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UFSF RV/0363-F/09Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.06.2011

…2 BAO könnten auch bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten unter sinngemäßer Anwendung des § 236 Abs. 1 leg. cit. nachgesehen werden, "wenn das Behalten des Betrages als unbillig anzusehen" wäre. In einem solchen Fall sei zwar kein strengerer Maßstab als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen…

UFSG RV/0582-G/11Nachsicht bereits entrichteter Einkommensteuer, Krebserkrankung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2012

…Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach Lage des Falles unbillig wäre. Nach Abs. 2 dieser Gesetzesstelle findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Im vorliegenden Fall ist…

UFSL RV/2162-L/02Nachsicht bereits entrichteter Abgaben, Pensionspfändung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2003

…stünde, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben. Es kann dabei auch hinsichtlich einer bereits entrichteten Abgabe eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung bestehen. Eine Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten käme in Betracht, wenn diese Schuldigkeiten zwar durch Zahlungen des Steuerpflichtigen getilgt…

UFSF RV/0267-F/08Nachsicht bereits entrichteter Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2011

…zwischenzeitlich vom Bw. entrichtet und zwar durch eine am 26.02.2008 gebuchte Überweisung von 77,42 € sowie durch eine am 25.08.2008 gebuchte Überweisung von 364,00 €. Eine Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten aus wirtschaftlichen Gründen kommt insbesondere in Betracht, wenn diese…

RAE Rz 1620–163519.6. § 236 BAO
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Anwendung des § 236 Abs. 1 BAO auch bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten nachgesehen werden, wenn das Behalten des Betrages als unbillig anzusehen ist. In diesem Fall ist kein strengerer Maßstab anzulegen als bei Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben (VwGH 20.1.1987, 86/14/0103; VwGH 22…

BFG RV/4100046/2014Nachsicht, Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2019

…gegen den Grundsatz von Treu und Glauben stelle eine sachliche Unbilligkeit dar. Für die Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten könne kein strengerer Maßstab angelegt werden als bei Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben. Es liege ein Vertrauensschaden vor. Dieser ermittelt sich in der Differenz zwischen jener Abgabenschuld…

UFSW RV/1116-W/06Nachsicht von Abgaben, die von der steuerlichen Vertreterin "verursacht" wurden, trotz anhängigem Schadenersatzprozess
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2007

…30. Jänner 2006 bereits getilgt sind und am Abgabenkonto nicht mehr offen aushaften. Weiters erfolgte am 29. Jänner 2007 eine Zahlung am Abgabenkonto in Höhe von € 1.109,20. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO ist jedoch auch die Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten möglich, was…

UFSF RV/0240-F/02Nachsicht, sachliche Unbilligkeit der Einhebung, Grunderwerbsteuer, Gesamtschuldverhältnis, begünstigter Rechtsträger im Sinne der §§ 34 ff BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2003

…Entrichtung dar. Dem Gesetz sei nicht zu entnehmen, dass bei einer solchen Entrichtungsart ein strengerer Maßstab anzulegen sei als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgabenschuldigkeiten. Insbesondere käme eine Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten dann in Betracht, wenn die Schuldigkeiten durch Zahlungen getilgt würden, die für…

UFSI RV/0301-I/07Nachsicht bei einer Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2011

…bei der Ermessensübung den Ausschlag zu ihren Gunsten. Dass die betreffenden Abgaben bereits entrichtet wurden, steht einer Teilnachsicht nicht entgegen, weil bei der Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten kein strengerer Maßstab als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzuwenden ist (vgl. VwGH 30.9.2004…

UFSW RV/3322-W/10Nachsicht im Zusammenhang mit Umsatzsteuerbetrugskarussell
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2011

…Gemäß § 236 BAO könnten auch bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten nachgesehen werden. In einem solchen Fall wäre kein strengerer Maßstab als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen. Werde der Nachsichtsantrag allerdings ausschließlich auf Geldmangel gestützt und vor der Erledigung des Antrages die Abgabe entrichtet, so…

UFSL RV/0623-L/06Nachsicht der nach § 8 Abs. 5 ErbStG vorgeschriebenen Steuer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2008

