…weil zur Frage, ob eine NoVA-Vergütung im Anschluss an eine widerrechtliche Verwendung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen in Österreich an den inländischen Verwender erfolgen kann (Auslegung des Begriffs des Zulassungsbesitzers nach § 12a Abs. 1 erster Teilstrich NoVAG) noch keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vorliegt. …
…BFG nicht mit der "Verwendung" im Inland gleichzusetzen. Zum Anderen begründet das Finanzamt seine Abweisung damit, dass "fiktive Novazahlungen" vorliegen würden, "da das Fahrzeug in Österreich nie zugelassen war." Damit wird offenbar die Meinung vertreten, dass eine NoVA-Vergütung im Falle der widerrechtlichen Verwendung nach …
…gesperrt sei. Zur Vermeidung von Missbräuchen bzw. mehrfachen NoVA-Vergütungen käme der Genehmigungsdatenbank als Sicherungsinstrument wesentliche Bedeutung zu (unter Hinweis auf VfGH 29.11.2014, G153/2014-7). Für ein Fahrzeug, welches widerrechtlich mit einem ausländischen Kennzeichen im Inland verwendet würde, könnte zwar, trotz der…
…geltenden Fassung keine Zulassungsverpflichtung im Inland entstanden. Aus diesem Grund wäre das Fahrzeug daran anknüpfend auch weder im Sinne des NoVAG noch des KfzStG "zuzulassen" gewesen, diesfalls der Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäß § 1 Z 3 NoVAG für den Zeitraum Dezember 2012 und auch gemäß …
…Standortvermutung) anzusehen. Die Bf habe das Fahrzeug am 15.9.2009 in das Bundesgebiet eingebracht. Es liege eine widerrechtliche Verwendung und damit Abgabepflicht nach § 1 (3) NoVAG vor. Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze (im In- und Ausland) sei der Mittelpunkt der Lebensinteressen maßgeblich, der sich aus…
…Erklärung) vorgeschrieben. In der Begründung wurden zunächst die gesetzlichen Bestimmungen nach § 1 Z 3 NoVAG (widerrechtliche Verwendung) und § 12a NoVAG (Vergütung) dargelegt und im Weiteren ausgeführt: Die Vergütung nach § 12a NoVAG stehe der Bw nicht zu, weil diese von einer Privatperson nur in Verbringungsfällen (bei…
…Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 Abs. 1 NoVAG erfolgt ist. Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz…
…der Vergütung ist mit dem Betrag der tatsächlich für das Fahrzeug entrichteten Normverbrauchsabgabe begrenzt. 2. Strittig ist im Beschwerdefall nur, ob die Beschwerdeführerin, im Sinne des § 12a Abs. 1 NoVAG 1991 vergütungsberechtigt ist. Nach der vom Bundesfinanzgericht vertretenen Rechtsansicht ist in Fällen einer widerrechtlichen Verwendung…
…ausländischem Kennzeichen im Inland der Normverbrauchsabgabe (NoVA), wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre. Gemäß § 1 Abs. 1 KfzStG unterlägen der Kraftfahrzeugsteuer (KfzSt) ua. Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet würden (widerrechtliche Verwendung). Die Abgabepflichtige sei…
…ablaufe; die widerrechtliche Verwendung beginne im Streitfall im Mai 2014. Der Beschwerde gegen den Bescheid betreffend Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer sei daher insoweit Folge zu geben, als für den Kalendermonat April 2014 keine Kraftfahrzeugsteuer vorgeschrieben werde. Festsetzung eines Verspätungszuschlages: Der Bf. habe keine NoVA-Anmeldung abgegeben…
…der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 3 Z 4. Inland ist das Bundesgebiet, ausgenommen das Gebiet der Gemeinden Mittelberg und Jungholz." Hier ist unstrittig, dass nur der Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung des streitgegenständlichen Fahrzeuges im Inland (§ 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991) von Relevanz…
…die Vermutung, dass auch der Standort des verwendeten Fahrzeuges im Inland ist. Fahrzeuge mit Standort im Inland dürfen aber nur mit einer inländischen Zulassung verwendet werden. Werden Sie mit einer ausländischen Zulassung verwendet, liegt eine widerrechtliche Verwendung vor. An diese knüpft § 1 Z 3 NoVAG…
…das Fahrzeug somit nach dem KFG zuzulassen gewesen wäre und damit der "Verwendungstatbestand" (§ 1 Z 3 NoVAG) verwirklicht worden ist. Auf Basis dieser Sach- und Rechtslage hat das Finanzamt gegenständlichenfalls also völlig zu Recht die Normverbrauchsabgabe für den Monat November 2011 ("Zeitpunkt der Einbringung in…
…ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 oder § 12a NoVAG 1991 erfolgt ist, der NoVA. Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der NoVA unterlag oder befreit war sowie die Verwendung eines…
…Damit greift die Standortvermutung hinsichtlich des ggst auf sie zugelassenen Kfz, woran die NoVA- und KfzSt-Pflicht aufgrund widerrechtlicher Verwendung im Inland zulässigerweise anknüpft. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden." 4. In dem dagegen fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag vom 01.04.2020 wurde zunächst auf die…
…amtlichen deutschen Kennzeichen Z und der Fahrgestellnummer 123 eine NoVA-Pflicht gemäß § 1 Z 3 NoVAG bzw. eine KfzSt-Pflicht gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG entstanden ist, ob demnach gemäß § 82 Abs. 8 KFG eine widerrechtliche Verwendung dieses Fahrzeuges im Inland vorgelegen ist…
…dass die Steuerschuld bei der NoVA nicht bereits - wie das Finanzamt noch in der BVE-Begründung vermeinte - mit der Einbringung des Fahrzeuges entsteht, sondern erst bei Erfüllung des Tatbestandes der nicht unterbrochenen und damit widerrechtlichen Verwendung über einen Zeitraum von einem Monat hinweg. Aufgrund der…
…Die Verwendung eines derartigen Fahrzeuges im Inland ohne inländische Zulassung wird somit nach einem Monat (ausnahmsweise zwei) widerrechtlich. Zum Gegenbeweis Aufgrund der Gesetzeslage hat die Behörde für das Greifen der Vermutung des Standortes im Inland eine Benutzung des Fahrzeuges im Inland auf öffentlichen Straßen durch…
…Vergütung ist mit dem Betrag der tatsächlich für das Fahrzeug entrichteten Normverbrauchsabgabe begrenzt (§ 12a Abs. 1 NoVAG 1991). Nach der Rechtsprechung ist im Fall einer widerrechtlichen Verwendung in Österreich jene Person, die als Verwender des Fahrzeuges Schuldner der Normverbrauchsabgabe ist, antragslegitimiert hinsichtlich des Vergütungsanspruches nach…
…keine widerrechtliche Verwendung stattfand, bestand für diese Quartal keine Verpflichtung zur Selbstberechnung und keine Berechtigung zu einer Festsetzung nach § 201 BAO. Es war somit der einheitlich zu beurteilende Festsetzungsbescheid betreffend KFZSt für Jänner bis Juni 2014 ersatzlos gemäß § 279 BAO aufzuheben. Verfahrensrechtliche Erwägungen zur NoVA…