…Vermögenslage überzeugend darzulegen hat (Erk. vom 24.1.1996, 93/13/0172). Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund (VwGH vom 20.9.2001, 2001/15/0056 und die darin angeführte Vorjudikatur). Der die Begünstigung in Anspruch…
…bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabenpflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund…
…Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung keine Raum und der Antrag ist aus Rechtsgründen abzuweisen. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der die Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst…
…die Anwendung des § 217 Abs. 7 BAO. § 217 Abs. 7 BAO sieht eine Begünstigung für jene Abgabepflichtige vor, die kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes tritt bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in…
…Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum und der Antrag ist aus Rechtsgründen abzuweisen. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der die Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst…
…SWK 2001, S 343) und ist diesfalls in der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt bei einem Begünstigungstatbestand die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Wer - wie im gegenständlichem Fall - eine Begünstigung in Anspruch nehmen will…
…dass es am Bw. als Begünstigungswerber gelegen wäre, selbst und aus eigenem Antrieb die Voraussetzungen der angestrebten Begünstigung darzulegen und glaubhaft zu machen; bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Es liegt somit an der Partei, selbst…
…betreffend den Säumniszuschlagbescheid gestellt werden (vgl VwGH 20. 1. 2016, Ro 2014/17/0036). Die Regelung des § 217 Abs 7 BAO normiert einen Begünstigungstatbestand, somit tritt der Grundsatz der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund (vgl. VwGH 18. 11. 2003…
…der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Begünstigungswerber hat daher die Voraussetzungen…
…Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet würde. Bei Begünstigungstatbeständen, zu denen auch Zahlungserleichterungen gehören würden, würde die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund treten. Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung, nämlich das Vorliegen einer erheblichen Härte und der Umstand…
…die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stelle die Bewilligung einer Zahlungserleichterung eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen trete die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in…
…VwGH 25.2.2004, 2003/13/0117). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt die Bewilligung von Zahlungserleichterungen eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst…
…0134). Die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO normiert einen Begünstigungstatbestand. Ein derartiges Verfahren, das auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichtet ist, wird vom Antragsprinzip beherrscht. Dies bedeutet, dass der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund…
…15.5.1997, 96/15/0101). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zB VwGH 22.04.2004, 2003/15/0112) tritt bei einem Begünstigungstatbestand wie dem § 217 Abs. 7 BAO die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Wer eine Begünstigung…
…zeitliche Zuordnung (Zeitpunkt oder Zeitraum des Zuflusses oder der gewinnerhöhenden Erfassung in der Buchhaltung) Der Behörde bleibt es vorbehalten, weitere Informationen zur Erledigung des Antrages anzufordern. Bei Wahrnehmung von Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Darlegungs- und Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund…
…Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung Inanspruchnehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Begünstigungswerber hat die Voraussetzungen für die…
…gerichtetes Verfahren wird wesentlich vom sogenannten Antragsprinzip getragen und ist von einer erhöhten Mitwirkungspflicht des Antragstellers beherrscht. Das bedeutet, dass der allgemeine Grundsatz der Amtswegigkeit der behördlichen bzw. (verwaltungs)gerichtlichen Sachverhaltsermittlung (vgl. §§ 115, 269 BAO) gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt (vgl…
…wurde, dass die tatsächliche Geschäftsführerin kein grobes Verschulden an der unterbliebenen Abgabenentrichtung getroffen hat. Die Regelung des § 217 Abs 7 BAO normiert einen Begünstigungstatbestand, somit tritt der Grundsatz der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund (vgl VwGH 18. 11. 2003…
…Dies bedeutet, dass der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt. Dieser hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (BFG vom…
…der Behauptung des Beschwerdeführers, dass die Inanspruchnahme der Befreiungsbestimmung des § 17 GrEStG keiner Begründung bedürfe, wird übersehen, dass es sich bei § 17 GrEStG um eine Begünstigungsbestimmung handelt. Bei Begünstigungsbestimmungen tritt nach ständiger Judikatur des VwGH die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in…