…hat der EuGH die NoVA-Grundabgabe anhand des Artikels 90 EG überprüft. Der EuGH ist bei dieser Prüfung jedoch nicht zur Ansicht gelangt, dass die NoVA (grundsätzlich) gemeinschaftsrechtswidrig ist. Die Rechtsansicht des Bw., die NoVA stelle eine nach dem EU-Recht unzulässige (weitere) Umsatzsteuer dar…
…das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im Zusammenhang mit der NoVA-Grundabgabe wurde bereits klar judiziert, dass es sich dabei um eine Regelung handelt…
…zur NoVA-Grundabgabe einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach Art. 90 EG-Vertrag gesehen, da die Anwendung dieser Bestimmung mehrheitlich Fahrzeuge aus den anderen EU-Mitgliedstaaten treffe. Insofern war dem Berufungsbegehren daher zu entsprechen und der angefochtene Bescheid zu berichtigen, wodurch sich die NoVA von…
…des Kaufpreises, sohin mit 5.000,00 € (Erwerbssteuer), und die Normverbrauchsabgabe (16 % NoVA-Grundabgabe iHv. 4.000,00 € plus den Zuschlag von 800,00 €) mit 4.800,00 € berechnet (Erklärung vom 27.1.2004) und entrichtet. Mit Schreiben vom 6. März…
…den Merkmalen der im Ausgangsverfahren streitigen Normverbrauchs-Grundabgabe entgegensteht. Für den Verwaltungsgerichtshof ist im Beschwerdefall nicht ersichtlich, warum diese Schlussfolgerungen nicht auch auf neue Fahrzeuge zutreffen sollten. In beiden Fällen besteht der Zweck der Abgabenerhöhung nach § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 in der "Vermeidung von…
…Rs C-387/01 (Weigel/Weigel) bezüglich der Auslegung des Artikels 90 EG ausgeführt, dass er einer Verbrauchsabgabe wie der im Ausgangsverfahren streitigen NoVA-Grundabgabe nicht entgegensteht, soweit deren Beträge den tatsächlichen Wertverlust der von einer Privatperson eingeführten gebrauchten Kraftfahrzeuge genau widerspiegeln und die Erreichung…
…C-387/01 (Weigel/Weigel) bezüglich der Auslegung des Artikels 90 EG ausgeführt, dass er einer Verbrauchsabgabe wie der im Ausgangsverfahren streitigen NoVA-Grundabgabe nicht entgegensteht, soweit deren Beträge den tatsächlichen Wertverlust der von einer Privatperson eingeführten gebrauchten Kraftfahrzeuge genau widerspiegeln und die Erreichung des…
…um eine förmliche Aufrollung der Einfuhrumsatzsteuerverfahren und damit der Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage hintanzuhalten. Die Verwendung des Wortes „Umsatzsteuercharakter“ in diesem Zusammenhang bedeutet aber nicht, dass es sich beim Zuschlag – im Gegensatz zur Grundabgabe – um eine Umsatzsteuer handelt. Mit dem EU-Beitritt Österreichs…
…Preis entspricht, der bei einer Veräußerung des eingeführten Fahrzeugs an einen privaten inländischen Abnehmer erzielt werden könnte. Damit ist gewährleistet, dass die NoVA-Grundabgabe auf eingeführte Kraftfahrzeuge der restlichen NoVA entspricht, die im Wert der im Inland zugelassenen Gebrauchtfahrzeuge bereits enthalten ist (Randnr. 79). Nach…
… 5 Abs. 2 NoVAG 1991). Fahrzeugimport aus dem EU-Raum: Nach der Rechtsprechung des EuGH ist Art. 90 EG dahin auszulegen, dass er einer Verbrauchsabgabe wie der NoVA-Grundabgabe nicht entgegensteht, soweit deren Beträge den tatsächlichen Wertverlust der von einer Privatperson eingeführten gebrauchten Kraftfahrzeuge genau…
…01 ("Weigel"), entschieden, dass die Erhebung der Normverbrauchsabgabe mit den Artikeln 39 und 12 EG vereinbar ist. Die NoVA-Grundabgabe steht auch nicht in Widerspruch zu Artikel 90 EG. Der EuGH hat auch in der im Urteil vom 13.7.1989, Rs. C-93/88…
…neben der NoVA-Grundabgabe und dem 20% Zuschlag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 auch ein Malus gemäß § 6a NoVAG 1991 in Höhe von € 1.672,50 zum Ansatz kam. Am 8.9.2013 brachte der Bf einen Antrag auf Neuberechnung der NoVA ohne…
…den Merkmalen der im Ausgangsverfahren streitigen Normverbrauchs-Grundabgabe entgegensteht. Für den Verwaltungsgerichtshof ist im Beschwerdefall nicht ersichtlich, warum diese Schlussfolgerungen nicht auch auf neue Fahrzeuge zutreffen sollten. In beiden Fällen besteht der Zweck der Abgabenerhöhung nach § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 in der "Vermeidung von…
…nicht generell zur NoVA-Grundabgabe hinzutritt ( vgl. UFSF, GZ RV/0325-F/04 vom 06.12.2005). Genau Gegenteiliges spricht jedoch das BMF mit dem Erlass, GZ BMF-010220/0023-IV/9/2011 in Punkt 2, Zitat: "Allgemein ist festzustellen, dass der NoVA-Erhöhungsbetrag iSd…
…den Merkmalen der im Ausgangsverfahren streitigen Normverbrauchs-Grundabgabe entgegensteht. Für den Verwaltungsgerichtshof ist im Beschwerdefall nicht ersichtlich, warum diese Schlussfolgerungen nicht auch auf neue Fahrzeuge zutreffen sollten. In beiden Fällen besteht der Zweck der Abgabenerhöhung nach § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 in der "Vermeidung von…
…NoVA ist daher festzusetzen. Bemessung: Die Bemessungsgrundlage ist nach § 5 Abs 2 NoVAG der gemeine Wert. Dieser wurde vom FA im Schätzungswege ermittelt, ist sachgerecht und blieb unbestritten. Ausgehend von der sohin zutreffend ermittelten Bemessungsgrundlage von EUR 3.919,67 bemisst sich die NoVA-Grundabgabe…
…Komponente in der Bemessungsgrundlage enthalten. Der EuGH führte im Wesentlichen aus, dass eine NoVA-Grundabgabe nicht EU-widrig ist, soweit deren BMG den tatsächlichen Wertverlust des von einer Privatperson eingeführten gebrauchten KFZ genau widerspiegelt und die Erreichung des Ziels ermöglicht, derartige KFZ so zu besteuern…
…C-387/01 (Weigel/Weigel) bezüglich der Auslegung des Artikels 90 EG ausgeführt, dass er einer Verbrauchsabgabe wie der im Ausgangsverfahren strittigen NoVA-Grundabgabe nicht entgegensteht, soweit deren Beträge den tatsächlichen Wertverlust der von einer Privatperson eingeführten gebrauchten Kraftfahrzeuge genau widerspiegeln und die Erreichung des…
…wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: NoVA-Grundabgabe: laut Bescheid € 466,51 Malus gem. § 6a NoVAG laut Berufungsentscheidung: € 628,83 Zuschlag gem. § 6 NoVAG: € 219.07 NoVA lt UFS: € 1.314,41 bereits gebucht: € 1.639…
…Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: NoVA-Grundabgabe: 1.551, 30 € (Kaufpreis ohne USt x 13%: 11.932,77 . 13%) Malus gem. § 6a NoVAG: 544,41 € NoVA lt UFS: 2.095,71 € bereits gebucht: 2.413,76…