…und der Joseph L. Privatstiftung als Käuferin andererseits wurden unter Beitritt von Herrn Josef L. die im Eigentum der Frau Sandra L. und des Herrn Patrick L. stehenden Namensaktien an der H. AG an die Joseph L. Privatstiftung verkauft. Es wurde festgestellt, dass die verkauften…
…von privaten Fernsehsendern sowie die Beteiligung an Aktiengesellschaften, die eine solche Erlaubnis beantragen. Diese Beteiligungen müssen grundsätzlich in Form von Namensaktien erfolgen. Verschiedene gesetzliche Bestimmungen beschränken die Höchstbeteiligung einer natürlichen oder juristischen Person am Aktienkapital einer Gesellschaft, die Inhaberin einer Erlaubnis für die Errichtung und…
…bisherigen 8 Gesellschafter der BC-GmbH. Das Grundkapital der BC-AG entsprach dem Stammkapital der BC-GmbH von 100.000 €, das in 10.000 Namensaktien aufgeteilt worden ist. Die Gesellschafter der BC-GmbH erhielten jene Anzahl an Stammaktien, deren anteiliger Betrag des Grundkapitals dem…
…Passiva in die nach den Bestimmungen des Liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts neu gegründete N-AG (nunmehr: M-AG) mit Sitz in V gegen Ausgabe von 100 Namensaktien im Gesamtnennwert von 100.000,00 CHF sowie eine Verrechnungskontogutschrift in Höhe von 100.000,00 CHF eingebracht…
…von der A.S. Privatstiftung 1,765.992 Stück und von der B.S. Privatstiftung 584.008 Stück vinkulierter Namensaktien an der SI AG. Der Kaufpreis betrug für den Erwerb von der A.S. Privatstiftung ATS 327,000.000.- und für den Erwerb von der…
…ist. Eine AG, deren Aktien nicht börsennotiert sind oder über ein multilaterales Handelssystem (MTF) gehandelt werden, darf gemäß § 9 AktG nur Namensaktien ausgeben und muss ein Aktienbuch führen (§ 61 AktG). Börsennotierte AGs und Gesellschaften, deren Aktien über ein multilaterales Handelssystem (MTF) gehandelt werden, dürfen gemäß…
… 65 AktG). Der darauf entfallende Bilanzgewinn gilt als nicht ausgeschüttet. Rz 1187: Dividenden auf Aktien sind vom Aktientypus (Inhaberaktien, Namensaktien oder Vorzugsaktien, usw.) unabhängig und sind daher in jedem Fall der Beteiligungsertragsbefreiung zugänglich. Rz 1188: Statutarische Änderungen des Bilanzstichtages, ohne dass ein Antrag auf steuerliche…
…Hauptversammlung der A- AG (im folgenden A-AG) statt und zu diesem Zeitpunkt hatte die A-AG nur zwei Aktionäre: Die B- GmbH, FNX10 (mit 15.000.000 Stück der insgesamt 15.562.000 Stück Namensaktien, 96,39%) und P- (mit 562.000 Stk Aktien…
…p.l.c. London mit 1.500 Namensaktien à S 1.000,00 und die A. E. F. Limited mit 228.500 Namensaktien à S 1.000,00. Mit Vorhalt vom 10. Juni 2008 wurde die Rechtsvorgängerin "zum Gesellschafterzuschuss für 2007 in Höhe von €…
…39,83%ige Beteiligung an der S.E.., B.) wurde mit SB Gest vom anteilig übernommen Erhöhungsbetrag versteuert. BMGL ist jedoch der gemeine Wert der nicht befreiten eingebrachten Sacheinlage (374 Namensaktien). Aus dem Gutachten der ,WP' geht hervor, dass sich die Sacheinlageprüfung nur darauf erstreckt…
…bisherigen 8 Gesellschafter der BC-GmbH. Das Grundkapital der BC-AG entsprach dem Stammkapital der BC-GmbH von 100.000 €, das in 10.000 Namensaktien aufgeteilt worden ist. Die Gesellschafter der BC-GmbH erhielten jene Anzahl an Stammaktien, deren anteiliger Betrag des Grundkapitals dem…
