6. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften (1) Gemäß § 89 Abs. 1 AußWG 2011 sind Rechtsgeschäfte über Vorgänge, die einem Verbot aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union nach § 1 Abs. 1 Z 24 AußWG 2011 unterliegen, nichtig. Gemäß § 14 Abs. 1 SKG…
… 299 BAO abgewiesen wird. Auch gilt die in § 191 Abs. 5 BAO normierte Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides nicht, wenn sich die Nichtigkeit als Feststellungsbescheid beabsichtigter Schriftstücke aus der Adressierung an eine bereits beendete Gemeinschaft ergibt (Ritz, BAO7, § 191 Tz 14). Eine solche Teilwirksamkeit kann daher auch…
…2010 und 2011, alle datierend jeweils mit 20.2.2018, sind aufgrund des § 300 BAO mit absoluter Nichtigkeit behaftet (Unzuständigkeit des Finanzamtes). Formhalber werden diese Bescheide aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…solche Bescheidanpassungen bildet § 295 BAO. Für das Rechtsmittelverfahren ist § 252 BAO beachtlich. Die Nichtigkeit des Grundlagenbescheides hat nach der Rechtsprechung des Verwaltungs- und des Verfassungsgerichtshofs keine Bescheidanpassung nach § 295 Abs 1 BAO zur Folge. Diese Fallkonstellation wird weiters eben gerade nicht von § 252 BAO umfasst…
…eine Anmeldung annimmt, obwohl zwingende Gründe für eine Annahmeverweigerung vorliegen, ist aber zwischen der Rechtswidrigkeit und der Nichtigkeit der behördlichen Entscheidung zu unterscheiden. Bei der Annahme der Zollanmeldung handelt es sich um eine Entscheidung im Sinne des Art. 4 Z.5 ZK, konkret um eine…
…eine Anmeldung annimmt, obwohl zwingende Gründe für eine Annahmeverweigerung vorliegen, ist aber zwischen der Rechtswidrigkeit und der Nichtigkeit der behördlichen Entscheidung zu unterscheiden. Bei der Annahme der Zollanmeldung handelt es sich um eine Entscheidung im Sinne des Art. 4 Z.5 ZK, konkret um eine…
…eine Anmeldung annimmt, obwohl zwingende Gründe für eine Annahmeverweigerung vorliegen, ist aber zwischen der Rechtswidrigkeit und der Nichtigkeit der behördlichen Entscheidung zu unterscheiden. Bei der Annahme der Zollanmeldung handelt es sich um eine Entscheidung im Sinne des Art. 4 Z.5 ZK, konkret um eine…
…eine Anmeldung annimmt, obwohl zwingende Gründe für eine Annahmeverweigerung vorliegen, ist aber zwischen der Rechtswidrigkeit und der Nichtigkeit der behördlichen Entscheidung zu unterscheiden. Bei der Annahme der Zollanmeldung handelt es sich um eine Entscheidung im Sinne des Art. 4 Z.5 ZK, konkret um eine…
…eine Anmeldung annimmt, obwohl zwingende Gründe für eine Annahmeverweigerung vorliegen, ist aber zwischen der Rechtswidrigkeit und der Nichtigkeit der behördlichen Entscheidung zu unterscheiden. Bei der Annahme der Zollanmeldung handelt es sich um eine Entscheidung im Sinne des Art. 4 Z.5 ZK, konkret um eine…
…eine Anmeldung annimmt, obwohl zwingende Gründe für eine Annahmeverweigerung vorliegen, ist aber zwischen der Rechtswidrigkeit und der Nichtigkeit der behördlichen Entscheidung zu unterscheiden. Bei der Annahme der Zollanmeldung handelt es sich um eine Entscheidung im Sinne des Art. 4 Z.5 ZK, konkret um eine…
…eine Anmeldung annimmt, obwohl zwingende Gründe für eine Annahmeverweigerung vorliegen, ist aber zwischen der Rechtswidrigkeit und der Nichtigkeit der behördlichen Entscheidung zu unterscheiden. Bei der Annahme der Zollanmeldung handelt es sich um eine Entscheidung im Sinne des Art. 4 Z.5 ZK, konkret um eine…
…Abschluss eines derartigen Vertrages grundsätzlich nicht gegen eine strafrechtliche Norm. Der Umstand, dass nach dem Vorbringen der Abtretungsvertrag in betrügerischer Absicht herbeigeführt wurde, führt nicht zur absoluten Nichtigkeit im Sinne des § 879 Abs. 1 ABGB. Vielmehr liegt die Möglichkeit der Anfechtbarkeit dieses Rechtsgeschäftes wegen List…
…Berufung wurde erwogen: Gemäß § 17 Abs. 1 Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG) unterliegt der Abschluss von Anschaffungsgeschäften über Wertpapiere der Börsenumsatzsteuer, wenn die Geschäfte im Inland oder unter Beteiligung wenigstens eines Inländers im Ausland abgeschlossen wurden. Zur behaupteten Nichtigkeit des Anschaffungsgeschäftes: Nach § 18 Abs.1 KVG sind Anschaffungsgeschäfte…
…Berufungsvorentscheidung dem UFS vorgelegt wurde, einleitend dagegen, dass die angefochtenen Bescheide rechtswirksam erlassen worden seien. Sie seien vielmehr mit Nichtigkeit behaftet. Diese Bescheide wurden an den Bw., der am Betrieb des Geschäftsherrn still beteiligt war, für die Berufungsjahre wiederholend erstellt. Allerdings waren die im Jahr…
…April 2013 eingelangten Einkommensteuerbescheid 2005 vom 29. März 2013 mit der Beantragung der ersatzlosen Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Begründungen: Verjährung und Nichtigkeit der vom Finanzamt zur Folgeänderung herangezogenen Grundlagenbescheide. Das Finanzamt WohnsitzFA erließ eine abweisende, mit 27. Dezember 2017 datierte Beschwerdevorentscheidung zu den Beschwerden (ursprünglich…
…in den Fällen des § 262 Abs. 2 bis 4 (Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung) ab Einbringung der Bescheidbeschwerde können Abgabenbehörden beim Verwaltungsgericht mit Bescheidbeschwerde angefochtene Bescheide und allfällige Beschwerdevorentscheidungen bei sonstiger Nichtigkeit weder abändern noch aufheben." § 300 Abs. 1 Satz 1 BAO in der (neuen) Fassung durch…
…Andernfalls wäre in Form einer Zurückweisung mit Beschluss entschieden worden. Da sich die Beschwerde des Bf. ausschließlich auf die Nichtigkeit des Grundlagenbescheides bezieht und kein weiteres Vorbringen betreffend den angefochtenen Sachbescheid enthält, ist die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Sollte es im (fortgesetzten) Beschwerdeverfahren der ***GmbH…
…in den Fällen des § 262 Abs. 2 bis 4 (Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung) ab Einbringung der Bescheidbeschwerde können Abgabenbehörden beim Verwaltungsgericht mit Bescheidbeschwerde angefochtene Bescheide und allfällige Beschwerdevorentscheidungen bei sonstiger Nichtigkeit weder abändern noch aufheben. Sie können solche Bescheide, wenn sich ihr Spruch als nicht richtig…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über den Devolutionsantrag des Dw., vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 28. Juli 2009 betreffend die behauptete Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr auf amtswegige Änderung des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 13. August 2008 gegen den Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes X vom 4. August 2008, mit dem der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO betreffend Einkommensteuer 1989 vom 1. Juli 2008 zurückgewiesen wurde, entschieden…