…BGBl. I Nr. 43/2024) deren jeweilige Organisationseinheiten, die Österreichische Akademie der Wissenschaften und deren rechtlich selbständige Institute, sowie diesen entsprechende ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht. 5.5.4a.6.2…
…Beherrschung. Entscheidend sind aber nicht nur die Höhe der Beteiligung, sondern grundsätzlich auch die mit den Anteilen verbundenen Stimmrechte. Die Willensdurchsetzung des Organträgers im wirtschaftlichen und organisatorischen Geschäftsbetrieb muss sichergestellt sein. Unter der Annahme, dass die Gesellschaftsverträge keine höhere als die gesetzlich geregelte Stimmrechtsquote enthalten…
3.4.3 Einkommensteuerbefreiung auf Grund von Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und internationalen Organisationen 3.4.3.1 Begünstigungen Rz 327: Die in den von Österreich abgeschlossenen Amtssitzabkommen enthaltenen steuerlichen Begünstigungen bewegen sich üblicherweise innerhalb eines bestimmten Privilegienumfangs. Im Einzelfall ist zur Berücksichtigung der…
Veränderungen, organisatorische Rz 6876: Siehe unter "Abfindungen" (Rz 6822). Veränderungen, rechtliche Rz 6877: Siehe unter "Abfindungen" (Rz 6822). Verdienstentgang Rz 6878: Vergütungen für unfallbedingten Verdienstentgang wegen Arbeitsunfähigkeit oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit sind unter §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit…
…Kalendermonates, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, postalisch zu erfolgen. Rz 1704: Die Organe der Gebietskörperschaften haben dem StuR 1 jene Unterlagen anzuschließen, die für die Beurteilung der Gebührenschuld und des Gebührenschuldners sowie die Ermittlung der Höhe der geschuldeten Gebühren notwendig sind (insbesondere Eingaben, Beilagen…
2.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW) 2.1.2.1. Allgemeines Rz 27: Ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren liegt nach § 2 Abs. 1 InvFG 2011 nur vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (vgl. auch Rz 6): Ausschließlicher Zweck…
…gelbeorange Legitimationskarte"), gewisse zum technischen oder administrativen Personal gehörende Personen (ausgewiesen durch einen blauen Lichtbildausweis des BMaABMeiA - "blaue Legitimationskarte") und gewisse Bedienstete bei den internationalen Organisationen mit Amtssitz in oder außerhalb Österreichs (teilweise ausgewiesen durch einen roten oder blauen Lichtbildausweis des BMaABMeiA). Gewisse Privilegien genießen…
11.4. Waren für Internationale Organisationen in Österreich (360) 11.4.1. Warenkreis Abgabenfrei sind alle Waren, die ausschließlich zum dienstlichen Ge- oder Verbrauch Internationaler Organisationen mit Amtssitz im Anwendungsgebiet eingeführt werden, wie beispielsweise Dienstbedarf (Amtserfordernisse, Büromaterialien und Einrichtungsgegenstände für Amtsräume, Kurznummer 9930 1600), Dienstfahrzeuge…
…ist. 11.5.1.3. CTBTO (370) Angestellte der CTBTO (Comprehensive Nuclear Test Ban Treaty Organisation) können Waren für den persönlichen Gebrauch (Kurznummer 9930 0500) abgabenfrei einführen und genießen daher Diplomaten vergleichbare Privilegien (siehe Abschnitt 11.2.). 11.5.2. Personenkreis Österreichische Staatsangehörige oder Staatenlose…
2.2. Selbstständigkeit, Organschaft 2.2.1. Unselbstständigkeit natürlicher Personen Rz 231: Ob natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen selbstständig oder unselbstständig sind, ist nach dem Innenverhältnis und nicht nach dem Auftreten nach außen zu entscheiden (Maßgeblichkeit des Innenverhältnisses). In § 2 Abs. 2 Z 1…