…Er selbst hätte bestätigt, dass gute Investoren ausgestiegen wären. Dass nun gerade zu diesem Zeitpunkt die geprüfte Firma die amerikanischen Aktien von den Privatpersonen gekauft hätte, hätte das Privatrisiko eines Totalverfalls der Namensaktien nun auf die geprüfte Firma übertragen. Prof. Mag. D E und dessen…
…Er selbst hätte bestätigt, dass gute Investoren ausgestiegen wären. Dass nun gerade zu diesem Zeitpunkt die geprüfte Firma die amerikanischen Aktien von den Privatpersonen gekauft hätte, hätte das Privatrisiko eines Totalverfalls der Namensaktien nun auf die geprüfte Firma übertragen. Prof. Mag. D E und dessen…
…eine Erhöhung des Grundkapitals auf 5,504.120,00 S (400.000,00 EUR) aus Gesellschaftsmitteln. In der Satzung wurde geregelt, dass das Grundkapital in 40.000,00 Namensaktien zu je 10,00 EUR zerlegt ist (§ 4) und das Stimmrecht dem Nennbetrag der Aktien entspricht…
…und Osteuropa sowie überhaupt in Kontinentaleuropa aus. Das Stammkapital beträgt bei der Gründung ATS 1.000.000,00, ist in 10.000 Stück à ATS 100,00 Namensaktien eingeteilt und wird zur Gänze von den drei Gründern übernommen. Es haben übernommen: 7000 Stk. Mag.B.…
…erfolgt nicht durch Zession (§ 1392 ABGB), sondern durch Übergabe (§§ 426 ff ABGB). Keine Zession liegt bei der Übertragung verbriefter Rechte vor, wenn diese durch Übertragung des Rechtes am Papier - somit nach sachenrechtlichen Regeln - erfolgt. Beispiele: Inhaberpapiere, wie Inhaberschuldverschreibungen, Inhaberinvestmentzertifikate oder Orderpapiere, wie Namensaktien, Namensinvestmentzertifikate, Wechsel.
…Namensumschreibung, Bearbeitung von Verlustfällen, Aufgebot, Sperren usw., Depotprovision inklusive Evidenzgebühr für § 12-Depotgesetz-Geschäft, Erstellung von Depotauszügen, sonstige Übersichten und Aufstellungen, Erträgnisaufstellungen, Umschreiben von Namensaktien, sonstige Bearbeitungsgebühren, Gerichtssperren, Sperren zugunsten Dritter, Notariatsanfragen, Kosten im Zusammenhang mit KESt-Abgrenzung und -Aufrollung und ausländischen Quellensteuern, Finanzamtsbescheinigungen, Besorgung…
… 76 Abs. 2 GmbHG zu verweisen. Rz 746: Inhaberaktien können formlos übertragen werden. Damit kommt der Umschreibung der Anteile im Einbringungsvertrag besondere Bedeutung zu. Namensaktien erfordern überdies ein Indossament (§ 61 Abs. 2 AktG). Rz 747: Im Rahmen des Art. III UmgrStG haben gesellschaftsrechtliche Bestimmungen keine…
…sein und bei einer Wertpapiersammelbank nach § 1 Abs 3 DepG hinterlegt werden. Börsennotierte Aktiengesellschaften dürften zwar auch Namensaktien ausgeben, aufgrund der börsenrechtlichen Vorschriften würden diese in der Praxis jedoch mittels Blankoindossaments auf einer Sammelurkunde ebenfalls in Inhaberpapiere übergeführt. Auch in diesem Fall erfolge die Übertragung…
…Aktienkapital (vormals CHF 100.000,00) im Betrag von CHF 1.800.000,00 durch Verrechnung liberiert, wofür 1.800.000,00 Namensaktien zu CHF 1,00 ausgegeben wurden. Im Juli 2008 hat der Beschwerdeführer und ***2. Anteilsinhaber*** jeweils 50 % an der ***AG*** an die…