…
…Gutschriftszinsen besteht nicht. Mit Rückerstattung des Abgeltungsbetrags entfallen die Abgeltungs- und Amnestiewirkungen von Art. 7 und 8 des Steuerabkommens-Schweiz und von Art. 8 und 9 des Steuerabkommens-Liechtenstein. Ansuchen um Rückerstattung der Abgeltungsbeträge sind daher vom jeweiligen Wohnsitzfinanzamt daraufhin zu untersuchen, ob einer der…
…Rückerstattungsanspruch gem. § 14 Abs 2 Z 1 COFAG-NoAG für einen teilweise zu Unrecht erhaltenen Fixkostenzuschuss I iHv 155.228,52 Euro geltend gemacht. Der hier angefochtene Teil der Rückerstattung betrifft die krisenbedingt angeschafften Anlagegüter und Pachtaufwendungen während des Betretungsverbotes. Die Berechnungsbasis betr. Anlagegüter wurde…
…am 1. August 2024; 2. für alle späteren Auszahlungen mit dem auf die Auszahlung folgenden Tag. (2) Die Rückerstattung ist vom zuständigen Finanzamt mit Bescheid festzusetzen, wenn der Rückerstattungsanspruch die in den einschlägigen Verordnungen (§ 2 Abs. 9) enthaltenen Betragsgrenzen für die Rückforderung übersteigt. (3) Der…
Die Richtlinien über eine weitere Verlängerung des Ausfallsbonus für Unternehmen mit hohem Umsatzausfall (Anhang 1 zur VO Ausfallsbonus III) nehmen Bezug auf die Entscheidung der Kommission SA.56840 (2020/N) vom 8. April 2020, ergänzt durch die Entscheidungen SA.58640 (2020/N) vom 18. September…
…erfolgt sind, am 1. August 2024. Gemäß Abs.2 leg. cit. ist die Rückerstattung vom zuständigen Finanzamt mit Bescheid festzusetzen, wenn der Rückerstattungsanspruch die in den einschlägigen Verordnungen (§ 2 Abs.9) enthaltenen Betragsgrenzen für die Rückforderung übersteigt. Zu den Spruchpunkten 1. und 2.: Gemäß § 1…
…logische Folge der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Beihilfe deren Aufhebung durch Rückforderung ist, um die frühere Lage wiederherzustellen. Das Hauptziel der Rückerstattung einer rechtswidrig gezahlten staatlichen Beihilfe besteht nämlich darin, die Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen, die durch den mit einer solchen Beihilfe verbundenen Wettbewerbsvorteil verursacht wurde…
…am 1. August 2024; 2. für alle späteren Auszahlungen mit dem auf die Auszahlung folgenden Tag. (2) Die Rückerstattung ist vom zuständigen Finanzamt mit Bescheid festzusetzen, wenn der Rückerstattungsanspruch die in den einschlägigen Verordnungen (§ 2 Abs. 9) enthaltenen Betragsgrenzen für die Rückforderung übersteigt. (3) Der…
Wie oben bereits dargelegt wurde, muss die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Beihilfe nach ständiger Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich zu deren Rückforderung durch die nationalen Behörden führen, um die frühere Lage wiederherzustellen (vgl auch EuGH 9.10.2025, C-416/24 und C-417/24, On…
…Die Feststellung zur Beendigung des Dienstverhältnisses gründet sich auf die glaubwürdigen Angaben der Beschwerdeführerin. Unstrittig ist auch, dass kein Antrag nach der VO Spätantragsrichtlinien gestellt wurde. Rechtslage § 13 COFAG-NoAG lautet: Rückerstattung Öffentlich-rechtlicher Anspruch § 13. Soweit ein Vertragspartner zu Unrecht finanzielle Leistungen erhalten hat…
…Die Feststellung zur Beendigung des Dienstverhältnisses gründet sich auf die glaubwürdigen Angaben der Beschwerdeführerin. Unstrittig ist auch, dass kein Antrag nach der VO Spätantragsrichtlinien gestellt wurde. Rechtslage § 13 COFAG-NoAG lautet: Rückerstattung Öffentlich-rechtlicher Anspruch § 13. Soweit ein Vertragspartner zu Unrecht finanzielle Leistungen erhalten hat…
…über die Beschwerde vom 21. Mai 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Mai 2025 betreffend Rückerstattung gemäß § 15 Abs 2 COFAG-NoAG hinsichtlich Ausfallsbonus III für 03/2022 zu Recht: I) Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II) Eine…
…| A3 | 30.057,44 | 2011 | A4 | 117.263,09 | 2012 | A5 | 323.525,09 Mit den Bescheiden vom 3.11.2024 gab die belangte Behörde nach Durchführung einer Außenprüfung den Anträgen auf vollständige Rückerstattung der KESt gemäß …
…2025, C 602/23 und VwGH, 28.05.2025, Ro 2022/13/0014, diese Rechtsprechung betreffend KESt-Rückerstattung der Jahre 2008 bis 2012 fortgeführt. Einhellige Meinung besteht zu dieser Rechtsprechung auch in der Literatur. Unter anderem kommen in dem Facharktikel, "SWK 20-21, Seite 922ff…
…über die Beschwerde vom 19. Mai 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. April 2025 betreffend COFAG-Rückerstattung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 9. Dezember 2025 in Anwesenheit von Mag. Bernhard Pucher und Maximilian Kettner LL.M für SBT Steuerberatungs GmbH & Co…