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628 Treffer1586 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1179-W/08Entlassung aus dem Präsenzdienst wegen Dienstunfähigkeit bewirkt keinen Familienbeihilfenanspruch nach Ablauf des 26. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008

…Sohn B, geb. XX. YY 1981, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Ihr Sohn habe am 1. Oktober 2001 den Präsenzdienst beim Bundesheer angetreten, sei aber am 6. November 2001 vom Truppenarzt als dienstunfähig beurteilt worden (OSTEOCHONDROPATHIEA DISECANS, TROCHLEA TALI LAT. Sin, gem. Befund des…

BFG RV/7102983/2018Rückforderung der Familienbeihilfe mangels Fortsetzung des Studiums zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenzdienstes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.09.2018

…ist Mutter von VN-Kd NN. Dieser inskribierte an der Universität Wien im Wintersemester 2016/2017 und im Sommersemester 2017 an der Universität Wien das Diplomstudium Rechtswissenschaften. Von 9.1.2017 bis 8.7.2017 absolvierte er den Präsenzdienst. Am 31.7.2017 war er…

BFG RV/5100038/2013Kein Anspruch auf Familienbeihilfe (und Kinderabsetzbetrag) für Zeitraum zwischen Ende der Schulausbildung (Matura) und Beginn des Präsenzdienstes, wenn Studium nicht zum ehestmöglichen Zeipunkt nach Ende des Präsenzdienstes begonnen wurde.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2014

…Bf. rechtzeitig Berufung (die nunmehr als Beschwerde zu werten ist) und führte zu deren Begründung aus: „Mein Sohn MH (Vers.Nr. SV-Nr) hat mit 29. Februar 2012 den Präsenzdienst abgeschlossen. Der Beginn des Sommersemesters an der Montanuniversität Leoben war der 20. Februar 2012, wodurch…

UFSW RV/0005-W/13Präsenzdienst und Semesterzählung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2013

…dienen hätte müssen. Insofern lägen zwar drei Semester auf der TU Wien vor, davon müssten aber zwei Semester abgezogen werden, weil der Sohn in dieser Zeit seinen Präsenzdienst geleistet habe. Schließlich sei noch auf Punkt 4 des § 17 des Studienförderungsgesetzes zu verweisen, wonach ein Studienwechsel…

UFSL RV/0772-L/09Frühestmöglicher Beginn der Berufsausbildung (Studium) nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2012

…zum frühestmöglichen Zeitpunkt begonnen oder fortgesetzt werde. Da der Sohn des Bw. den Präsenzdienst am 2.03.2008 beendet habe, beim Arbeitsamt nicht als arbeitssuchend vorgemerkt gewesen sei und ebenso nicht bis 31.3.2008 inskribiert gewesen sei, bestehe bis zum Beginn der Berufsausbildung mit…

UFSW RV/4023-W/09Frühestmöglicher Ausbildungsbeginn nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…Dem gegenständlichen Verfahren liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Sohn der Bw. leistete vom 1. September 2008 bis 28. Februar 2009 seinen Präsenzdienst. Mit dem Winter-Semester 2009/10 begann er das Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien ab 24. September 2009. Gem. …

UFSL RV/0335-L/09Gewährung der Familienbeihilfe zwischen Beendigung des Präsenzdienstes und dem frühestmöglichen Beginn der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2010

…dem Finanzamt bekannt, dass ihr Sohn vom 6.8.2007 bis 5.2.2008 seinen Präsenzdienst abgeleistet habe und sein beabsichtigtes Studium der Architektur aus jenem Grund nicht bereits im Sommersemeseter (kurz SS) 2008 begonnen hätte, da für diese Ausbildung Grundkenntnisse in Darstellender Geometrie (DG…

UFSL RV/0449-L/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn nach Ableistung des Präsenzdienstes im Juni das beabsichtigt gewesene Studium im Herbst desselben Jahres aus finanziellen Gründen tatsächlich nicht begonnen wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2008

…Folgendes hervor: Der Sohn des Bw. M. (im Folgenden kurz: M.) absolvierte in der Zeit vom 3.10.2005 bis 2.06.2006 den Präsenzdienst beim österreichischen Bundesheer und war unter anderen in folgenden Zeiträumen als Arbeiter bei der Fa. MP bzw. bei der Fa…

UFSS RV/0582-S/07Wurde das Studium zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Absolvierung des Präsenzdienstes begonnen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2008

…Familienbeihilfe Februar 2007 und ab Juni 2007 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Sohn der Berufungswerberin (Bw.), A., leistete nach Ablegung der Matura seinen Präsenzdienst vom 28. August 2006 bis 27. Februar 2007 ab. Im Herbst 2007 begann der Sohn der Bw…

UFSW RV/1488-W/03Keine Familienbeihilfe während des Präsenzdienstes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.03.2004

…Sohn T..., geb. am 2. März 1984, seit dem 7. Jänner 2003 seinen Präsenzdienst beim österreichischen Bundesheer. Das im Oktober 2002 begonnene Studium an der Universität ... wird von ihm, wie Sie aus beiliegender Studienbestätigung ersehen können, auch während dieser Zeit betrieben. Aus diesem Grund ersuche…

