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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/1811-W/10

Kosten für Persönlichkeitsbildungsseminare sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1811-W/10vom 11.01.2011
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W.,A-Gasse, vom 30. November 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 5. November 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2005 bis 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In den Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung machte sie folgende, nunmehr streitgegenständliche Aufwendungen als Werbungskosten geltend: | | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | Reisekosten | 890,65€ | 814,06 € | 914,71 € | 1.494,41 e | Fachliteratur | | | 114,35 € | 44,80 € | Seminarkosten | 732,00 € | 600,00 € | 1.014,00 € | 1.618,00 € Im Zuge der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung der Jahre 2005 bis 2008 wurden diese Beträge nicht einkünftemindernd berücksichtigt. Begründend wurde ausgeführt, Aufwendungen für ein Persönlichkeitstraining seien nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Seminarprogramme keine berufsspezifischen Inhalte erkennen ließen. Auch aus dem Umstand, dass Kurse von Angehörigen verschiedener Berufsgruppen besucht würden, könne abgeleitet werden, dass das in den Kursen vermittelte Wissen von sehr allgemeiner Art und nicht auf die spezifische berufliche Tätigkeit des Abgabepflichtigen abgestellt gewesen sei. Am Ergebnis einer privaten Mitveranlassung könne auch eine eventuelle Bestätigung des Arbeitgebers, wonach die Seminare im Einvernehmen mit ihm besucht worden seien und die in den Seminaren erworbene Kompetenz im Rahmen seiner (Führungs-)Funktion dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden könnten, nichts ändern, zumal Fähigkeiten, wie sie in den genannten Seminaren vermittelt würden, in einer Vielzahl von Berufen, aber auch für den privaten Bereich von Bedeutung seien. In der fristgerecht gegen die Einkommensteuerbescheide 2005 bis 2008 erhobenen Berufung führte die Bw. aus, die Fähigkeiten, die in den von ihr besuchten Seminaren trainiert worden seien , wie z.B. Kommunikationsfähigkeit, Stressmanagement, Teamfähigkeit, Ausdrucksvermögen, etc., seien unbedingte Voraussetzungen, um auf ihrem Arbeitsplatz tätig zu sein und diesen auch zu erhalten. Der Besuch dieser Seminare stelle daher eine berufliche Notwendigkeit dar. Mit Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und nach Zitat der Bezug habenden gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, es werde anerkannt, dass die von der Bw. besuchten Seminare für die berufliche Tätigkeit von Nutzen sein können, sie stellten aber dennoch keine berufsspezifische Fortbildung dar. Dafür spreche der Umstand, dass die Seminare von Angehörigen verschiedenster Berufsgruppen besucht worden seien. Ein in derartigen Seminaren vermitteltes Wissen könne zur Verbesserung menschlichen Verhaltens und der menschlichen Kommunikation in verschiedensten Lebenslagen, auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit, beitragen. Im Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz brachte die Bw. vor, die von ihr besuchten Kurse seien spezifisch für Berufsgruppen mit hohem sozialen Kompetenzanspruch. Sie stellten eine berufliche Notwendigkeit im Zuge der Ausübung der beruflichen Tätigkeit dar. Im Zuge ihrer Beschäftigung als Qualitätsbeauftragte fielen Aktivitäten, wie z.B. Durchführung und Abhalten von Schulungen mit einer durchschnittlichen Gruppengröße von 30 bis 50 Mitarbeitern, und Präsentationen im Zuge von Behördeninspektionen an. Diese Tätigkeiten forderten ein überaus hohes Maß an sozialer Kompetenz, das weit über die übliche zwischenmenschliche Kommunikation hinausgehe. Im Ermittlungsverfahren vor der Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde der Bw. eine Tabelle übermittelt, aus der zu ersehen war, dass die von ihr besuchten Seminare bis auf zwei Ausnahmen, die selben Themen und Untertitel hatten. Sie wurde daher ersucht, 1. den genauen Inhalt jedes einzelnen Seminars darzustellen und 2 durch Vorlage der jeweiligen Seminarunterlagen zu belegen, 3. bekannt zu geben, welchen Berufsgruppen die jeweiligen Seminarteilnehmer angehörten, 4. ob der Dienstgeber die Seminarbesuche durch einen Kostenbeitrag (wenn ja: mit welchem Betrag) oder eine Dienstfreistellung unterstützte, 5. die genaue Adresse der einzelnen Seminarorte bekannt zu geben und 6. hinsichtlich der von ihr als Fachliteratur in den Jahren 2007 und 2008 geltend gemachten Bücher den Inhalt und die Berufsbezogenheit jedes einzelnen Buches darzustellen, da nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Anschaffungskosten von Literatur, die für einen nicht abgegrenzten Teil der Allgemeinheit bestimmt sei und mit der ein im Privatbereich gelegenes Bedürfnis befriedigt werde, zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben der Lebensführung zählten. In Entsprechung dieses Ersuchschreibens übermittelte die Bw. die vom Seminarveranstalter zur Verfügung gestellten Unterlagen und führte aus, bei den Seminarteilnehmern habe es sich um Selbständige, leitende Angestellte im Bankwesen, leitende Angestellte im öffentlichen Dienst und im Verwaltungsbereich, LehrerInnen und Angestellte im Rechnungswesen gehandelt. Bei den Seminaren habe sie mit sich selbst gearbeitet, die Berufsgruppe selbst sei nicht Thema gewesen. Ihrerseits sei vorausgesetzt worden, dass die anderen Seminarteilnehmer ähnliche Bedürfnisse gehabt hätten. Seitens des Dienstgebers seien keine Kosten übernommen worden, er habe eine Dienstfreistellung am Wochenende gewährt. Hinsichtlich der Fachliteratur wurde vorgebracht, im Jahr 2007 sei ihr die Teilnahme und Ausbildung inklusive Prüfung zum "Europäischen Wirtschaftsführerschein" ermöglicht worden. Seitens des Trainers seien die im Jahr 2007 angeschafften Bücher für die Prüfungsvorbereitung sowie als Nachschlagewerk im beruflichen Alltag verwendet worden. Im Jahr 2008 habe sie ein firmenintern organisiertes Seminar "Kommunikation und Rhetorik" besucht. Von der Trainerin habe es Literaturempfehlungen für den beruflichen Alltag gegeben, unter anderem das Buch von Rupert Lay, "Dialektik für Manager". Dieses Buch diene der Vorbereitung auf Gespräche im beruflichen Alltag, erkläre und erläutere Begriffe zum Thema Kommunikation und lehre gekonnt im Berufsleben zu debattieren und aufzutreten. Über die Berufung wurde erwogen: Der Unabhängige Finanzsenat ging bei seiner Entscheidung von folgendem Sachverhalt aus: 1. Fortbildungskosten: Die Bw. ist Qualitätsbeauftragte der Fa. B.. Folgende Kenntnisse und Fähigkeiten sind durch die für den Streitzeitraum in Geltung stehende Stellenbeschreibung vom 16.12.2004 vorausgesetzt: Fähigkeit zur Teambildung Fach- und Sozialkompetenz Gutes persönliches Auftreten Durchsetzungsvermögen Gutes Ausdrucksvermögen Gutes Beurteilungsvermögen (kritisch und objektiv) Technisches Verständnis Integrität EDV-Kenntnisse (MS Office) Gutes Englisch in Wort