…Abs. 2 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Grundsätzlich ist von der im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung gegebenen Sach- und Rechtslage auszugehen, sodass seit der Antragstellung eingetretene Veränderungen des Sachverhaltes zu berücksichtigen sind. Die im Ermessen der Abgabenbehörde liegende Entscheidung, ob eine Nachsicht zu bewilligen ist…

BFG RV/1100057/2014Nachsicht von primär aus der Heranziehung deutscher Pensionseinkünfte zum Progressionsvorbehalt resultierender Einkommensteuernachforderungen und damit in Zusammenhang stehender Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.09.2017

… 236 Abs. 2 BAO findet der erste Satz dieser Vorschrift auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. In einem solchen Fall ist kein strengerer Maßstab als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen. Aufgabe des Antragstellers auf Erteilung der Nachsicht im Sinne des § 236 Abs…

UFSL RV/1341-L/12Nachsicht und Zahlungserleichterung betreffend die Einkommensteuer aus einem Sanierungsgewinn aufgrund eines außergerichtlichen Ausgleiches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2013

…BAO auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Das Finanzamt begründete die Abweisung des gegenständlichen Nachsichtsansuchens zunächst damit, dass eine begünstigte Besteuerung des Sanierungsgewinnes vom Berufungswerber nicht beantragt worden sei, und das Nachsichtsverfahren nicht dazu dienen könne, allfällige Versäumnisse im Festsetzungsverfahren nachzuholen. Die Nachsicht dient zwar…

UFSL RV/1004-L/06Nachsicht nach Verwirklichung eines Tatbestandes nach § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2008

…2 BAO auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die genannte Bestimmung enthält einen Begünstigungstatbestand; das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast liegt demzufolge beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden…

BFG RV/7105799/2019Abweisung eines Antrages auf Nachsicht gemäß § 236 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.09.2020

…Zweitantragstellers zu berücksichtigen wären. 3.2.4. Zur persönlichen Unbilligkeit Hinsichtlich einer - wie im vorliegenden Fall - bereits entrichteten Abgabe kann eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung aus wirtschaftlichen Gründen bestehen. Eine Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten kommt insbesondere dann in Betracht, wenn diese Schuldigkeiten infolge der Verrechnungsanordnung des …

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…2004, 2004/16/0151; VwGH 17.11.2004, 2000/14/0112). Für die Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten (§ 236 Abs. 2 BAO) ist kein strengerer Maßstab als bei Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen (VwGH 20.1.1987, 86/14/0103; VwGH 22.2.2000, 94…

BFG RV/1100687/2015Stellt das Behalten der gemäß Art. 8 des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern erhobenen Einmalzahlung (Abgeltungssteuer) eine persönliche und sachliche Unbilligkeit iSd § 236 BAO dar?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.11.2019Teil 1/2

… 236 Abs. 2 BAO findet der erste Satz dieser Vorschrift auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. In einem solchen Fall ist kein strengerer Maßstab als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen. Aufgabe des Antragstellers auf Erteilung der Nachsicht im Sinne des § 236 Abs…

UFSL RV/0072-L/07Nichtvorliegen einer sachlichen Unbilligkeit bei Nichtanerkennung der Umsatzsteuerbefreiung mangels Vorliegens eines Ausfuhrnachweises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2008

…zum Zeitpunkt der Berufung bereits zur Gänze getilgt. In diesem Fall ist kein strengerer Maßstab anzuwenden als bei Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben; diesfalls ist jedoch zu prüfen, ob das Behalten des Betrages als unbillig anzusehen ist. Eine Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten aus wirtschaftlichen Gründen…

UFSL RV/0983-L/07Einwendungen gegen die Abgabenfestsetzung können im Nachsichtsverfahren nicht vorgebracht werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2009

…findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Im Nachsichtsverfahren trifft den Antragsteller eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Er hat einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann. Das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast liegt daher…

UFSW RV/2280-W/07Vorliegen einer Unbilligkeit der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.03.2008

…ergebe sich eine Gutschrift von € 44.085,00, für die der Bw. die Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten gemäß § 236 Abs. 2 BAO beantrage. Der Bw. beantrage daher die Nachsicht der offenen Abgabenverbindlichkeiten von insgesamt € 69.756,09. Der Bw. beantrage gemäß § 282 Abs…