…vorzunehmen, wenn die Art des Bewertungsgegenstandes von der zuletzt im Einheitswertbescheid festgestellten Art abweicht. Alle Fortschreibungen wie auch die im Falle der Neugründung von wirtschaftlichen Einheiten vorzunehmenden Nachfeststellungen (§ 22 BewG) sind auf den dem maßgeblichen Ereignis folgenden Beginn eines Kalenderjahres (das ist zum 1.1…
…zuletzt eine Hauptfeststellung zum 1.1.2023. Die so ermittelten Einheitswerte Bewertung ist, soweit nicht Fortschreibungen oder Nachfeststellungen durchzuführen sind generell ab dem 1.1.1983 gemäß Artikel II des Abgabenänderungsgesetzes 1982 um 35% zu erhöhen, weiterhin gültig. Dieser erhöhte Einheitswert bildet die Grundlage für…
… 23 BewG 1955 (Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen) sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt (hier der 1.1.2012) oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt (dh zum 1.1.1973) zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der fortgesetzten Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Adresse2, über die als Beschwerde zu wertende Berufung vom 15. April 2011 gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 14. März…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Rechtsanwältin, Adresse2, über die Beschwerde vom 14. November 2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 11. Oktober 2011, Zahl…
"Im Zuge der Prüfung wurde Kontrollmaterial von über 50 Firmen übermittelt. Bei all diesen Unternehmen ist die Fa. ***GX*** GmbH als Fremdleister aufgetreten. Die vorgelegten Rechnungen weisen unterschiedliche Firmenlogos auf, auf vielen dieser Rechnungen ist ein Konto der Oberbank als Geschäftsverbindung angeführt, welches niemals existierte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 21. März 2018,betreffend Glücksspielabgabe 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
Die UID-Nummer ***** war ab 19.02.2014 gültig und wurde begrenzt mit 31.12.2014. Letztmalig wurden im August 2014 Lohnabgaben für Juli 2014 gemeldet und entrichtet, danach wurden keine Anmeldungen mehr übermittelt (Schreiben der hessischen Steuerbehörde vom 27.02.2028). Der Arbeiter ***B…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch CONFIDA WTH GesmbH, Klagenfurterstr. 32A, 9300 St. Veit an der Glan, über die Beschwerde vom 21.05.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom…
Gemäß§ 23 BewG 1955 (Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen) sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zu Grunde zu legen. Wenn die Voraussetzungen für eine Wert-…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des V, gegen die Feststellungsbescheide (Nachfeststellungen gem. § 22 Abs. 1 BewG) zum 1. Jänner 2005 des Finanzamtes A vom 3. Mai 2007, Steuern. und vom 4. Mai 2007, Steuernummern, betreffend Einheitswert des Grundvermögens (einschließlich der Betriebsgrundstücke) entschieden…
Hinzukommt das Vorliegen von gemischten Arbeitsgruppen - zB Arbeitsgruppe dn2 mit den Mitgliedern dn13, dn9, dn7 und dn111. dn9, dn111 und dn7 waren bei der Bf. kurzfristig gemeldet, während die übrigen Mitglieder bei den angeblichen Fremdleistern gemeldet waren (siehe Schaubild im Vorhalt vom 19.11.18…
Nach den bereits mehrfach erwähnten Arbeitsbestätigungen an den 1. NU waren die Personen des 1. NU (Vorarbeiter), des 2. Sub und des 3. Sub namentlich und mit Stundenanzahl erfasst. Die Firma X hat sich die Fremdleistungsrechnung über die gesamte Verlegeleistung legen lassen, obwohl ihr Eigenpersonal…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 31. Jänner 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 21. Jänner 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2002…
Im Anschluss an ein neuerliches Ergänzungsersuchen vom 7.2.2012 hat das Finanzamt ABC eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen verfügt und einen - mit der gegenständlichen Berufung angefochtenen - geänderten Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2007 erlassen, in welchem Herrn NameBf ua der Vorsteuerabzug aus verschiedenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 23. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2004…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Rechtsanwältin, Adresse2, über die Beschwerde vom 13. Oktober 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 11. September 2015…
Dies wusste die Bank deshalb, da die Bf. bzw. deren Geschäftsführer, welcher auch der Geschäftsführer der Darlehensnehmerin ist, vorerst bei der Bank vorgesprochen hat, um direkt für die tschechische Firma von der Bank den Kredit zu erhalten. Aus organisatorischen Gründen wollte dies die Bank ausdrücklich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 22. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2003…
…teilw. in der KG ..... Für diese Liegenschaften stellte das Finanzamt im Wege von Nachfeststellungen zum 1. Jänner 2010 die Einheitswerte fest und ordnete dabei die Liegenschaften der Vermögensart "Grundvermögen" (unbebautes Grundstück) zu. In der gegen diese Bescheide erhobenen Berufung vom 12.3.2010 wurde ausgeführt…