…5 GebG auch bzw. gerade bei einem Wechsel auf Seiten des Kreditgebers ein Nachtrag im gebührenrechtlichen Sinne anzunehmen. Diese Nachtragsfiktion bedeutet nach den o.a. Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Bundesgesetzes BGBl 1984/127, dass bei gleich bleibender Laufzeit und gleich bleibender Kreditsumme keine neuerliche Gebührenpflicht…
…tritt eine sog. ,,Nachtragsfiktion" ein, die gedanklich eine Rechtslage schaffen soll, bei der es gebührenrechtlich keinen Unterschied macht, ob der Kreditnehmer bei seinem Kreditgeber bleibt oder zu einem anderen überwechselt (vgl. auch Arnold, Rechtsgebühren, § 33 TP 19 Rz 40). So erfordert ob zit Nachtragsfiktion, dass …
…zuletzt zitierten Vorschrift "bei Umschuldungen von Darlehensverträgen" in § 33 TP 8 Abs. 5 lässt jedoch eine Auslegung, wonach die Nachtragsfiktion auch den Fall des Ersatzes eines umzuschuldenden Darlehensvertrages durch einen (insbesondere Einmal-)Kreditvertrag umfasst, nicht ausgeschlossen erscheinen, weil "sinngemäße Anwendung" nicht bedeutet, dass das in …
…Kreditsumme. Wird im Rahmen eines Kreditgeberwechsels zur Tilgung der beim früheren Kreditgeber aushaftenden Kreditzinsen beim neuen Kreditgeber die aushaftende Kreditsumme um den Betrag der Zinsverbindlichkeiten aufgestockt, so liegt insoweit eine über die Gebührenfreiheit der Nachtragsfiktion hinausgehende Novation vor. 3. Soweit Zinsen zum Kapital dazugeschlagen werden…
…zuletzt zitierten Vorschrift "bei Umschuldungen von Darlehensverträgen" in § 33 TP 8 Abs. 5 lässt jedoch eine Auslegung, wonach die Nachtragsfiktion auch den Fall des Ersatzes eines umzuschuldenden Darlehensvertrages durch einen (insbesondere Einmal-)Kreditvertrag umfasst, nicht ausgeschlossen erscheinen, weil "sinngemäße Anwendung" nicht bedeutet, dass das in …
…Berufungswerberin erbracht. Sind die Voraussetzungen des § 33 TP 19 Abs. 5 GebG erfüllt, so gilt der neue Kreditvertrag gebührenrechtlich als Nachtrag des ursprünglichen Kreditvertrages ("Nachtragsfiktion"), während ansonsten ein Nachtrag im Sinne des § 21 GebG Parteienidentität voraussetzt (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren…
…33 TP 19 Abs. 5 GebG fest, dass nicht alle Tatbestandsmerkmale, die in § 21 GebG für das Vorliegen eines Nachtrages gefordert seien, erfüllt sein müssten. Es handle sich dabei lediglich um eine Nachtragsfiktion (Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, 6. Aufl., E 41 zu § 33 TP 19…
…Urkunde über das ursprüngliche Rechtsgeschäft voraus (siehe Glega, ÖStZ 1984, 192). Dem Urkundenprinzip entsprechend muss der neue Kredit- bzw. Darlehensvertrag einen "Vermerk über die Umschuldung" enthalten. Es handelt sich hierbei um eine Bedingung für die Nachtragsfiktion, sodass auf andere Weise (i.S.d. § 17 Abs…
[Grafik] Im Jahresabschluss zum 31.1.2022 findet sich betreffend der Bilanzposition "noch nicht abrechenbare Leistungen" folgende Erläuterung: "Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten. Ist der Tageswert niedriger, erfolgte die Bewertung zu diesem. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten…
Aufgrund des geänderten Sachverhaltes sei eine Betriebsprüfung bei der Bw. durchgeführt worden. Aus der Tatsache allein, dass im Betriebsprüfungsbericht keine Prüfungshandlungen ersichtlich seien, könne nicht geschlossen werden, dass keine Prüfungshandlungen gesetzt worden seien. Im gegenständlichen Fall seien die Erkenntnisse aus Prüfungshandlungen eines anderen Prüfungsfalles ableitbar…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Leitner & Leitner Steuerberatung GmbH, 4040 Linz, Ottensheimerstraße 30, 32 und 36,vom 7. März 3005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 4. Mai 2005 betreffend Gesellschaftsteuer (ErfNr.: 322.868/2004…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr******Bf2-Adr***, und ***Bf2***, ***Bf2-Adr***, betreffend den Bescheid des ***FA*** vom 15. Oktober 2014 hinsichtlich Wiederaufnahme des Verfahrens zum Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2005, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach am…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 17. November 2008 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1989 zu Recht erkannt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 19. März 2012 durch die Vorsitzende Hofrätin Mag. Dr. Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Hofrätin Andrea Wimmer-Bernhauser, Ök.-Rat Gustav Anderst und Herrn Helmut Tomek über die Berufung des B, vertreten durch W, gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4. Juli 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich, Dienststelle für Sonderzuständigkeiten) vom 15. Juni…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Senat in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch StV, über die Beschwerde vom 4.8.2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA FFFF vom 1.7.2018 über die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Feststellung von Einkünften gem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterName_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_1, vertreten durch Steuerberater_A, über die Beschwerde vom 11. Dezember 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes_A vom 14. November 2018 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2012 zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, Adresse, vertreten durch Artus Steuerberatung GmbH & Co KG, 1010 Wien, Seilerstätte 22, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 15. April 2008 betreffend Gesellschaftsteuer zu ErfNr.***/2003, StNr.*** entschieden: Der Berufung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie Mag. Markus Fischer, BA als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf2*** und ***Bf3*** als ehemalige…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde vom 20.2.2025 der A**** GmbH, [Adresse], StNr **-***/****, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, 1090 Wien, Porzellangasse 51, diese vertreten durch Mag. Christoph Plott und Mag. (FH) Susanna…