…Abgabenbehörde ein Abspruch über die Abgabenschuld dem Grunde und der Höhe nach verwehrt ist. Die Haftung nach § 11 BAO ist keine Ausfallshaftung, sondern eine uneingeschränkte Primärhaftung. Aus dem Vorbringen des Bf in der Beschwerde, der bekämpfte Bescheid ließe nicht erkennen, worauf die Behörde ihre Annahme…
…Abgabenbehörde ein Abspruch über die Abgabenschuld dem Grunde und der Höhe nach verwehrt ist. Die Haftung nach § 11 BAO ist keine Ausfallshaftung, sondern eine uneingeschränkte Primärhaftung. Aus dem Vorbringen des Bf in der Beschwerde, der bekämpfte Bescheid ließe nicht erkennen, worauf die Behörde ihre Annahme…
11. Geltendmachung persönlicher Haftungen (§ 224 BAO) 11.1. Haftungsbescheid (§ 224 Abs. 1 BAO) Rz 1200: Eine Besicherung von Abgabenansprüchen kann gesetzlich in folgenden Formen vorgesehen sein: Gesamtschuldverhältnis kraft Gesetzes Persönliche Haftung Sachhaftung Rz 1201: Ferner können Abgabenansprüche durch vertragliche Maßnahmen, insbesondere durch Bestellung eines Pfandes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Anwaltskanzlei ***X***, über die Beschwerde vom 1. April 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. März 2022, mit dem die Haftung für aushaftende…
1. Persönliche Haftungen Haften im Sinn der BAO bedeutet, dass der Haftungspflichtige mit seinem gesamten oder mit einem vorbestimmten Teil seines Vermögens für Abgabenschulden eines anderen in Anspruch genommen werden kann (Richtlinien für die Abgabeneinhebung - RAE, Rz 1202). Persönliche abgabenrechtliche Haftungen werden mit Haftungsbescheid (§ 224…
"Mit Haftungsbescheid vom 6.9.2017 wurde der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger gemäß § 9a iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma Primärschuldnerin (Str. Nr. 38-*Str.Nr.*) im Ausmaß von € 72.868,47 in Anspruch genommen. In der Begründung wird dazu angeführt, dass Personen…
…der Konkursquote keinerlei Feststellungen getroffen worden seien. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 15. Februar 2018 als unbegründet ab. Die Haftung nach § 11 BAO stelle eine uneingeschränkte Primärhaftung dar, die an die Bestrafung anknüpfe. Dem Ermessensspielraum sei insbesondere die Tatsache zugrunde gelegt worden…
…und B s.r.o. nicht eingetreten. Bei der Haftung nach § 11 BAO handle es sich um eine uneingeschränkte Primärhaftung. Die Abgabenvorschreibung an die A GmbH und B s.r.o blieben infolge Vermögenslosigkeit erfolglos. Im Übrigen sei der Bf. maßgeblich an der Umsetzung des…
…unter Hinweis auf die Beschwerdeverfahren betreffend die Firmen K. und M. s.r.o. nicht eingetreten. Bei der Haftung nach § 11 BAO handle es sich um eine uneingeschränkte Primärhaftung. Die Abgabenvorschreibung an die Fa. K. GmbH und M. s.r.o blieben infolge Vermögenslosigkeit erfolglos.…
…Beweismitteln, zur Würdigung von Beweisen in Abgabensachen, zum Überzeugungsgrad, den das BFG bei der Beweiswürdigung anzuwenden hat, zu den Voraussetzungen der Haftung gemäß § 11 BAO als eine unbeschränkte Primärhaftung, zur diesbezüglichen Ermessensübung, zur Entstehung der Mineralölsteuerschuld nach § 21 Abs. 1 Z 5 MinstG 1995, zur…
…wenn sie nicht selbst abgabepflichtig seien, für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt worden seien. Es handle sich hierbei um eine unbeschränkte Primärhaftung und keine Ausfallshaftung (wie etwa nach § 9 BAO). Sie knüpfe an die bescheidmäßige oder urteilsmäßige Bestrafung an; der rechtskräftige Bescheid oder…
…Die Haftung im österreichischem Steuerrecht, Wien 1971, 62, der auch auf die Haftung nach § 11 BAO als "Besicherungsinstitut" hinweist). Es handelt sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (vgl. z.B. Stoll, BAO-Kommentar, 144). Der Bf. wurde mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes H…
…auf das Jahresende 2016. Hinweis auf StoII, BAO-Kommentar, S 144: "Die Haftung gemäß § 11 BAO ist eine unbeschränkte Primärhaftung und keine Ausfallshaftung (wie etwa die nach § 9 BAO). Sie knüpft an die bescheidmäßige oder urteilsmäßige Bestrafung an (VwGH 13.10.1983, 82/15/158)…
…vom 19. Juni 2007 abgewiesen und der Haftungszeitraum auf Oktober 2001 berichtigt. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Haftung gemäß § 11 BAO eine unbeschränkte Primärhaftung sei. Sie knüpfe an die bescheidmäßige oder urteilsmäßige Bestrafung an. Eine eigenständige Beurteilung seitens der Abgabenbehörde wäre unzulässig, die Strafentscheidung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Robert Philipp Arthur Igali-Igalffy, Landstraßer Hauptstraße 34 Tür 12A, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 9. September 2019 gegen den…
…werden. Anders als die Haftung nach § 9 BAO stellt die Haftung nach § 11 BAO keine Ausfallshaftung, sondern eine unbeschränkte Primärhaftung dar (VwGH 13.10.2022, Ra 2022/13/0090). 8.4 Haftung nach § 15 BAO Rz 831: Die Haftung nach § 15 BAO besteht ua. dann…
…dann zweckmäßig, wenn eine (gänzliche oder teilweise) Abgabeneinhebung beim Haftungspflichtigen entweder sofort möglich oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht völlig ausgeschlossen ist. Bei der Haftung nach § 11 BAO handle es sich um eine Primärhaftung und keine Ausfallshaftung. Sie knüpfe an die urteilsmäßige Bestrafung an. Da…
…Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass die Haftung gemäß § 11 BAO keine Ausfalls-, sondern eine unbeschränkte Primärhaftung sei. Eine Geltendmachung der Abgabenschuld gegenüber der Primärschuldnerin werde nicht vorausgesetzt. Eine Tatbestandsvoraussetzung für eine Haftungsinanspruchnahme nach § 11 BAO würden weder die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld noch zuvor gesetzte…
…sei auch zu berücksichtigen, dass die Haftung gemäß § 11 BAO keine Ausfalls-, sondern eine unbeschränkte Primärhaftung sei. Eine Geltendmachung der Abgabenschuld gegenüber der Primärschuldnerin werde nicht vorausgesetzt. Weder die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld noch zuvor gesetzte Einbringungsmaßnahmen würden Tatbestands-voraussetzung für eine Haftungsinanspruchnahme nach § 11 BAO…
…62, der auch auf die Haftung nach § 11 BAO als "Besicherungsinstitut" hinweist). Es handelt sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (VwGH 28.4.2009, 2006/13/0197). Zutreffend ist, dass die Geltendmachung einer Haftung - auch nach § 11 BAO - in das Ermessen der Abgabenbehörden gestellt ist (vgl…