A.3.7. Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen, Diplomaten usw. Rz 350: Für völkerrechtlich privilegierte Personen ist in § 3 Abs. 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. in § 3 Z 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24…
…eine deutsche GmbH, die an einer inländischen operativ tätigen Kommanditgesellschaft beteiligt ist, zur Organgesellschaft einer deutschen GmbH & CoKG wird; Steuerschuldner ist dann die beschränkt steuerpflichtige deutsche GmbH und sind nicht die hinter der GmbH & CoKG stehenden Gesellschafter (in diesem Sinn auch EAS 1376). Diese Rechtsbeurteilung…
…Pouvoirverordnung (Anlage B), dies in der jeweils gültigen Fassung. 3. Der Geschäftsführer hat die ihm übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters wahrzunehmen. 3. Übernahme von Organfunktionen 1. Der Geschäftsführer ist während der Dauer dieses Anstellungsvertrages verpflichtet, die Bestellung/Wahl als Geschäftsführer, Vorstands- oder…
… 293b ausdrücklich zugestimmt wurde. Die Beschwerde richte sich lediglich gegen die Nichtanerkennung des Organschaftsverhältnisses zwischen der D und der C. Wird eine Beschwerde gegen den ursprünglichen Bescheid eingebracht und in weiterer Folge auch eine Beschwerde gegen den Berichtigungsbescheid eingebracht, die sich inhaltlich nicht gegen die…
…2009 ersucht, auch wenn die Säumnis eindeutig durch "unser Verschulden" eingetreten sei. Über Ergänzungsersuchen des Finanzamtes vom 2. 7. 2009 wurde die vom Buchhalter der Bw. unterschriebene Berufung von einem zeichnungsberechtigten Organ der Bw. nachträglich unterfertigt. Weiters wurde im Antwortschreiben vom 6. 7. 2009 mitgeteilt…
…Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von € 4,315.203,89 ergaben. In der gesonderten Bescheidbegründung heißt es wie folgt: Das Organschaftsverhältnis mit der A-GmbH könne wegen des Fehlens einer wirtschaftlichen Eingliederung nicht anerkannt werden. Durch den Abschluss eines einzigen Rechtsgeschäftes (Errichtung des Hotels…
…der Mag. ES SteuerberatungsgmbH als WirtschaftstreuhandgmbH / Zurechnung an Einzelunternehmen: Die Mag. ES SteuerberatungsgmbH ist nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch derart in das Einzelunternehmen Mag. ES eingegliedert, dass von einer eigenen selbständigen Tätigkeit als Wirtschaftstreuhandkanzlei nicht die Rede sein kann. Die…
…beide Umsatzgrenzen überschritten: Der UFS hat oben unter Punkt 1.1. dargelegt, dass im streitgegenständlichen Zeitraum eine umsatzsteuerliche Organschaft gegeben ist und daher auch vom Vorliegen eines einzigen Unternehmens auszugehen ist. Die Umsätze des Bw. setzen sich im Streitzeitraum sohin sowohl aus seinen "eigenen" (ie…
…mit der E-GmbH wurden im Berufungszeitraum nicht getätigt. Die Bw. wurde vom Finanzamt zur Umsatz- und Körperschaftsteuer 1996 bis 1998 abweichend von den Abgabenerklärungen unter Aberkennung der Organschaft zur E-GmbH veranlagt. Nach Ansicht des Finanzamtes ist das Merkmal der wirtschaftlichen Eingliederung der Bw…
…wurden im Berufungszeitraum nicht getätigt. Die Bw. wurde vom Finanzamt zur Umsatz- und Körperschaftsteuer 1996 bis 1998 abweichend von den Abgabenerklärungen unter Aberkennung der Organschaft zur A-GmbH veranlagt. Nach Ansicht des Finanzamtes ist das Merkmal der wirtschaftlicher Eingliederung der A-GmbH in den Betrieb…