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B 621/1/1-IV/4/1980Österreichisch-schwedisches Doppelbesteuerungsabkommen; Rückerstattung österreichischer Kapitalertragsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassB 621/1/1-IV/4/198027.05.1980

…dass die für Anträge und Rückzahlungen von zu Unrecht einbehaltenen Abzugsteuern maßgebliche Frist von drei Jahren auf fünf Jahre verlängert wurde. Da die bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen bzw. innerstaatlichen Verordnungen betreffend die Rückerstattung österreichischer Kapitalertragsteuer auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen hinsichtlich der Frist zur Einreichung von Kapitalertragsteuerrückerstattungsanträgen…

BFG RV/7100950/2019Antragsberechtigung für die Rückzahlung österreichischer Abzugsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2020

…Vorschreibung der Kapitalerträge und somit gemeinsame Abgabepflicht und gemeinsame Partei des Abgabenverfahrens, gemeinsame Bezahlung der Abgaben) seien die BF auch jedenfalls gemeinsam berechtigt, die Rückerstattung der Abzugsteuern zu verlangen.   Über die Beschwerde wurde erwogen:   Die von den BF bezogenen Kapitaleinkünfte unterliegen in Österreich…

BFG RV/7103761/2024Verjährungsunabhängige Erledigung von Abgabenrückerstattungsanträgen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.02.2025Teil 1/2

…Ablauf des Jahres der Antragsstellung durch den Abgabepflichtigen. Konkret wurde - wie ausgeführt - im Jahr 2012 sowohl ein Antrag auf Rückerstattung von Abzugsteuern durch die Beschwerdeführerin gestellt und wurde diesem Antrag auch noch 2012 durch Auszahlung faktisch stattgegeben. Das Recht zur Festsetzung von Abgaben ist daher…

BFG RV/4100068/2021Rückerstattung DB und DZ an gelöschte Firma
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.01.2023

…Berichtigung vom 11.08.2020 als auch den Vorlageantrag betreffend die Berichtigung dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor; nicht enthalten war aber ein Vorlageantrag die Rückerstattung der strittigen Abgaben betreffend. Im Vorlagebericht wird ebenso ausschließlich auf einen Vorlagebericht vom 27.10.2020 im Zusammenhang mit der…

BFG RV/5102240/2016Keine Rückerstattung oder Anrechnung der Abgeltungssteuer Schweiz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.08.2022Teil 2/2

…gleichheitswidrige Situation nicht bereits durch die Einmalzahlung nach Art 7 StA per se. Dabei handelt es sich ja schlicht um eine (durch ihre mehrere Steuerarten und -zeiträume umfassende Abgeltungswirkung zugegebenermaßen vergleichsweise komplexe) Abzugsteuer, die ihrer Natur gemäß auf verschiedene pauschalierende und vereinfachende Annahmen setzen muss…

BFG RV/5100163/2016Rückerstattung von Auslands-Kapitalertragsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.01.2020

…Für das Verfahren über die Rückzahlung ist die Abgabenbehörde zuständig, der die Erhebung der betroffenen Abgabe obliegt. Betrifft der Antrag im Einkommensteuerrecht geregelte Abzugsteuern, so ist das Finanzamt für das Verfahren über die Rückzahlung örtlich zuständig, dem die Erhebung der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer des Antragstellers…

BFG RV/5100719/2013Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.06.2017

…2013, betreffend die Zurückweisung und Abweisung des Antrages vom 20. September 2012 auf Rückerstattung von Lohnabgaben für die Jahre 2005 bis 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…

BFG RV/5100210/2016DBA China - Rückerstattung Kapitalertragsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.04.2019

…Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Beträge richtet sich grundsätzlich nach der Zuständigkeit zur Erhebung der betroffenen Abgabe. Eine Ausnahme hievon sieht der letzte Satz des § 240 Abs. 3 (idF BGBl I 9/2010) vor, wonach sich die Zuständigkeit für die Rückzahlung im Einkommensteuerrecht geregelter Abzugsteuern…

BFG RV/7103150/2023Einbringung eines Antrages auf KESt-Rückerstattung beim unzuständigen Finanzamt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.02.2025

…11.2010 mit Sitz in Österreich im Firmenbuch eingetragen (Firmenbuchauszug vom 27.12.2024, FN ***6***). Mit Bescheid vom 19.5.2011 wies das Finanzamt Salzburg-Stadt den Antrag auf Rückerstattung vom 20.11.2009 der nunmehrigen Bf. als Rechtsnachfolgerin der ***4*** ab. Die dagegen…

BFG RV/7103986/2015Antragsberechtigung eines körperschaftlich organisierten US-Investmentfonds zur KESt-Rückerstattung gemäß § 21 Abs. 1 Z 1a KStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.10.2017Teil 1/2

…Porzellangasse 51, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 8.5.2015, ErfNr.: X und XX, betreffend die Abweisung der Anträge vom 16.12.2014 auf Rückerstattung der im Jahr 2013 und 2014 entrichteten Kapitalertragsteuer gemäß § 21 Abs. 1 Z. 1a KStG 1988…

BFG RV/7104738/20181. keine beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO nach Eintritt der Verjährung 2. keine Rückerstattung von KESt gemäß § 240 Abs. 3 BAO wenn ESt-Veranlagung erfolgte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.11.2018Teil 2/2

…Für das Verfahren über die Rückzahlung ist die Abgabenbehörde zuständig, der die Erhebung der betroffenen Abgabe obliegt. Betrifft der Antrag im Einkommensteuerrecht geregelte Abzugsteuern, so ist das Finanzamt für das Verfahren über die Rückzahlung örtlich zuständig, dem die Erhebung der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer des Antragstellers…

BMF-010221/0208-IV/8/2019Änderung des Erlasses über die Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0208-IV/8/201909.07.2019

…Mai 1980, Z B 621/1/1-IV/4/1980, AÖF Nr. 179/1981, betreffend Rückerstattung österreichischer Kapitalertragsteuer nach den Bestimmungen von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung). Da das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 32/2012) im Jahr…

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…von der Privatstiftung einbehalten und abgeführt, kann eine Rückerstattung gemäß § 240 Abs. 3 BAO beantragt werden. Für solche Rückerstattungsanträge ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig, da diesem Finanzamt die Wahrnehmung der Angelegenheiten der Abzugsteuern für Privatstiftungen obliegt. 3.1.4. Immobilienertragsteuer 3.1.4.1…

BFG RV/7101251/2022Rückzahlung von KESt ohne bescheidmäßigen Abspruch über zu Grunde liegenden Rückerstattungsantrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.03.2024

…über die Beschwerde gegen die Rückforderungsbescheide gemäß § 241a BAO des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart (nunmehr Finanzamt für Großbetriebe) vom 28.11.2019 in Verbindung mit den Anträgen auf Rückerstattung österreichischer Kapitalertragsteuer für das Jahr 2012 vom 6.6.2012, Evidenznummer ***3*** und vom 22.7…

ZustRL Rz 99–1043.1.5. Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…weiters zuständig für die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer auf Grund von völkerrechtlichen Verträgen (§ 61 Abs. 4 Z 1 BAO). Das Finanzamt für Großbetriebe ist daher auch das von § 99a Abs. 8 erster Satz EStG 1988 angesprochene "zuständige Finanzamt". 3.1.6. Abzugsteuer aus Anlass der Einräumung…

BFG RV/7100847/2023Keine KESt-Rückforderung gemäß § 241b BAO ohne vorherige abschlägige Absprache über den KESt-Rückzahlungsantrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.03.2024

…1***, vertreten durch ***2***, über die Beschwerde gegen die Rückforderungsbescheide gemäß § 241a BAO des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart (nunmehr Finanzamt für Großbetriebe) vom 28.11.2019 in Verbindung mit den Anträgen auf Rückerstattung österreichischer Kapitalertragsteuer für die Jahre 2011, 2012 und ***29***, Evidenznummern ***3***, ***4…

BFG RV/7102018/2017Antragslegitimation einer Schweizer Privatbank auf Erlassung eines Gutschriftbescheides gemäß § 202 BAO wegen überhöht bezahlter Einmalzahlungen gemäß des Steuerabkommens Ö-Schweiz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.09.2020Teil 1/2

… 202 BAO, auf dessen Basis ein Gutschriftsbescheid auszustellen und eine Rückerstattung vorzunehmen sei. Eine mehrfache Rückzahlung der überhöht abgeführten Beträge sei ausgeschlossen, weil die Abzugssteuer durch die Bf. von den Abgabepflichtigen in richtiger Höhe einbehalten worden sei und die Abgabepflichtigen selbst daher keine Rückforderungsmöglichkeit gegenüber…

BFG RV/7103535/2018Rückzahlungsantrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO zum Zwecke der Lohnsteuerkorrektur nach durchgeführtem Veranlagungsverfahren nicht zulässig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.05.2019

…2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 8. Februar 2018 betreffend Abweisung des Antrages vom 3. November 2017 auf Rückerstattung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer im Jahr 2014 (§ 240 Abs. 3 BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß …

BFG RV/7102069/2012Rückzahlung österreichischer Abzugsteuer gemäß Art. 12 DBA Österreich-Deutschland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.09.2018

…Finanzamt XX vom 7. November 2011, Evidenz-Nr. Y, betreffend Rückerstattung österreichischer Abzugsteuer, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…

UFSK RV/0355-K/07Keine Erstattung von Kapitalertragsteuern für Zinserträge, die Hoheitsbetrieben zuzurechnen sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2008

…19. Jänner 2007 begehrte die Berufungswerberin (Bw.), eine Körperschaft öffentlichen Rechts (Gemeinde), die Rückerstattung von durch Abzug in den Jahren 2002 bis 2006 einbehaltenen Kapitalertragsteuern von insgesamt € 9.955,55 gemäß § 240 BAO. Begründet wurde dies damit, dass die Raiffeisenkasse X die Kapitalertragsteuern - lt…