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UFSW RV/2589-W/02Nachlassvermögen an Zahlungs statt überlassen, keine Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2003

…des bürgerlichen Rechtes. Bei der sog. "Abtuung armutshalber" sowie bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs statt unterbleibt eine Einantwortung (daher keine Gesamtrechtsnachfolge). (BAO-Kommentar, Ritz, § 19 Tz 13) Im gegenständlichen Fall ist das Nachlass an Zahlung statt überlassen worden. Es gibt daher keinen Gesamtrechtsnachfolger. …

BFG RV/7200035/2019Einstellung nach Tod des Beschwerdeführers (Überlassung von Nachlassvermögen an Zahlungs statt)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss27.02.2025

…Zum Unterbleiben der Verlassenschaftsabhandlung, ÖJZ 2008/15). Bei der Überlassung von Nachlassvermögen an Zahlungs statt nach § 154 AußStrG unterbleibt eine Einantwortung und es kommt zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Der Beschluss über die Überlassung an Zahlungs statt stellt keinen Erwerbstitel für die Erbschaft dar, sondern führt lediglich…

BFG RV/7100858/2014Einstellung des Verfahrens betreffend Zurückweisung des Antrags auf Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe, da der Bf. verstorben ist und der Nachlass an Zahlungs statt gemäß § 154 AußStrG überlassen wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.12.2019

…war, der Antrag auf Überlassung an Zahlungs statt gestellt und keine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben wurde. Wird die Verlassenschaft armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen an Zahlungs statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Die Überlassungsempfänger, denen…

BFG RV/7100452/2016Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt an Verlassenschaftsgläubiger
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.06.2016

…Anspruchsvoraussetzungen auf ein Überlassung an Zahlungs statt zu begründen. Alle sonstigen Nachlassverbindlichkeiten würden als bevorrechtet anerkannt werden, sodass das BF einziger Nachlassgläubiger werde. In der Folge erteilte die Bezirkshauptmannschaft X am 21. Februar 2007 auch schriftlich seine Zustimmung zur Bezahlung der Begräbnisnebenkosten aus dem Nachlassvermögen. …

BFG RV/2100628/2016Verfahrenseinstellung nach Überlassung an Zahlungs statt gemäß § 154 AußStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss13.03.2024

…Zum Unterbleiben der Verlassenschaftsabhandlung, ÖJZ 2008/15). Bei der Überlassung von Nachlassvermögen an Zahlungs statt nach § 154 AußStrG unterbleibt eine Einantwortung und es kommt zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Der Beschluss über die Überlassung an Zahlungs statt stellt keinen Erwerbstitel für die Erbschaft dar, sondern führt lediglich…

BFG RV/2100797/2019Einstellung des Beschwerdeverfahrens bei Tod des Beschwerdeführers und Überlassung der Aktiven seiner überschuldeten Verlassenschaft an Zahlungs statt (§ 154 Abs. 1 AußStrG) als Singularsukzession mangels Zustellmöglichkeit; Fehlen der beschwerdeführenden Partei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss10.05.2023

…153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen an Zahlungs statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge (vgl Ritz/Koran, BAO7, 2021, § 19, Tz 13, mwN). Der Beschluss über die Überlassung an Zahlungs statt stellt einen materiell-rechtlichen Erwerbstitel…

BFG RV/7103627/2010Abstandnahme von der Festsetzung iZm Überlassung des Nachlasses an Zahlung statt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.09.2019

…die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft auf Antrag den Gläubigern zu überlassen, wenn nicht schon eine unbedingte Erbantrittserklärung oder ein Antrag auf Überlassung als erblos vorliegt und kein Verlassenschaftsinsolvenzverfahren eröffnet wurde. Wird die Verlassenschaft armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen an Zahlungs Statt überlassen (…

BFG RV/7100405/2014Einstellung des Beschwerdeverfahrens mangels Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss16.11.2017

…die Erbfolge nach §§ 547 und 797 ABGB. Wird die Verlassenschaft armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen an Zahlungs Statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt, ist niemand befugt…

BFG RV/2100417/2024Mangelnde Antragslegitimation bei Überlassung der Verlassenschaft gem. § 153 AußStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.07.2024

…sind oder den Wert von 5.000 Euro nicht übersteigen, sofern kein Antrag auf Fortsetzung des Verlassenschaftsverfahrens gestellt wird. Wird die Verlassenschaft armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen an Zahlungs statt überlassen (§ 154 AußStrG), kommt es nicht zur Einantwortung eines Erben und zu…

BFG RV/7103976/2009Einstellung des Beschwerdeverfahrens mangels Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss28.01.2019

…nach §§ 547 und 797 ABGB. Wird jedoch die Verlassenschaft armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder das Nachlassvermögen an Zahlungs statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt keine Einantwortung und es kommt zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall mangels Erbantritt der gesetzlichen Erben keine Gesamtrechtsnachfolge eintrat, ist niemand befugt…

BFG RV/5100045/2023Ein Einzelrechtsnachfolger ist nicht berechtigt, eine Abgabenerklärung für die verstorbene Person einzubringen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.05.2023

…über (§ 19 Abs. 1 1. Satz BAO). Wird die Verlassenschaft armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen an Zahlungs statt überlassen (§ 154 AußStrG), kommt es nicht zur Einantwortung eines Erben und zu keiner Gesamtrechtsnachfolge des Erben, sondern zur Einzelrechtsnachfolge (VwGH 23.11.2022, Ro…

BFG RV/7104570/2016Gebühr gemäß § 24a VwGG und Gebührenerhöhung - Nichtfestsetzung gemäß § 206 Abs. 1 lit.b BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.01.2021

…Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes.   Bei der sog "Abtuung armutshalber" (§ 153 AußStrG) sowie bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt (§ 154 AußStrG) unterbleibt eine Einantwortung (daher keine Gesamtrechtsnachfolge); der Zustand der ruhenden Erbschaft dauert fort (OGH 16.1.1986…

BFG RV/7100037/2017Verfahrenseinstellung bei überschuldeter Verlassenschaft (Überlassung an Zahlungs statt)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss19.08.2021

…zweifelhaft ist, wer zur Vertretung einer Verlassenschaft befugt ist, oder wer beim Wegfall einer juristischen Person oder eines dieser ähnlichen Gebildes oder eines sonst verbleibenden Vermögens vertretungsbefugt ist. Im gegenständlichen Fall ist das Nachlassvermögen der Witwe an Zahlungs statt überlassen worden (§ 154 AußStrG). Es ist…

BFG RV/5100618/2025Begräbniskosten wegen Erfüllung einer sittlichen Pflicht? (Stieftochter neben 4 leiblichen Kindern)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.10.2025

…Das bedeutet, dass derjenige, der die Begräbniskosten tatsächlich getragen hat, aber nicht Erbe ist oder dem der Nachlass nicht an Zahlungs statt überlassen wurde, die Rückerstattung von demjenigen, dem die Nachlassaktiva zugekommen sind, verlangen kann und somit - soweit entsprechende Nachlassaktiva vorhanden sind - nicht endgültig belastet…

UFSK RV/0179-K/02Abgabennachsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2003

…festgestellt und der gesamte Nachlass im festgestellten Werte iHv Euro 4.235,20 gemäß § 73 AußStrG kridamäßig verteilt. Eine Einantwortung unterblieb und eine Gesamtrechtsnachfolge trat nicht ein. Das Nachlassvermögen wurde somit an Zahlungs Statt überlassen. Daraus folgt, dass der Zustand der ruhenden Erbschaft fortdauert (vgl…

BFG RV/7103550/2014Übernahme von Begräbniskosten anstelle desjenigen, dem der Nachlass an Zahlungs statt überlassen wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.08.2014

…ABGB die Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehören. Auch derjenige, der die Begräbniskosten tatsächlich getragen hat, nicht aber Erbe ist oder dem nicht der Nachlass an Zahlungs statt überlassen wurde, kann – soweit entsprechende Nachlassaktiva vorhanden sind – die Rückerstattung von demjenigen, dem die Nachlassaktiva zugekommen sind…

BFG RV/7200020/2018Einstellung des Beschwerdeverfahrens mangels Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss19.11.2018

…nach §§ 547 und 797 ABGB. Wird die Verlassenschaft jedoch armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen - wie im gegenständlichen Beschwerdefall - an Zahlungs Statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt…

UFSG RV/0527-G/07Überlassung des Verkaufserlöses einer nachlasszugehörigen Liegenschaft an Zahlungs statt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2009

…gemäß § 73 AußStrG an Zahlungs statt überlassen. Das Finanzamt unterzog diesen Vorgang der Besteuerung mit Grunderwerbsteuer und schrieb - ausgehend von einer Gegenleistung von 25.000,00 € - eine Abgabe in Höhe von 875,00 € vor. Gegen diese Vorschreibung wurde Berufung erhoben und vorgebracht, dass…

BFG RV/7104222/2018Einstellung des Beschwerdeverfahrens - überschuldeter Nachlass - Überlassung an Zahlungs statt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss26.02.2025

…nach §§ 547 und 797 ABGB. Wird die Verlassenschaft jedoch armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen - wie im Beschwerdefall - an Zahlungs statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt, ist…

BFG RV/6100914/2014Einstellung des Beschwerdeverfahrens mangels Gesamtrechtsnachfolge (Überlassung des Nachlasses an Zahlungs statt gemäß § 154 AußStrG)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss13.03.2019

…nach §§ 547 und 797 ABGB. Wird die Verlassenschaft jedoch armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen - wie im gegenständlichen Beschwerdefall - an Zahlungs statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt…