Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer sowie Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum 1995 bis 1997 entschieden…
Tz 17 Grundlosungsaufzeichnungen: Dazu sei zu bemerken, dass die Schmierzettel auch der Organisation des Geschäftsbetriebes dienten und die Tageslosung in vielen Fällen auch aus dem "Stand" ermittelt würde. Im Übrigen sei eine Aufbewahrung auch deshalb unterlassen worden, weil die Schmierzettel kein Datum enthielten und daher…
Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…
…ua., dass jedenfalls kein Gegenstand (in Form eines Darlehens) zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung überlassen worden sei. Für eine Besteuerung mit Gesellschaftsteuer wie bei Gesellschafterdarlehen bestehe kein Raum, weil weder auf eine vereinbarte Zinsforderung verzichtet worden sei, noch ein Gegenstand zu einer den…
…c) Finanzamt: "Wurde über die Darlehen ein gesonderter Darlehensvertrag errichtet? Wenn ja, so wird um Vorlage einer Kopie des Darlehensvertrages gebeten." Bw.: "Aus den oben genannten Gründen wurde kein Darlehensvertrag abgeschlossen." d) Finanzamt: "Wurde für die Gesellschafterdarlehen bereits die Darlehensgebühr gem. § 33 TP 8 Abs…
…der Einbringung. Es liege somit kein Tatbestand nach § 2 Z 4 lit c KVG vor und könne keine Steuerpflicht für eine unbare Entnahme entstehen. Überdies würde jede Form der Nichtverzinsung zufolge § 22 Abs. 4 UmgrStG unter die Steuerbefreiung fallen. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 10. November…
…1. Kann für eine als Darlehen bezeichnete Vereinbarung Kreditvertragsgebühr gemäß § 33 TP 19 GebG vorgeschrieben werden, wenn sich die Gesellschafterin als Kreditgeberin gegenüber ihrer Gesellschaft unwiderruflich verpflichtet, ihr ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen zu gewähren? 2. Liegt ein gesellschaftsteuerlicher Vorgang iSd § 2 Z 4c KVG vor, wenn…
…machen zu können. Nach der Erklärung der Prokuristin der ***22*** vom 16. November 2008 wurde jedoch das Gesellschafterdarlehen von 1,800.000,00 Euro auf Wunsch der Gläubiger der Gesellschaft, sowie um die Eigenkapitalposition der Gesellschaft zu stärken in einen Gesellschafterzuschuss umgewandelt, der nicht rückforderbar…
…96/15/0062 zwar nicht ausdrücklich die Annahme eines Darlehens bestätigt, sie übersieht aber, dass der Berufungssenat in wirtschaftlicher Hinsicht eher von einem eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen ausging, weil fehlendes Eigenkapital durch (stille) Einlagen substituiert werden sollte. Das Zustandekommen einer atypischen stillen Gesellschaft zwischen der GmbH und…
…zwar nicht ausdrücklich die Annahme eines Darlehens bestätigt hat; sie übersieht aber, dass der Berufungssenat in wirtschaftlicher Hinsicht eher von einem eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen ausging, da das fehlende Eigenkapital durch (stille) Einlagen ersetzt werden sollte. Das Zustandekommen einer atypischen stillen Gesellschaft zwischen der GmbH und deren…
…Einbringung nach § 12 UmgrStG“ Steuerfreiheit an. Damit würde auch jede Form der Nichtverzinsung unter den Steuerbefreiungstatbestand fallen…….“. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. April 2010 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Fristgerecht wurde ein Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz gestellt…
…der Personengesellschaft unverändert weitergeführt. Für die Gewährung des Darlehens erhalte die HKB GmbH keine Zinsen und keine Rückzahlungen. Seitens des steuerlichen Vertreters sei die Nichtverzinsung damit begründet worden, dass es sich um eine Nutzungseinlage zwischen verbundenen Körperschaften handle und deshalb keine Verzinsung vorzunehmen sei. Ab…
…das methodisch gegen die Denkgesetze verstoßende Vorgehen im Rahmen der "Unternehmenswertermittlung zum 31.12.2007". Dass sich die fremdunübliche Nichtverzinsung der Verbindlichkeit FA ***CD_a*** massiv zu Gunsten eines höheren Unternehmenswerts auswirkt, hätte den handelnden Geschäftsführern von ankaufender und verkaufender Kapitalgesellschaft - bei Anwendung angemessener Sorgfalt …
…das methodisch gegen die Denkgesetze verstoßende Vorgehen im Rahmen der "Unternehmenswertermittlung zum 31.12.2007". Dass sich die fremdunübliche Nichtverzinsung der Verbindlichkeit FA ***CD_a*** massiv zu Gunsten eines höheren Unternehmenswerts auswirkt, hätte den handelnden Geschäftsführern von ankaufender und verkaufender Kapitalgesellschaft - bei Anwendung angemessener Sorgfalt …
…Das Finanzamt ermittelte die Bemessungsgrundlage, indem es den für Gesellschafterdarlehen üblichen Zinssatz von 5,5% anwendete und mit dem Vervielfachungsfaktor für unbestimmte Dauer kapitalisierte: 800.000 x5,5% = 44.000x9 =396.000. Fristgerecht wurde dagegen Berufung/Beschwerde erhoben. Eingewendet wurde, dass die Zinsenlosigkeit der…
…die Bemessungsgrundlage, indem es den für Gesellschafterdarlehen üblichen Zinssatz von 5,5% anwendete und mit dem Vervielfachungsfaktor für unbestimmte Dauer kapitalisierte: 1,248.923,25 x5,5% = 68.690,78 x9 = 618.217. Fristgerecht wurde dagegen Berufung/Beschwerde erhoben. Eingewendet wurde, dass sich…
…führt in seiner Berufungsvorentscheidung aus, dass im vorliegenden Fall von einem Verzicht auf die Zinsenforderungen aus gesellschaftsrechtlichen Gründen ausgegangen werden müsse, weswegen eine verdeckte Gewinnausschüttung in der Höhe der Nichtverzinsung vorliege. Die Annahme des Finanzamtes, wonach eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliege, trifft jedoch gegenständlich nicht zu…
…Der Jahreswert der Nutzung ergibt sich aus dem durchschnittlichen Jahressaldo multipliziert mit dem für die Gesellschafterdarlehen(Kredite) üblichen Zinssatz von 5,5 %. Die Bemessungsgrundlage wurde wie folgt ermittelt: Nutzung vom 16.11.2004 bis 30.9.2005 € 1.221.000,-- x 314 Tage/360…
…um kein Gesellschafterdarlehen, sondern vielmehr um eine einbringungsgeborene Verbindlichkeit, die nicht KVG- pflichtig ist. Eine Verzinsung kann gem. § 18 Abs 3 ertragssteuerlich nur dann anerkannt werden, wenn diese im Einbringungsvertrag angemerkt wäre und darauf verzichtet wird. Und nur in diesem Fall könnte eine Nichtverzinsung Gesellschaftssteuerpflicht…
…Darlehen von vornherein unverzinslich gewährt wird oder dass der Verzicht auf Zinsen eines grundsätzlich verzinslichen Darlehens erst später vereinbart wird (siehe nachstehende Punkte 5 und 6). Dabei ist zu beachten, dass ein Gesellschafterdarlehen, das sowohl beim Darlehensgeber als auch beim Darlehensnehmer ein Handelsgeschäft darstellt, gemäß …