und Schrift Als Ziele der Stelle werden in der Stellenbeschreibung vom 16.12.2004 folgende angeführt: Umsetzung und Administration der Qualitätssysteme in den zugeordneten Bereichen von Manufacturing Vienna und innerhalb der eigenen Abteilung Konzeption und Umsetzung von GMP Maßnahmen und GMP-Richtlinien Überprüfung der Einhaltung der GMP-Standards in den zugeordneten Bereichen von Manufacturing Vienna Selbständige Freigabe von Dokumenten und Produkten im Rahmen der definierten Verantwortlichkeiten In den Jahre 2005 bis 2008 besuchte die Bw. diverse Seminare; die von der Fa.F. ausgestellten Seminarunterlagen beschränken sich auf ein Blatt pro Seminar. Im Kopf dieser Blätter steht unterhalb des Firmennamens "Persönlichkeitstraining für Führungskräfte, Selbständige und Berufsgruppen mit hohem sozialen Kompetenzanspruch". Folgende Seminarinhalte sind auf den vorgelegten Blättern angeführt: | Seminar von 23.4.-27.4.2005 | Berufliche Neudefinition und Orientierung Umgang mit neuen Arbeitsplatzbedingungen Organisatorische Veränderungen starten Bildungsbedarf erheben Konkrete Maßnahmen ableiten | Seminar vom 1.11.-5.11.2005 | Schwierige berufliche Entscheidungen - Was ist zu tun? Die Arbeit wächst über den Kopf - Stressmanagement Hierarchien im Unternehmen Klarheit gewinnen - Verantwortung übernehmen | Seminar vom 17.12.-18.12.2005 | Kritikgespräche In ihrem Team gibt es Konflikte, darunter leidet die Qualität der Ergebnisse Klarlegung der Verantwortungsverteilung in abteilungsübergreifenden Arbeitsabläufen Erfüllung des Arbeitsplans Prozessverantwortung | Seminar vom 14.6.-18.6.2006 | Teamentwicklung I und effiziente Zusammenarbeit Die eigene Teamentwicklung Teambuilding als beruflicher Erfolgsfaktor Berücksichtigung von unterschiedlichen Stärken und Schwächen von Teammitgliedern Konkrete Maßnahmen ableiten | Seminar vom 1.11.-5.11.2006 | Teamentwicklung II und effiziente Zusammenarbeit Mitarbeiterführung im Team Arbeitszufriedenheit im Team Lösungsorientiert denken und handeln Konkrete Maßnahmen ableiten | Seminar vom 27.1.-28.1.2007 | Ressourcen-Management Erkennen der eigenen Verhaltensweisen auf innerbetriebliche Veränderungen Veränderungen rufen Widerstände im Team hervor: Adäquater Umgang mit innerbetrieblichen Stresssituationen Konstruktives Gesprächsverhalten | Seminar vom 7.6.-11.6.2007 | Berufliche Veränderungen Karriere-Coaching Sinn/Potential/Ressourcen erheben Erarbeitung eines innerbetrieblichen Positionswechsels Bildungsbedarf erheben Konkrete Maßnahmen ableiten | Seminar vom 18.8.-19.8.2007 | Kommunikation und Rhetorik Bessere Kommunikation im Unternehmen Sprachrhythmus und deutliche Betonung sowie Aussprache in großen Räumen vor Publikum Sicherheit und Professionalität im Umgang mit Inspektionen von Behörden | Seminar vom 31.10.-4.11.2007 | Moderations- und Präsentationstraining Planung für Schulungsabläufe Strategien für die Einführung der neuen Software Mögliche Interaktionen mit den Schulungsteilnehmern | Seminar vom 26.1.-27.1.2008 | Moderationstraining Vertrauen und Sicherheit für den Umgang mit herausfordernden Besprechungs- und Projektsituationen zeitorientiert - ergebnisorientiert - umsetzungsorientiert arbeiten | Seminar vom 8.3.-9-3-2008 | Moderationstraining Vertrauen und Sicherheit für den Umgang mit herausfordernden Besprechungs- und Projektsituationen Regelmäßige Projektmeetings effizienter gestalten Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen verbessern | Seminar vom 16.4.-20.4.2008 | Führungsaufgaben - Leistungsfeedback Regeln des Feedback Persönliche und individuelle Vorbereitung auf das Performance Gespräch Der effektive Ablauf des Performance Gesprächs: Vorbereitung-Ablauf-Nachbereitung Performance Gespräch als Führungs- und Motivationsinstrument | Seminar vom 21.6.-22.6.2008 | Kompetenz-sozial und fachlich Das Verstehen unterschiedlicher Denkmuster Warum es unterschiedliche Denkmuster gibt Denkmuster und der konstruktive Umgang mit innerbetrieblichen Konfliktsituationen | Seminar vom 15.8.-17.8.2008 | Kommunikation und Rhetorik Meine Rolle als Präsentator Das Umfeld der Präsentation Die ersten 10 Minuten Transfer von Inhalten Moderation und Interaktion Vorbereitung einer Auditpräsentation | Seminar vom 12.11.-16.11.2008 | Schwierige berufliche Entscheidungen - Was ist zu tun? Innerbetriebliche, berufliche Neuorientierung Bildungsmaßnahmen erheben und konkrete Maßnahmen ableiten Zielsetzung einer neuen Perspektive im Tätigkeitsbereich erarbeiten Umsetzungsschritte für den möglichen Positionswechsel entwickeln An diesen Persönlichkeitstrainingsseminaren nahmen Personen teil, die unterschiedlichen Berufsgruppen angehörten, in den Seminaren arbeitete die Bw. "mit sich selbst". An Kosten fielen folgende Beträge an: | Jahr | Seminargebühr | Reisekosten | Summe | 2005 | 732,00 € | 890,65 € | 1.622,65 € | 2006 | 600,00 € | 814,06 € | 1.414,06 € | 2007 | 1.014,00 € | 914,71 € | 1.928,71 € | 2008 | 1.618,00 € | 1.494,41 € | 3.112,41 € 2. Fachliteratur: In den Jahren 2007 und 2008 schaffte die Bw. die im Folgenden aufgelisteten Bücher an: | Anschaffungszeitpunkt | Buchtitel | Betrag | 29.1.2007 | Kommunikationstraining | 9,20 € | 29.1.2007 | Dialektik für Manager | 9,95 € | 2.3.2007 | Emotionen managen | 6,10 € | 2.3.2007 | Gesellschaftsrecht (EBCL Modul 4) | 14,30 € | 2.3.2007 | Kostenrechnung (EBCL Modul 3) | 14,30 € | 2.3.2007 | Kennzahlen (EBCL Modul 2) | 14,30 € | 2.3.2007 | Bilanzierung (EBCL Modul 1) | 14,30 € | 24.11.2007 | English Grammar in Use | 26,70 € | 24.11.2007 | PONS Grammatik auf einen Blick, Englisch | 5,20 € | Summe 2007 | | 144,35 € | 5.9.2008 | Die Kunst Recht zu behalten | 7,80 € | 5.9.2008 | Bürokorrespondenz Englisch | 10,30 € | 5.9.2008 | Essential Grammar in Use | 26,70 € | Summe 2008 | | 44,80 € Dieser Sachverhalt gründet sich auf den Akteninhalt, auf die von der Bw. gemachten Angaben und ist insofern unstrittig. Rechtliche Würdigung: 1. Fortbildungskosten Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, Werbungskosten. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit a EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Um berufliche Fortbildung handelt es sich dann, wenn der Abgabepflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um im bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden (vgl. ua VwGH 14.12.2006, 2002/14/0012). Zum Nachweis des beruflichen Zusammenhanges der von ihr besuchten Seminare legte die Bw. einzelne Blätter vor, auf denen die im Sachverhalt angeführten Schlagworte bzw. Phrasen zu lesen sind. Darüber hinaus wurden ihren Angaben zu Folge vom Seminarveranstalter keine Unterlagen ausgegeben. Aus diesen Schlagworten allein lässt sich aber ein beruflicher Zusammenhang nicht nachvollziehen, zumal auch von der Bw. trotz ausdrücklicher Aufforderung, den genauen Inhalt jedes einzelnen Seminars darzustellen, keine diesbezüglichen Angaben gemacht wurden. Dass für beruflich veranlasste Fortbildungsseminare keine ausführlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, in denen im beruflichen Alltag bei Auftreten