22.3 Persönlicher Anwendungsbereich (§ 12a Abs. 2 KStG 1988) 22.3.1 Erfasste Körperschaften Rz 1309af: Die Zinsschrankenregelung findet nicht auf natürliche Personen, sondern ausschließlich auf bestimmte in § 12a Abs. 2 KStG 1988 taxativ aufgezählte Körperschaften Anwendung. Diese sind: Unbeschränkt steuerpflichtige juristische Personen des privaten…
Nach den zurzeit mit Deutschland geltenden Verständigungsvereinbarungen vom 29.1.1999 und vom 7.10.1994 müssten deutsche Kapitalanlagegesellschaften an sich als abkommensberechtigt angesehen werden. Allerdings haben sich diese Verständigungsvereinbarungen auf deutsche Immobilienfonds bezogen, wobei bei diesen Fonds die Situation aber insofern anders gelagert…
…Rz 2576: Wird bei abnutzbarem Anlagevermögen zugeschrieben, ist der erhöhte Buchwert auf die Restnutzungsdauer zu verteilen. 6.18.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich Siehe Rz 2143 ff. 6.18.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich Rz 2577: Rechtslage für Wirtschaftsjahre vor 2016: § 6 Z 13 EStG 1988 idF…
…die Anspruchsvoraussetzungen dieser Steuerbefreiungsnorm als insgesamt erfüllt an, bzw. erstreckte sie damit im Sinne der Berufungsentscheidung RV/0016-F/04 des UFS auch im vorliegenden Fall aufgrund Vorliegens einer deutschen Arbeitgeberin den persönlichen Anwendungsbereich des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 wegen des Anwendungsvorranges…
…erfüllt sein: 1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Einbringung der Abgabe beim Abgabenschuldner nicht ohne Schwierigkeiten möglich 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstigen Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §…
…kann, müssen daher die folgenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sein: 1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Uneinbringlichkeit der Abgabe 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstiger Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe • Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §…
…Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Damit eine Person nach diesen Bestimmungen zur Haftung für eine fremde Abgabenschuld herangezogen werden kann, müssen daher die folgenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sein: Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff…
…3.4.2.6.1.2. Persönlicher Anwendungsbereich Rz 882: Die Regelungen der Z 1, 3 und 4 enthalten keine ausdrückliche Einschränkung des persönlichen Anwendungsbereiches. Natürliche Personen (Einzel- oder Mitunternehmer) können in erster Linie die Z 1 bis 3 nutzen, da bei ihnen die Begriffe…
…5 % unterliegen, zu verrechnen. Im Detail ergibt sich die uE nicht zu rechtfertigende Diskriminierung basierend auf dem vom EuGH angewandten Prüfungsschema wie folgt: 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit Aufgrund der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in Österreich ist der persönliche Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit eröffnet. Durch die…
…zu verrechnen. Im Detail ergibt sich die uE nicht zu rechtfertigende Diskriminierung basierend auf dem vom EuGH angewandten Prüfungsschema wie folgt: Persönlicher Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit: Aufgrund der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in Österreich ist der persönliche Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit eröffnet. Durch die Veranlagung des Kapitals in…
…Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Einbringung der Abgabe beim Abgabenschuldner nicht ohne Schwierigkeiten möglich 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstiger Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe (Kausalität) 3.1.1. Zum persönlichen Anwendungsbereich…
…gerechtfertigte Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gem Art 63 AEUV aufgrund folgender Erwägungen: 3.1. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit Der Begriff des Kapitalverkehrs ist zwar im AEUV nicht definiert, nach der Rechtsprechung des EuGH sowie der hM ist für Zwecke der Auslegung dieses Begriffs…
…Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Einbringung der Abgabe beim Abgabenschuldner nicht ohne Schwierigkeiten möglich 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstiger Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe (Kausalität) 3.1.1. Zum persönlichen Anwendungsbereich…
…diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können." Damit eine Person nach diesen Bestimmungen zur Haftung für eine fremde Abgabenschuld herangezogen werden kann, müssen folgende Tatbestandsmerkmale erfüllt sein: -Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO…
…die folgenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sein: 1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Uneinbringlichkeit der Abgabe 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstiger Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe 3.1.1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §…
…die folgenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sein: 1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Uneinbringlichkeit der Abgabe 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstiger Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe 3.1.1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §…
…erfüllt sein: 1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Einbringung der Abgabe beim Abgabenschuldner nicht ohne Schwierigkeiten möglich 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstigen Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §…
…Tatbestandsmerkmale erfüllt sein: 1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Uneinbringlichkeit der Abgabe 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstiger Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe (Kausalität) 3.1.1. Zum persönlichen Anwendungsbereich - Vertreter iSd §…
…die folgenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sein: 1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Uneinbringlichkeit der Abgabe 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstiger Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe 3.1.1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §…
…folgenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sein: 1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Uneinbringlichkeit der Abgabe 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstiger Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe 3.1.1. Zum persönlichen Anwendungsbereich - Vertreter iSd §…