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BFG RV/5100878/2018NeuFö Vordruck wurde der zuständigen Behörde nicht vorgelegt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.10.2019

…vom 13.8.2014, RV/3100277/2014). Demgemäß wird der Antragsteller schon im Vordruck selbst auf Seite 1 darauf hingewiesen, dass für die Inanspruchnahme der Begünstigung die Erklärung im Original vorgelegt werden muss. Der amtliche Vordruck muss überdies nach den Bestimmungen des NeuFöG "bei der…

BFG RV/5100877/2018NeuFö Vordruck im Original langt nicht bei der zuständigen Behörde ein.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.10.2019

…2017 an das FA - somit an ein unzuständiges Finanzamt - versandt. Das Schreiben samt Beilagen ist allerdings nie beim GVG eingelangt, was der Bf. nicht in Zweifel gezogen hat. Es ist daher dem GVG Recht zu geben, dass in concreto der tatbestandsmäßig notwendige amtliche Vordruck NeuFö…

BFG RV/5100709/2015Verspätete Vorlage des amtlichen Vordruckes NeuFö 2
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.10.2017

…Gesellschaftsrechte oder Anteile am Vermögen der Gesellschaft als Gegenleistung gewährt werden, nicht erhoben. § 4 NeuFöG in der hier anzuwendenden Fassung des BGBl. I Nr. 112/2012 lautet:  "Die Wirkungen nach § 1 treten unter den Voraussetzungen der Abs. 1 bis 4 ein.(1) Die Wirkungen nach…

BMF-010222/0018-VI/7/2013Information zu dem ab 01.01.2013 gültigen amtlichen Vordruck (NeuFö 2) im Zusammenhang mit dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0018-VI/7/201320.02.2013

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 (AbgÄG 2012, BGBl. I Nr. 112/2012) wurde die Verpflichtung zur Bezeichnung jener Abgaben, Gebühren oder Beiträge, bei denen die Wirkungen nach § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG eintreten sollen, am amtlichen Vordruck beseitigt, mit der Begründung, dass sich dies ohnedies…

NeuFöR Rz 944. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…12.2012: NeuFö 1) zu erfolgen. Dieser amtliche Vordruck ist bei den gesetzlichen Berufsvertretungen, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bei allen Finanzämtern sowie im Internet (www.bmf.gv.at) erhältlich. Es bestehen keine Bedenken, wenn in der Übergangsphase, längstens aber bis 31.12.2013…

NeuFöR Rz 194–1979. Erklärung der Betriebsübertragung (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…ist der Todestag, das Datum der Erbantrittserklärung, des Erbteilungsübereinkommens oder der Annahme des Vermächtnisses. Das von der beratenden Stelle bestätigte und vom Betriebsübernehmer unterschriebene Formular NeuFö 2 muss dem befugten Parteienvertreter spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtzeitigen Grunderwerbsteueranzeige (§ 10 GrEStG 1987) bzw. bis zum Zeitpunkt…

NeuFöR Rz 41–461.1.7. Lohnabhängige Abgaben (§ 1 Z 7 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…sind. Rz 42: Für Neugründungen bis 31.12.2011 gilt: Die Befreiung ist nur für das Gründungsjahr vorgesehen. Das Gründungsjahr umfasst in diesem Zusammenhang den Kalendermonat der Neugründung iSd § 3 NeuFöG sowie die darauf folgenden 11 Kalendermonate. Beispiel: Die Neugründung erfolgt am 15. Mai 2006…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…NeuFö 32) ist zu erklären: dass die Voraussetzungen für die Neugründung bzw. die Übertragung eines Betriebes vorliegen, der voraussichtliche Kalendermonat der Neugründung bzw. Betriebsübertragung, die nicht zu erhebenden Abgaben, Gebühren und Beiträge, bei welcher Behörde der Vordruck (voraussichtlich) vorgelegt wird. Bis zum 31.12.2012…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…gemäß § 4 Abs. 3 NeuFöG unter Inanspruchnahme der Beratung zu erstellen ist, muss die Person, die die Beratung in Anspruch nimmt, auch die sein, die die Erklärung unterzeichnet. 4.3.2. Zweifel an der Betriebsgründung im Zuge der Beratung Rz 119: Wird von einer Person…

BFG RV/2100706/2017Begünstigende Wirkung des NeuFöG nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Die Vorlage des formgebundenen Antrages ist die materielle Voraussetzung für die Begünstigung und muss im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Behörde vorgelegt werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.11.2019

…der Daten für den Zugriff auf das Urkundenarchiv. Im Urkundenarchiv sind der Kaufvertrag sowie die grundverkehrsbehördliche Genehmigung gespeichert. Strittig ist nun, ob das Nachreichen des Formulares NeuFöG 2 noch zu einer Steuerbegünstigung führen kann. Rechtslage Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (GrEStG…

BFG RV/7103505/2023Der amtliche Vordruck NeuFö2 ist gemeinsam mit der Anzeige des Erwerbsvorganges vorzulegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.01.2024