von "Problemen" jederzeit nachgelesen werden kann, widerspricht jeglicher Lebenserfahrung. Auch die dem Finanzamt vorgelegten Belege untermauern nicht die berufliche Veranlassung der besuchten Seminare. Mit diesen Belegen werden energietherapeutische Fortbildungsseminare abgerechnet. Energietherapie ist aber eine spezielle Form der Persönlichkeitsentfaltung und hilft dem Menschen, seine innere Ordnung wieder zu finden (siehe www.brigitte-schoendorfer.com/bs/?page_id=6). Der Unabhängige Finanzsenat gelangte daher zur Überzeugung, dass es sich bei den von der Bw. in den Streitjahren besuchten Seminaren um solche der Persönlichkeitsbildung handelte, zumal auch auf den einzelnen Blättern von "Persönlichkeitstraining" gesprochen wird und auf den, bereits dem Finanzamt vorgelegten Unterlagen bei jedem Seminar im Wesentlichen immer die selben Themen und Untertitel aufgelistet sind, wie dies der Bw. in einem detaillierten Schreiben vorgehalten worden ist. Dass es sich um Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung gehandelt hat, wird auch durch die Aussage der Bw. gestützt, wonach sie in den Seminaren "mit sich selbst" gearbeitet habe und die Tatsache, dass die einzelnen Seminarteilnehmer unterschiedlichen Berufsgruppen angehörten, nicht Thema gewesen sei. "Mit sich selbst" zu arbeiten gehört aber in den Bereich der Erhaltung bzw. Verbesserung der eigenen Gesundheit und somit in den Bereich der persönlichen Lebensführung. Von der Behörde wird zwar nicht in Abrede gestellt, dass die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert wurden, allerdings reicht dies in Anbetracht der obigen Ausführungen nicht aus, um die dafür getätigten Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen. In diesem Punkt war die Berufung daher als unbegründet abzuweisen. 2. Fachliteratur Ausgaben für Fachliteratur, die zur Berufsausbildung, Berufsfortbildung oder Weiterbildung eingesetzt wird, gehören zu den Werbungskosten. Wesentlich ist, dass die Aufwendungen eindeutig und ausschließlich in Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen, sohin ihrer Art nach nur eine berufliche Veranlassung erkennen lassen (Hofstätter/Reichel, EStG 1988, § 16 Rz 5.2). Laut Angaben der Bw. stehen die in den Jahren 2007 und 2008 angeschafften Bücher im Zusammenhang mit zwei, vom Arbeitgeber organisierten Fortbildungsveranstaltungen. Diese Aufwendungen stehen daher mit der Erzielung von Einkünften in Zusammenhang und waren aus diesem Grund als Werbungskosten anzuerkennen. Da in der der Behörde vorliegenden Stellenbeschreibung auch gutes Englisch in Wort und Schrift vorausgesetzt wird, handelt es sich auch bei den Büchern zum Üben der Englischen Grammatik und der Bürokorrespondenz Englisch um Fachliteratur und waren die diesbezüglichen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen. Da jedoch die in den Jahren 2007 und 2008 für die Anschaffung von Fachliteratur aufgewendeten Beträge den Werbungskostenpauschbetrag von 132 Euro nicht überschritten, wurde statt der tatsächlich getätigten Ausgaben das Pauschale berücksichtigt. Das Werbungskostenpauschale war aber auch schon im angefochtenen Erstbescheid berücksichtigt worden, sodass sich durch die Berufungsentscheidung keine Änderung ergab und die Berufung daher als unbegründet abzuweisen war. Wien, am 11. Jänner 2011

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/1811-W/10
Stammnummer
51212
Gültig
11.01.2011 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
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