…Jahr 2024 unter Setzung einer Nachfrist bis 13. Oktober 2025 nachzureichen. 2. Bescheid über die Festsetzung der Zwangsstrafe - EUR 250,00: Infolge der Nichteinreichung der Erklärung von Einkünften von Personengemeinschaften gemäß § 188 BAO für 2024 bis spätestens 13. Oktober 2025 wurde mit Bescheid über die…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 1 in der Finanzstrafsache gegen Dkfm. AB, geb. X, Adresse, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 6. Juli 2011 gegen die Verwarnung gemäß § 25 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen RG, geb. 19XX, whft. in L, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
…vorgesehenen Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Einreichung der Abgabenerklärung stellen zu können, kein Gebrauch gemacht. Im Falle der Nichteinreichung von Steuererklärungen sind u.a. der Grad des Verschuldens und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen. Grad des Verschuldens: Die Bf. hat…
…12.1990, 90/16/0153). Ein Vorsatz nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erfordert einerseits einen zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich der abgabenrechtlichen Pflichtverletzung (= Nichteinreichung der geforderten ordnungsgemäßen Umsatzsteuervoranmeldung bis spätestens zum Ablauf des Fälligkeitstermins) und andererseits, einen (zumindest) wissentlichen Vorsatz, d. h. eine…
Dies, also das geradezu deliktstypisch anmutende anlassfallspezifische Schuldverhalten (Vorsatzform), die zu konstatierenden Milderungsgründe sowohl des § 34 Abs. 1 Z 2 StGB (Unbescholtenheit), als auch die durch entsprechende betrieblichen Zahlungsengpässe bestimmte Ausgangs- bzw. Anlasssituation der Taten (vgl. § 34 Abs. 1 Z 10 StGB), die näherungsweise 62…
…ua. das bisherige die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten betreffende Verhalten der Partei und bei Verhängung einer Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung der Abgabenerklärung die Höhe allfälliger Abgabennachforderungen zu berücksichtigen. Für den Berufungsfall bedeutet dies: Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 endete für den Bf…
…erwogen: 1. Sachverhalt Mit Bescheid vom 18. Dezember 2024 wurde dem Beschwerdeführer die Verhängung einer Zwangsstrafe von jeweils 150,00 € wegen Nichteinreichung der Einkommen- und Umsatzsteuererklärung angedroht und eine Frist zur Einreichung bis 27. Jänner 2025 gewährt. Ein Fristverlängerungsersuchen vom 27. Jänner 2025 wurde…
…die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten betreffende Verhalten der Partei, der Grad des Verschuldens der Partei, die Höhe allfälliger Abgabennachforderungen bei Nichteinreichung der Abgabenerklärung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen (Ritz/Koran, BAO8 § 111 BAO Rz 10 mwN). Nach dem Verwaltungsgerichtshof steht die Strittigkeit des…
…September 2025 (zugestellt am 8.9.2025) wurde der Beschwerdeführerin (kurz Bf.) für den Fall der Nichteinreichung der Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuererklärungen 2024 innerhalb einer Nachfrist bis zum 13.10.2025 die Festsetzung einer Zwangsstrafe in Höhe von insgesamt € 1.000,00 angedroht. Aufgrund des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Mag.*** als Masseverwalter der ***Bf1***, ***Bf2-Adr*** über die Beschwerde vom 5. Dezember 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. November 2025 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe 2024, Steuernummer ***BF1StNr1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri.*** in der Beschwerdesache ***Bf.*** als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren ***GmbH***, ***Adr.***, über die Beschwerde vom 01.12.2025, eingebracht am 02.12.2025 gegen den Bescheid betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe des Finanzamtes Österreich vom 05…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Karl Fally, Hernalser Hauptstraße 195 Tür 38, 1170 Wien, über die Beschwerde vom 9. September 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich jeweils…
…über die Festsetzung einer Zwangsstrafe vom 6. Februar 2025 wurde die mit Bescheid vom 5. Dezember 2024 angedrohte Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung der Umsatz- und Körperschaftssteuererklärung 2023 gemäß § 111 BAO mit je 500 Euro (insgesamt 1.000 Euro) festgesetzt. Die Festsetzung der Zwangsstrafe sei erforderlich gewesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. September 2025 betreffend Zwangsstrafen 2024 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache N.N., Adr.Bf., vertreten durch Z.Z., Adr.StB, über die Beschwerde vom 08. Oktober 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 06. August 2025 betreffend Zwangsstrafen 2025, Steuernummer…
…Höhe von € 500, -- , somit in Höhe von 10% des Höchstbetrages, festgesetzt. Bei der Ermessensübung hinsichtlich der Höhe der festgesetzten Strafe ist bei Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung der Abgabenerklärung unter anderem die Höhe allfälliger Abgabennachforderungen zu berücksichtigen (vgl. UFS vom 4. Oktober 2005, RV/1443-W…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schmidt Pirker Podoschek Rechtsanwälte OG, Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 10. März 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
…erstmalige Pflichtverletzung handelt. Die Begründung, die Buchhaltung werde von einer nicht zur Abgabe von Steuererklärungen berechtigten selbständigen Buchhalterin erledigt und den Bf. treffe daher praktisch kein Verschulden an der Nichteinreichung der Erklärungen ist insoweit nicht tragfähig, als der Bf. die selbständige Buchhalterin selbst und freiwillig…
…April 2024, sondern erst mit 30. Juni 2024 einzureichen gewesen. Wegen Nichteinreichung der Umsatz- und Körperschaftsteuererklärungen 2022 wurde der Bf. mit Bescheid vom 18. Dezember 2024 die Festsetzung einer Zwangsstrafe iHv EUR 1.000,00 angedroht und für die Einreichung der Umsatz- und Körperschaftsteuererklärungen 2022…