…dessen Umgebung. Auch die anderen im Programm enthaltenen und besuchten Einrichtungen sind - wenngleich sie nicht die o.a. Besucherzahlen aufweisen - nicht nur für die Berufsgruppe der Bw. von Interesse, sondern sprechen ein breites, kulturell interessiertes Publikum an. Beweis dafür ist nicht zuletzt der Umstand, dass…
…Lebensführung betreffen, ist zur Berücksichtigung als Werbungskosten nicht nur eine berufliche Veranlassung, sondern die berufliche Notwendigkeit erforderlich. Wenn der Arbeitgeber einen wesentlichen Teil der Kosten für die Teilnahme an einem Seminar trägt oder Seminare für Lehrer vom Pädagogischen Institut (mit homogenem Teilnehmerkreis) veranstaltet werden, ist…
…durch ein Programm geprägt, das allgemein interessierende Programmpunkte, private Erholungs-, Entwicklungs- und Bildungsinteressen mit beruflichen Interessen vermengt (Mischprogamm), liegt keine berufliche Veranlassung vor. Bei Aufwendungen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen, als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen, bedarf es zur Berücksichtigung nicht nur einer…
…abgestellt sein. An dieser Reise haben offensichtlich nur Lehrer teilgenommen (Veranstalter: Pädagogisches Institut; Ausschreibung nur für Lehrkräfte an österreichischen Schulen aller Schultypen – vgl. Ergänzung zur Teilnahmebestätigung durch den Seminarleiter). Das Erfordernis eines sogenannten homogenen Teilnehmerkreises ist also erfüllt. Die Programminhalte sind allerdings nicht derart einseitig…
…betreffen, ist zur Berücksichtigung als Werbungskosten nicht nur die berufliche Veranlassung, sondern auch die berufliche Notwendigkeit erforderlich. Wenn der Arbeitgeber einen wesentlichen Teil der Kosten für die Teilnahme an einem Seminar trägt oder Seminare für Lehrer vom pädagogischen Institut (mit homogenem Teilnehmerkreis) veranstaltet werden, ist…
…Berufsgruppe der Mittelschullehrer abgestellt gewesen, wodurch das Programm die in den LStR 1999, Rz 363, geforderte ausschließliche Ausrichtung auf Teilnehmer der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen erfülle. Wiederholt wurde auch darauf hingewiesen, dass die Zeit außerhalb der Seminarstunden nicht für die Freizeitgestaltung, sondern zur Aufarbeitung des vermittelten…
…bestehe nicht nur eine allgemeine Verbesserung der beruflichen Chancen des BF, sondern ein unmittelbarer Zusammenhang mit einer konkreten in Aussicht genommenen nichtselbständigen Tätigkeit. In der Beschwerdevorentscheidung wurden die digitalen Arbeitsmittel (Microsoft 365 Abonnement) abzüglich eines 40%igen Privatanteiles sowie die geltend gemachten Kosten für Bewerbungsfotos…
…privaten Lebensführung betreffen, ist zur Berücksichtigung als Werbungskosten nicht nur eine berufliche Veranlassung, sondern darüber hinaus die berufliche Notwendigkeit erforderlich. Wenn der Arbeitgeber einen wesentlichen Teil der Kosten für die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung trägt und wenn Seminare mit homogenem Teilnehmerkreis veranstaltet werden, dann ist…
…oa. VwGH-Judikatur nicht. b) aus demselben Grund (Abgrenzungsproblem von der Privatsphäre) lt. VwGH die Kosten für (Auslands-) Reisen zu Studienzwecken bei untrennbarer Gemengelage von beruflicher und privater Veranlassung als so genannter Mischaufwand von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind. Eine Anerkennung ist nur insoweit denkbar…
…vorgelegten Programm lediglich für 1 1/2 Tage eine Orangenplantage besucht, die übrigen Programmpunkte sind touristischer Natur. Wiederum wird darauf hingewiesen, dass durch den Teilnehmerkreis naturgemäß auch bei solchen Ausflügen und bei den gemeinsamen Mahlzeiten geschäftliche bzw. berufliche Dinge besprochen werden, dies kann jedoch nicht…