…102 u 101, NeuFö-Richtlinien)." Vorlageantrag Fristgerecht wurde dagegen der Antrag gestellt, die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorzulegen und ergänzend vorgebracht: Im Übergabsvertrag sei ausdrücklich geregelt, dass dieser seinem gesamten Inhalt nach am 01.07.2023 null Uhr in Kraft tritt. Der Übereignungsanspruch sei…

NeuFöR Rz 148–1516.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…die Beratung durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (siehe Rz 111) erforderlich. Der Betriebsinhaber kann in diesem Fall das unterschriebene Formular NeuFö 2 ohne Bestätigung der Beratung bei der Zulassungsstelle vorlegen. Eine Befreiung von der Gebühr gemäß § 14 TP 15 GebG steht nur dann zu…

BFG RV/3101086/2017Neugründung landwirtschaftlicher Betrieb: Die Grundstücke wurden vom Bf ins Alleineigentum erworben, der Betrieb wird von einer GesbR geführt, deshalb liegen die Voraussetzungen für eine GrESt-Befreiung nach § 1 Z 2 NeuFöG nicht vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.12.2019

…Strukturen vorliege. Auch die Umbau- und Adaptierungsarbeiten stellten keine neuen Betriebsstrukturen dar. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Beschwerde wird die Bescheidaufhebung begehrt und eingewendet, es liege tatsächlich eine Neugründung iSd § 2 NeuFöG vor. Der Betrieb sei vom bisherigen Bewirtschafter als Rinderhaltungsbetrieb geführt worden, dh. als…

UFSW RV/1720-W/02Gesellschaftsteuerbefreiung nach dem NeuFöG bei neugegründeter AG, die keine neue betriebliche Struktur schafft, sondern nur Beteiligung erwirbt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2004

…bei Betrachtung der einzelnen Befreiungsbestimmungen des § 1 NEUFÖG erkennbar, dass der Gesetzgeber darin durchaus unterschiedliche Vorgänge von den angeführten Abgaben befreit hat, und zwar spezifisch nach der jeweiligen Abgabenart. So ist etwa im Zusammenhang mit der Befreiung von Grunderwerbsteuer (Z 2), den Grundbuchsgebühren (Z 4)…

UFSL RV/0735-L/02Abweisung eines Erstattungsantrages gemäß § 4 Abs. 4 NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2003

…des Finanzamtes Urfahr betreffend Erstattung gemäß § 4 Abs. 4 NEUFÖG entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung…

UFSL RV/0649-L/02Vorlage des amtlichen Vordrucks NeuFöG 1 im Zusammenhang mit der Erhebung der Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2003

…Gesellschaftsteuerbescheides in eventu die Aufhebung und Zurückverweisung zur neuerlichen Entscheidung durch die Abgabenbehörde erster Instanz wurden beantragt. Weiters hat die Berufungswerberin einen Antrag auf Erstattung der Gesellschaftsteuer (NeuFö 2) dem Vorlageantrag beigelegt.   Über die Berufung wurde erwogen: Die Entstehung der Gesellschaftsteuerschuld ist im Kapitalverkehrsteuergesetz…

UFSL RV/0175-L/061) Vorlage des Formulars NeuFö 3 2) Voraussetzungen für die Begünstigungen nach § 5a NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2008

…00 Bemessungsgrundlage € 141.712,00 § 5a NeuFöG begünstigt u.a. die Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Mit dem Betrieb müssen betriebliche Einkünfte im einkommensteuerrechtlichen Sinne erzielt werden. Gemäß § 21 EStG liegen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor, wenn Einkünfte aus der Bewirtschaftung von…

BFG RV/3100832/2010Neugründung eines Betriebes - wesentliche Betriebsgrundlagen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.09.2014

… 2 NeuFöG liegt die Neugründung eines Betriebes unter folgenden Voraussetzungen vor: 1. Es wird durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet, der der Erzielung von Einkünften im Sinne des § 2 Abs 3 Z 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 dient…

BFG RV/2100446/20201. Festsetzung des Dienstgeberbeitrages bei sinngemäßer Anwendung des § 303 BAO (§ 201 Abs. 2 Z 3 BAO) 2. Förderung der Neugründung gemäß § 1 Z 7 NeuFöG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2022

…können, kümmern hätte müssen. Auf Grund dieser Änderungen liege nach Ansicht der Bf eine maßgebliche Veränderung der betrieblichen Struktur vor. Wie in § 2 NeuFöG iVm der Neugründungs-Förderungsverordnung bestimmt wird, ist Voraussetzung einer Befreiung, ob "durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb"…

UFSI RV/0824-I/07NeuFö 3: nur vollständig ausgefülltes Formular im Original erfüllt materielle Voraussetzung für Befreiung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.02.2008

…Betriebsübertragungen, der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck (= NeuFö 3) vorzulegen hat, in dem die Übertragung erklärt wird, wobei auf diesem amtlichen Vordruck (sinngemäß nach § 4 Abs. 1) zu erklären sind: 1. das Vorliegen der Voraussetzungen der Übertragung, 2…