10.3.11. Lieferungen (und der den Lieferungen gleichgestellte Eigenverbrauch) von Wein und anderen gegorenen Getränken Rz 1448: Nicht unter Wein aus frischen Weintrauben (Unterpositionen 2204 21 und 2204 29 der Kombinierten Nomenklatur) fällt Schaumwein. Unter andere gegorene Getränke aus der Position 2206 der Kombinierten…
…man die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Gewinnung und Verwertung von Obst (Beeren, Kern- und Steinobst). Wie der Wein ist auch der Most (Obstwein) ein Urprodukt. Obstanlagen (Sonderkulturen) sind geschlossene Pflanzungen von Obstbäumen oder -sträuchern, zumeist eingezäunt und in regelmäßigen Pflanzabständen (Obstplantagen).
…Nr. 606/2009 und (EG) Nr. 607/2009 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 und der Delegierten Verordnung (EU) 2015/560 der Kommission; 3.das Bundesgesetz über den Verkehr mit Wein und Obstwein (Weingesetz 2009), BGBl. I Nr. 111/2009…
…Kombinierten Nomenklatur [KN]), Wein, Schaumwein, Obstwein etc. (Positionen 2204 bis 2206 der KN), Spirituosen (Position 2208 der KN) sowie alkoholische Mischgetränke oder Alkopops sind keine nichtalkoholischen Getränke. Rz 731b: Werden andere Gegenstände als Lebensmittel iSd Anlage 1 UStG 1994 bzw. nichtalkoholische Getränke unentgeltlich zugewendet oder…
…Die Tätigkeit habe er wie folgt bezeichnet: "Handel mit Wein und Weinobst, Spirituosen, Obstwein und Obstmost". In der Folge habe der Beschwerdeführer für die Streitjahre Abgabenerklärungen eingereicht, wobei die Jahre 2014 und 2015 erklärungsgemäß veranlagt worden seien. Am 20.12.2013 habe der Beschwerdeführer einen…
…Oktober 2010 angeschlossen. Vom Bw wurde im Berufungsschreiben im Wesentlichen vorgebracht, ihm werde die Zwischenerzeugnissteuer für einen aromatisierten Obstwein mit der Bezeichnung Jägertee vorgeschrieben und die Vorschreibung vom Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien damit begründet, das Produkt sei mit mehr als 10% vol Alkohol hergestellt und…
…am 21. Oktober 2008 nachweislich zur Kenntnis gebracht. Am 30. Oktober 2008 wurde mit dem Bf anlässlich einer amtlichen Aufsicht in Bezug auf die Untersuchung des Artikels aromatisierter Obstwein "Wildschütz Jägertee13% vol" durch die TUA unter ETOS-Nr. aa/2008 eine Niederschrift aufgenommen. Der Bf…
…getrocknet), Jungpflanzen, Obst- und Ziersträucher, Topfpflanzen, Zierpflanzen, Gräser, Moose, Flechten, Reisig, Wurzeln, Zapfen; 5. Obstwein (insbesondere Most aus Äpfeln und/oder Birnen), Obststurm, Süßmost, direkt gepresster Gemüse-, Obst- und Beerensaft sowie Nektar und Sirup (frisch oder pasteurisiert), Wein, Traubenmost, Sturm, Beerenwein, Met, Holunderblütensirup; 6. Rundholz…
…Rechtsgrundlage für die Beantwortung dieser Frage ist das NÖ Buschenschankgesetz: Gemäß § 1 NÖ Buschenschankgesetz sind Besitzer von Wein- und Obstgärten berechtigt, nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes Wein und Obstwein, Trauben- und Obstmost, Trauben- und Obstsaft aus eigener Fechsung sowie selbstgebrannte geistige Getränke entgeltlich auszuschenken…
…9); Abs. 9Unter Buschenschank im Sinne dieses Bundesgesetzes (Abs. 1 Z 5) ist der buschenschankmäßige Ausschank von Wein und Obstwein, von Trauben- und Obstmost und von Trauben- und Obstsaft sowie von selbstgebrannten geistigen Getränken durch Besitzer von Wein- und Obstgärten, soweit es sich um deren…
…dieser auf Basis der einzelnen landesgesetzlich geregelten Buschenschankgesetze ausgeübt wird.Laut § 1 NÖ Buschenschankgesetz sind nur Besitzer von Wein- und Obstgärten berechtigt, nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes Wein und Obstwein, Trauben- und Obstmost, Trauben- und Obstsaft aus eigener Fechsung sowie Selbstgebrannte geistige Getränke entgeltlich…
…Jagd und Fischerei. ......(9) Unter Buschenschank im Sinne dieses Bundesgesetzes (Abs. 1 Z 5) ist der buschenschankmäßige Ausschank von Wein und Obstwein, von Trauben- und Obstmost und von Trauben- und Obstsaft sowie von selbstgebrannten geistigen Getränken durch Besitzer von Wein- und Obstgärten, soweit es sich…
…2 SchwStG. Für die Beschwerdeführerin ist dadurch, dass sie ein Zwischenerzeugnis - ein Erzeugnis aus ausschließlich durch Gärung hergestelltem Obstwein dem alkoholhaltiges Aroma zugesetzt worden war - durch Wegbringung aus einem Steuerlager in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt hat, die Steuerschuld entstanden. Die für Zwecke der amtlichen…
…also wollte Herr D nicht gezielt deutlich schwächeren Jägertee sondern gezielt günstigeren kaufen. Herr D handelt mit Wein und Weinmost, mit Spirituosen, mit Obstwein und mit Obstmost. Er wird nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates daher sehr wohl in der Lage sein, relativ genau zu beurteilen…
…Jagd und Fischerei. ... ... (9) Unter Buschenschank im Sinne dieses Bundesgesetzes (Abs. 1 Z 5) ist der buschenschankmäßige Ausschank von Wein und Obstwein, von Trauben- und Obstmost und von Trauben- und Obstsaft sowie von selbstgebrannten geistigen Getränken durch Besitzer von Wein- und Obstgärten, soweit es sich…
…GewO 1994 wie folgt: "Unter Buschenschank im Sinne dieses Bundesgesetzes (Abs. 1 Z. 5) ist der buschenschankmäßige Ausschank von Wein und Obstwein, von Trauben- und Obstmost und von Trauben- und Obstsaft durch Besitzer von Wein- und Obstgärten, soweit es sich um deren eigene Erzeugnisse handelt…
…GewO 1994 wie folgt: "Unter Buschenschank im Sinne dieses Bundesgesetzes (Abs. 1 Z. 5) ist der buschenschankmäßige Ausschank von Wein und Obstwein, von Trauben- und Obstmost und von Trauben- und Obstsaft durch Besitzer von Wein- und Obstgärten, soweit es sich um deren eigene Erzeugnisse handelt…
…Umsätze von Buschenschänken 6.2.3.1. Buschenschank Der Gesetzgeber hat sich bei der Definition des Begriffes "Buschenschank" der bereits bestehenden Legaldefinition in der Gewerbeordnung 1994 bedient. Dieser zufolge ist darunter der buschenschankmäßige Ausschank von Wein und Obstwein, von Trauben- und Obstmost und von Trauben…
… 58 Abs. 1 Z 1 AlkStG genannten "Beeren" zu zählen ist. Für dieses Ergebnis spricht im Übrigen auch folgender Umstand: § 2 der bereits genannten VO-Abfindung nennt bei der Aufzählung von alkoholbildenden Stoffen und Obstweinen sowie deren Ausbeuten "Wacholderbeeren, Vogelbeeren" (Z 7), "Hagebutten" (Z 8…
11.3.2.6 Gewinn aus Bienenzucht (Imkerei) Rz 4165a: Der Gewinn aus Imkerei wird bei vollpauschalierten Landwirten (Gesamteinheitswert bis 75.000 Euro; bis 2014: 100.000 Euro, selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche bis 60 ha und nicht mehr als 120 Vieheinheiten) durch Anwendung des…