BFG RV/7100492/2017Schulabbruch - Präsenzdienst - (Berufs-/Schul-)Ausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.05.2017Teil 1/2

…jedenfalls noch zum Bezug von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag anspruchsberechtigt gewesen sein, da VS sich über diesen Zeitraum nach wie vor in Schulausbildung befand bzw. den nächstmöglichen Termin zum Antritt des Präsenzdienstes wahrgenommen hat, welcher seine Berufsausbildung unterbrochen, jedoch nicht beendet hat. VS wurde von der…

BFG RV/7100492/2017Schulabbruch - Präsenzdienst - (Berufs-/Schul-)Ausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.05.2017Teil 2/2

…7100290/2015-RS 1 verweist, ist für den Beschwerdefall nichts zu gewinnen. Die Bf. übersieht, dass ihr Sohn nach Beendigung des Präsenzdienstes am 31.07.2016, als Eventmanager eine Tätigkeit ausübte, die keine Berufausbildung darstellte. Die Bf. argumentiert immer wieder damit, dass berücksichtigungswürdige und wirtschaftliche…

BFG RV/7103337/2022Berufsausbildung versus Präsenzdienst
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.02.2023

…24. Februar 2022 (laut Lehrberufsliste). S. begann die Lehre am 25. Februar 2019 und brach diese am 3. März 2021 ab. Der Präsenzdienst wurde vom 1. März 2021 bis 31. August 2021 abgeleistet. Im Rückforderungszeitraum (April 2021 bis Februar 2022) besuchte S. vom 6. September…

BFG RV/2100720/2018Verlängerungstatbestand nach Präsenzdienst für weitere Berufsausbildung (Masterstudium)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.07.2019

…Vollendung des 24. Lebensjahres begonnen hat, erweist sich in Anbetracht des vorliegenden Sachverhalts als irrelevant: Da er durch die Ableistung des Präsenzdienstes vor Vollendung des 24. Lebensjahres die Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe für ein weiteres Jahr auf jeden Fall erfüllt. Eine vorzunehmende Differenzierung…

BFG RV/7106274/2015Familienbeihilfe zwischen Präsenzdienst und Studium
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.02.2016

…bezughabenden Rechtslage aus, dass A gemäß Meldung des Zentralen Melderegisters seit 2013 wieder in Österreich genmeldet sei. Im Zeitraum März bis September 2014 habe A seinen Präsenzdienst in Österreich abgeleistet. Am 15.2.2015 habe er sein Bachelorstudium an der Universität begonnen. Im Zeitraum 10…

UFSG RV/0457-G/12Berufsausbildung nach Ende des Präsenzdienstes (nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…Mai 2012 und führte als Begründung Folgendes aus: Mein Sohn Name beendete mit Jänner 2011 seinen Präsenzdienst und meldete sich dann sofort bei der FH Joanneum für den Studienlehrgang "Management Internationaler Geschäftsprozesse" an. Da ich mir nicht sicher war ob meinem Sohn in dieser Zeit…

UFSW RV/2054-W/10Kein Familienbeihilfenanspruch während des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…mit Lehrling angegeben ist, das Lehrabschlussprüfungszeugnis bzw. das Schreiben der Kammer bezüglich Bekanntgabe des Prüfungstermins vorzulegen. Diesbezüglich antwortete die Bw.: "Prüfung wird nach Präsenzdienst abgelegt." Im Akt befinden sich die Kopie einer Bescheinigung der Kaserne G. als vorläufiger Ersatz für den Wehrdienstausweis, ausgestellt am 4…

UFSG RV/0981-G/09Teilweise Ableistung des Präsenzdienstes zufolge nachträglicher Untauglichkeitsfeststellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2010

…Lebensjahres bestehe, sofern sie nach Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes für einen Beruf ausgebildet würden. N habe den Präsenzdienst vom 1.10. 2001 bis 9.10.2001 abgeleistet, folglich sei der Anspruch auf Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag für den Sohn ab Juli 2009 nicht mehr…

UFSW RV/0438-W/08Berufsausbildung nach Beendigung des Präsenzdienstes erfolgte bei erfolgloser Bewerbung nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.02.2008

…März 2007. Den beiliegenden Bestätigungen ist zu entnehmen, dass der Sohn des Bw. seinen Präsenzdienst in der Zeit vom 28. August 2006 bis 27. Februar 2007 geleistet habe und danach für das Wintersemester 2007/2008 als ordentlicher Studierender der Studienrichtung X B.W.W an…

UFSL RV/0869-L/07Keine Verlängerung des Anspruches auf Familienbeihilfe, wenn der Präsenzdienst aus gesundheitlichen Gründen nur fünf Tage dauert und die beabsichtigte Berufsausbildung (Studium) erst rund zwei Jahre nach Leistung dieses (verkürzten) Präsenzdienstes begonnen wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2008

…Bw.) ersuchte mit Eingabe an das Finanzamt vom 29.04.2007 um "Weitergewährung der Familienbeihilfe (FB) für den Sohn Th.T.ab Mai 2007. Trotz der seinerzeitigen Wehrdienstuntauglichkeit habe ihr Sohn den Präsenzdienst abgeleistet und daher Anspruch auf die FB bis zur Vollendung des 27…