Im Namen der republik Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. X, Adresse, über die Beschwerde vom 27. Februar 2018 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 26. Jänner 2018, Zl. ***5***, betreffend Eingangsabgaben, zu…
…Nach Meinung der Bw. sei die Schuld an der Nichtstellung dieses T1 eindeutig am englischen Aussteller gelegen, welcher die Sendung unzureichend als Zollgut gekennzeichnet und das T1 nicht beigelegt habe. Mit der nunmehr in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung wies das Zollamt vorstehende Berufung als unbegründet ab…
…wie vorgesehen, von der Zollstelle mit dem Aufkleber nach Anhang 42 ZK-DVO (Anlage 9) versehen worden sei. Durch die vermutete Nichtgestellung der Sendung vor der Ausfuhr sei diese zwar eventuell der zollamtlichen Überwachung entzogen worden; der österreichischen Zollverwaltung seien jedoch durch die nachweisliche Verbringung…
…wie vorgesehen, von der Zollstelle mit dem Aufkleber nach Anhang 42 ZK-DVO (Anlage 9) versehen worden sei. Durch die vermutete Nichtgestellung der Sendung vor der Ausfuhr sei diese zwar eventuell der zollamtlichen Überwachung entzogen worden; der österreichischen Zollverwaltung seien jedoch durch die nachweisliche Verbringung…
…wie vorgesehen, von der Zollstelle mit dem Aufkleber nach Anhang 42 ZK-DVO (Anlage 9) versehen worden sei. Durch die vermutete Nichtgestellung der Sendungen vor der Ausfuhr seien diese zwar eventuell der zollamtlichen Überwachung entzogen worden, es seien jedoch der österreichischen Zollverwaltung durch die nachweisliche…
…wie vorgesehen, von der Zollstelle mit dem Aufkleber nach Anhang 42 ZK-DVO (Anlage 9) versehen worden sei. Durch die vermutete Nichtgestellung der Sendungen vor der Ausfuhr seien diese zwar eventuell der zollamtlichen Überwachung entzogen worden, es seien jedoch der österreichischen Zollverwaltung durch die nachweisliche…
…wie vorgesehen, von der Zollstelle mit dem Aufkleber nach Anhang 42 ZK-DVO (Anlage 9) versehen worden sei. Durch die vermutete Nichtgestellung der Sendungen vor der Ausfuhr seien diese zwar eventuell der zollamtlichen Überwachung entzogen worden, es seien jedoch der österreichischen Zollverwaltung durch die nachweisliche…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Dr. Manfred Buchmüller, Rechtsanwalt, 5541 Altenmarkt, Marktplatz 155, vom 20. Oktober 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 19. September 2005 betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1…
…dass die Bf. die im Versandschein T1 Nr. 000206803 angeführten eingangsabgabenpflichtigen Waren durch Nichtgestellung der zollamtlichen Überwachung entzogen habe und dadurch für sie gemäß Artikel 203 ZK in Verbindung mit § 2 Abs. 1 ZollR-DG die Eingangsabgabenschuld (Einfuhrumsatzsteuer) im Ausmaß von ATS 24.929,00…
…die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungsstelle zu gestellen. Damit steht auch fest, dass die Bfin als Hauptverpflichtete im gegenständlichen Versandverfahren Schuldnerin der durch die Nichtgestellung bei der Bestimmungsstelle nach Art. 203 Abs…
…Zl. 100/47805/2004-1 die Zollschuld festgesetzt. Die Nichtstellung der vom Versandschein umfassten Leercontainer wird von der Bf. nicht bestritten. Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen in der für den entscheidungsmaßgeblichen Zeitpunkt gültigen Fassung lauten: Artikel 92 Absatz 1 ZK: Das externe Versandverfahren endet und die…
…47.107,00 S an Zoll und 32.751,00 S an Einfuhrumsatzsteuer) festgesetzt und der Bf. als derjenigen, welche die im Versandschein angeführten Waren durch Nichtgestellung der zollamtlichen Überwachung entzogen habe, zur Entrichtung vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid hat die Bf. mit Schriftsatz vom 13…
…Bescheid vom 12. Juli 2004 wurde gegenüber der Bf., als Warenführer, wegen Nichtgestellung von in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren übergeführten Nichtgemeinschaftswaren bei der Bestimmungsstelle, die am 2. Oktober 2003 entstandene Zollschuld gemäß Artikel 203 Abs.1 und Abs.3 letzter Anstrich iVm. Artikel 96 Abs…
…wurde gegenüber der Bf., als Warenführer, wegen Nichtgestellung von in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren übergeführten Nichtgemeinschaftswaren bei der Bestimmungsstelle, die am 11 Dezember 2003 entstandene Zollschuld gemäß Artikel 203 Abs.1 und Abs.3 letzter Anstrich sowie Artikel 96 Abs.1 und 2 ZK iVm. …
…ZK-DVO) nicht gestellt worden. Durch die Nichtgestellung hätten die bei der Eröffnung des Versandverfahrens bei der Abgangszollstelle Zollamt Warszawa OC III konkret begonnenen Überwachungsmaßnahmen nicht mehr durchgeführt werden. Der Abgabenvorschreibung war ein Suchverfahren des Zollamtes Linz Wels vorangegangen, im Zuge dessen sich im Rahmen…
…Hauptzollamt Wien mit Schreiben vom 25. April 2001, Zl. 100/45293/2000-6 der Bf. mit, dass sich die gegenständliche Abgabenvorschreibung auf die Nichtstellung eines Versandscheines "T1", in welchem die Bf. als Hauptverpflichtete aufscheine, begründe. Diese Versandscheinware sei lt. Auskunft der niederländischen Zollbehörden der Bestimmungsstelle…
…der zuständigen Behörde bei der das Versandverfahren beginnt, liegt im vorliegenden Verfahren jedoch unstrittig in Ungarn, wonach sich ein "Mitteilungsverfahren" betreffend der Nichtgestellung im Versrandverfahren, welches nicht in der Gemeinschaft sondern bei einem Vertragspartner der Gemeinschaft begonnen hat, keinesfalls nach den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechtes zu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Johannes Stieldorf, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 11. 11. 2002, GZ. 100/48984/2001-20, betreffend Erlass der Abgaben nach Art. 239 ZK, entschieden: Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird gem. Art…
…Bl. 55 d.A.) scheint nur der Zollbetrag 889.360,- ATS auf. Geltend gemacht wurde, dass zur Nichtgestellung am 29.12.1999 Selbstanzeige erstattet wurde, für die nachträgliche Verzollung zweifelsfrei eine Identifizierung der Ware möglich war und alle erforderlichen Dokumente, nämlich das Versanddokument T1, die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch RA.Lic.Mag.Dr. jur. Thomas Nirk, Prinz-Eugen-Straße 56/7, 1040 Wien gegen den Bescheid des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 000, Zl. 111, betreffend Festsetzung…