…nicht auf die in dieses Programm eingebetteten beruflichen Informationsveranstaltungen ankommt (vgl. VwGH 21. Oktober 1986, 86/14/0031). Der Charakter der Indien / Sri Lanka Reise geht aus dem vom Bw. vorgelegten Reiseprogramm ausreichend hervor. Der tatsächliche Teilnehmerkreis der Exkursion des Lehrganges Weltreligionen des Institutes für…
…weil die im konkreten Fall gegebene Veranlassung nicht feststellbar ist. In Fällen von Aufwendungen, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen, darf die Veranlassung durch die Einkunftserzielung vielmehr nur dann angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die berufliche Tätigkeit notwendig erweisen…
…soweit sie nicht durch Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale abgegolten sind, also soweit zusätzliche Wegstrecken zum Weg Wohnung-Arbeitsstätte anfallen; - sofern eine Reise vorliegt und unter den bei Reisen bestehenden Einschränkungen: Tagesgelder; - und Nächtigungskosten. Für die berufliche Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme spricht es, wenn sich der Teilnehmerkreis im…
…Diese zeigen trotz ihres repräsentativen Charakters klar auf, dass das durch die Teilnahme an diesen Besuchen und Empfängen erworbene Wissen im Sinne des vorhin erwähnten Erkenntnisses des VwGH nicht nur für einen Richter, sondern auch für einen aufgeschlossenen, vielseitig politisch oder wirtschaftlich allgemeininteressierten Bildungsreisenden auch…
…mit beruflichen Interessen untrennbar vermengt (Mischprogramm), so liegt grundsätzlich keine berufliche Veranlassung vor. Unter Bezugnahme auf das vorgelegte Reiseprogramm kann kein Zweifel daran bestehen, dass es sich bei dieser "Studienreise" um eine solche mit Mischprogramm gehandelt hat, weil die dargestellten Reiseabläufe nicht nur für Ihre…
…mit beruflichen Interessen untrennbar vermengt (Mischprogramm), so liegt grundsätzlich keine berufliche Veranlassung vor. Unter Bezugnahme auf das vorgelegte Reiseprogramm kann kein Zweifel daran bestehen, dass es sich bei dieser "Studienreise" um eine solche mit Mischprogramm gehandelt hat, weil die dargestellten Reiseabläufe nicht nur für Ihre…
…vorzunehmen. Ist die Reise hingegen durch ein Programm geprägt, das private Erholungs- und Bildungsinteressen mit beruflichen Interessen untrennbar vermengt (Mischprogramm), liegt keine berufliche Veranlassung vor. Für die Frage, ob ein Mischprogramm vorliegt, ist nicht entscheidend, ob der Arbeitgeber einen Teil der Reisekosten ersetzt oder nicht…
…Konzepts neue Ideen für den eigenen Betrieb bringen könne kann das BFG nicht sehen. Damit ist aber der gesamte erste Reisetag als Besichtigungsprogramm von allgemeinem Interesse zu beurteilen, allenfalls beruflich interessante Punkte sind nur in minimalem Umfang vorhanden. Damit kann dieser Tag nicht als beruflich…
…bestätigt jedoch, auf Befragen der Referentin, dass der Teilnehmerkreis nicht nur aus Direktoren bestand. Es ging um die Bezirksinteressen, dass die Schule ihre Aktivitäten ausdehnt und auch um die Interessen der Schule, dass die Schüler diesen Markt kennen lernen. So war die Schule bereits mit…
…der verschiedenen Dienstleister nachgewiesen. Aus den Aussagen des Anbieters der Sprachreise auf seinen Homepages (www.homepage.at und www.homepage.de) geht hervor, dass nicht nur berufliche Gründe für die Absolvierung seiner Sprachkurse im Ausland sprechen. So findet sich auf der Homepage etwa eine Darstellung…