…nicht regelmäßig auf den Bezirk Krems und die angrenzenden Bezirke. Wie aus meinem bereits vorgelegten Fahrtenbuch ersichtlich, halte ich mich zu unterschiedlichen Zeiten in Orten Niederösterreichs auf. Ich veranstalte für meine potentiellen Kunden in deren Haushalt Präsentationen. Zu diesen werden max. 5 - 6 Personen eingeladen…
…Bf. auch auf Messen und in Feinkostgeschäften tätig wurde. Aus der Aussage der P8 und den Ausführungen der Bf. hiezu führte sie auch Präsentationen in der [Ort2] in [Stadt1] durch. Strittig ist die Frage ob diese Vertragsverhältnisse dem DB zu unterziehen sind. Gemäß § 41 Abs…
…Ablauf ihrer Arbeit selbst zu regeln und eigenständig zu ändern, indem sie zB nach ihrem Gutdünken Pausen einlegen, an manchen Tagen überhaupt nicht arbeiten oder den konkreten Ablauf ihrer Präsentationstätigkeit selbst bestimmen könnten. Auch Arbeitszeit und Arbeitsort seien nur Ausdruck einer organisatorischen Notwendigkeit, weil dann…
…Auffassung des Referenten jedoch nichts daran ändern, dass es sich bei der Privatgeschäftsvermittlung im hier angesprochenen Sinn einerseits um die Vermittlung von Produkten durch die Warenpräsentatoren an Private, andererseits um die Anwerbung neuer Präsentatoren durch den "Sponsor" handelt. Der Produktvertrieb, insbesondere die Anpreisung und Anwerbung…
…wie z.B. Durchführung und Abhalten von Schulungen mit einer durchschnittlichen Gruppengröße von 30 bis 50 Mitarbeitern, und Präsentationen im Zuge von Behördeninspektionen an. Diese Tätigkeiten forderten ein überaus hohes Maß an sozialer Kompetenz, das weit über die übliche zwischenmenschliche Kommunikation hinausgehe. Im Ermittlungsverfahren vor…
…Auffassung des Referenten jedoch nichts daran ändern, dass es sich bei der Privatgeschäftsvermittlung im hier angesprochenen Sinn einerseits um die Vermittlung von Produkten durch die Warenpräsentatoren an Private, andererseits um die Anwerbung neuer Präsentatoren durch den "Sponsor" handelt. Der Produktvertrieb, insbesondere die Anpreisung und Anwerbung…
…oder nicht bzw. ob für eine zeitliche Begrenzung entsprechende Umstände vorliegen (vgl. UFS 24.10.2007, RV/0272-F/05). Bei Warenanbieter und Präsentatoren kann nicht generell, jedoch in besonderen Fällen (z.B. Gesamtverlust übersteigt Umsätze aus drei Jahren um ein Vielfaches, Gewinn frühestens nach…
…muss entgegengehalten werden, dass für die Beurteilung der Frage, ob die Tätigkeit der Bw als A.-Präsentatorin eine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuergesetzes darstellt, der Umsatzrentabilität anderer Gewerbebetriebe keine Bedeutung zu kommt. Auch der Verweis der Bw, wie bei einer Entscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien…