…ein Quellenbesteuerungsrecht von 10% nur für Lizenzgebühren zu. Gemäß Artikel 12 Abs. 3 des Abkommens handelt es sich bei Lizenzgebühren aber durchwegs nur um Entgelte für Passivleistungen des Einkünfteempfängers, nämlich um Entgelte für die Gewährung einer Nutzungserlaubnis. Dies wird auch durch Ziffer 11 des OECD…
…auf "Tätigkeiten", sonach auf aktive Dienstleistungen eines Unternehmens im anderen Staat, nicht hingegen auf Duldungs- und Unterlassungsleistungen, sonach nicht auf Passivleistungen. Duldungsleistungen wie beispielsweise die Vermietung einer Maschine führen nicht dazu, dass hierdurch eine tschechische Betriebstätte des österreichischen Vermieters begründet wird. Auch die Vermietung von…
…durch das jeweils örtlich zuständige Finanzamt erfolgen. Denn es ist diesfalls unter Ausleuchtung der gesamten Sachverhaltsgegebenheiten im Rahmen der freien Beweiswürdigung herauszufinden, ob die Inlandseinkünfte des deutschen Unternehmers schwerpunktmäßig aus einer Passivleistung (Vermietung) oder aus Aktivleistungen (Spielautomatenbetrieb) herrühren. Das ministerielle EAS-Verfahren ist nicht geeignet…
…in den Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber der leistungserbringenden Dienstnehmer angesehen werden kann, dass sich aber in den Fällen der Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistungen) aus dem Abkommen keine Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Begriffes "Arbeitgeber" entnehmen lassen. Daher ist in solchen Fällen Art…
…in den Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber der leistungserbringenden Dienstnehmer angesehen werden kann, dass sich aber in den Fällen der Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistungen) aus dem Abkommen keine Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Begriffes "Arbeitgeber" entnehmen lassen. Daher ist in solchen Fällen Art…
…Artikel 17 des Abkommens beziehen sich nicht auf Vergütungen für eine schauspielerische Aktivtätigkeit, sondern gestatten Deutschland nur bei in Deutschland nicht tätigen Künstlern auf deren Rechtsüberlassungen (also auf deren Passivleistungen) steuerlich zuzugreifen. Bei Entgelten für Drehaufnahmen handelt es sich aber um Entgelte für eine schauspielerische…
…des Einzelfalls beurteilt werden kann. Arbeitskräfteüberlassungen dienen demgegenüber keiner Erbringung einer Aktivleistung durch die entsendende Gesellschaft, sondern erweisen sich lediglich als eine Vermietung der Arbeitskräfte (Personalleasing) und begründen daher eine bloße Passivleistung ("Duldungsleistung") des entsendenden Unternehmens; das entsendende Unternehmen "duldet", dass seine Arbeitskräfte für ein…
…15 Abs. 2 OECD-MA im Sinn eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers", welche entsprechend den Ausführungen dieses Erlasses auf Fälle von "Passivleistungen" des entsendenden Unternehmens Anwendung findet und dem Beschäftiger (Gestellungsnehmer) die abkommensrechtliche Arbeitgebereigenschaft zuordnet, ist im Verhältnis zu Deutschland gemäß Abs. 5 dieses Erlasses nur auf…
…Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung durch Steuerabzug erhoben. Da es sich im Falle der durch Bf. übernommenen Arbeitskräfte um kurzfristige und gewerbliche Personalgestellung handelte, wären diese Leistungen als inbound Passivleistungen einzustufen gewesen. Grundsätzlich wäre Bf. als Schuldner der Vergütung für diese Fälle zum Einbehalt…
…gilt, da alle anfallenden Kosten aus Frankreich in diesem Zeitraum an das Business in Österreich weiterverrechnet wurden und die von [Bf.] erbrachten Leistungen als Passivleistungen zu werten sind (siehe dazu E-Mailstellungnahme des [TL] vom 15.4.2015 AB Global Operations). Demzufolge ist erwiesen, dass…
…unabhängig von der Dauer der Gestellung. Für die Beurteilung der Arbeitgebereigenschaft ist zu prüfen, ob der Gesteller nur "Passivleistungen" erbringt ("echte" Arbeitskräfteüberlassung). Zudem ist im Verhältnis zu Deutschland zu beachten, ob es sich um eine gewerbliche oder eine konzerninterne Arbeitskräftegestellung handelt (siehe im Detail den…
…2014, stellt in Abs. 2 ausdrücklich klar, dass dem die Grundlage dieser Erlassregelung bildenden Erkenntnis VwGH 22. Mai 2013, 2009/13/0031 nur für echte Fälle einer Arbeitskräfteüberlassung - also für eine reine "Passivleistung" des entsendenden Unternehmens, nicht hingegen für "Aktivleistungen", wie beispielsweise Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen…
…Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen und bewirkt keine Änderung der Arbeitgebereigenschaft auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechts (LStR 2002 Rz 923). Das Erkenntnis gilt ferner nur für echte Fälle einer Arbeitskräfteüberlassung, also für eine reine "Passivleistung" des entsendenden Unternehmens, nicht hingegen für "Aktivleistungen" wie beispielsweise Beratungsleistungen, Schulungsleistungen…
…Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber der leistungserbringenden Dienstnehmer angesehen werden kann, dass sich aber in den Fällen der Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistungen) aus dem Abkommen keine Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Begriffes "Arbeitgeber" entnehmen lassen. Daher ist in solchen Fällen Artikel 3 Abs…
…der ausländische Arbeitskräfteüberlasser selbst mangels inländischer Betriebsstätte weder gem. § 98 EStG noch nach DBA-rechtlichen Grundsätzen in Österreich steuerpflichtig ist (keine Betriebsstätte durch "Passivleistungen"), ist die Erhebung einer Quellensteuer auf die gesamte Gestellungsvergütung zu hoch gegriffen. Denn tatsächlich besteht die Vergütung für die Gestellung von…
…nicht mehr wirksam werden kann, weil der Arbeitgeber des überlassenen Dienstnehmers im Tätigkeitsstaat ansässig ist. Dies gilt jedoch nur für echte Fälle einer Arbeitskräfteüberlassung, also für eine reine "Passivleistung" des entsendenden Unternehmens, nicht hingegen für "Aktivleistungen" wie beispielsweise Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistungen durch…
…die belangte Behörde per E-Mail am 18. Mai 2020 mit, dass sie davon ausgegangen sei, dass durch die konzerninterne Personalentsendung die Erbringung von Passivleistungen bezweckt wurde und die, die Arbeitgebereigenschaft begründenden Faktoren, bei der übernehmenden Konzerngesellschaft vorlägen, sodass demnach in 2010 zwei Arbeitgeber gegeben…
…weil nicht klar sei, welche Position der Bf. im Rahmen der Entsendung ausübe. Entsprechend seien derartige „Training on the Job“ Entsendungen nicht als Gestellungs- oder Passivleistungen zu werten. Das Risiko für die Ergebnisse, die durch die Arbeitnehmertätigkeit erzielt werden, würden durch den österreichischen Arbeitgeber getragen…
…Israel in Ort4/Israel) als "Entleiher" abgeschlossen hat, zur Arbeitsleistung nach Indien und Israel abgestellt. Aufgrund dieser konzerninternen Arbeitskräfteüberlassungen (die reine "Passivleistungen" der entsendenden X-AG darstellen) war der Bf. in Indien und Israel als "CT Technician Field Specialist" tätig, wobei er für den Service…
…anbei). Auch dieses Argument spricht also für einen Lebensmittelpunkt [offensichtlich zu ergänzen: nicht] in Österreich. Da die Gehaltskosten von Herrn (Bf.) an T... China weiterbelastet wurden und (der Bf.) Passivleistungen in China erbracht hat ist darüber hinaus T... China als Herrn (Bf.) wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen…