…Verordnung grundsätzlich nur bei Vorlage der Originalbelege möglich. Im Vorlageantrag hat die Bw. im Wesentlichen Nachstehendes ausgeführt: In ihrer Leistung, die im Betrieb eines Mobilfunknetzes bestehe, sei keinesfalls eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück, sondern vielmehr eine Leistung des Telekommunikationsdienstes im Sinne des …
…dass Roamingleistungen, die von einem in einem Drittland ansässigen Mobilfunkbetreiber an seine Kunden, die ebenfalls in diesem Drittland ansässig sind bzw. dort ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, erbracht werden und die es diesen Kunden ermöglichen, das nationale Mobilfunknetz des Mitgliedstaats, in dem sie sich…
…davon ausgegangen, dass die mitbeteiligte Partei im Erstattungszeitraum keine in Österreich steuerpflichtigen Umsätze erzielt hat. Dass die mitbeteiligte Partei ihren in einem Drittland ansässigen Kunden das Telefonieren in Österreich unter Benützung des österreichischen Mobilfunknetzes ermöglicht habe, stelle keine im Inland steuerpflichtige Leistung dar, weil der…
…dass Roamingleistungen, die von einem in einem Drittland ansässigen Mobilfunkbetreiber an seine Kunden, die ebenfalls in diesem Drittland ansässig sind bzw. dort ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, erbracht werden und die es diesen Kunden ermöglichen, das nationale Mobilfunknetz des Mitgliedstaats, in dem sie sich…
…weshalb die Bf. Anspruch auf Erstattung der an die inländischen Provider bezahlten Vorsteuern in voller Höhe habe. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Kunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich…
…weshalb die Bf. Anspruch auf Erstattung der an die inländischen Provider bezahlten Vorsteuern in voller Höhe habe. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Kunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich…
…weshalb die Bf. Anspruch auf Erstattung der an die inländischen Provider bezahlten Vorsteuern in voller Höhe habe. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Kunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Kunden Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um ihren Kunden während deren Aufenthalten in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu…
…nbsp; Entscheidungsgründe 1. Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Kunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um den Kunden der Bf. während deren Aufenthalten in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen…
…war der Aufbau eines Testnetzes für ein französisches Telekom-Unternehmen Gegenstand des Auftrages. In Australien hatte der Bf. beim Aufbau und bei der Inbetriebnahme des Mobilfunknetzes neben seinen schon beschriebenen Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Erarbeitung und Implementierung von KPIs (Key Perfomance indicators), u.a…
…weshalb die Bf. Anspruch auf Erstattung der an die inländischen Provider bezahlten Vorsteuern in voller Höhe habe. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Kunden in den beschwerdegegenständlichen Zeiträumen Telekommunikationsdienstleistungen in…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Kunden in den beschwerdegegenständlichen Zeiträumen Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um den Kunden der Bf. während deren Aufenthalten…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Kunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um den Kunden der Bf. während deren Aufenthalten in…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine im Drittland registrierte Mobilfunktelefongesellschaft ohne Sitz und Betriebstätte im Inland. Sie erbringt an ihre im Drittland ansässigen Kunden Telekommunikationsdienstleistungen. Die österreichischen Netzbetreiber (Provider) stellen der Bf. Mobiltelefonnetze zur…
…ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine im Drittland registrierte Mobilfunktelefongesellschaft ohne Sitz und Betriebstätte im Inland. Sie erbringt an ihre im Drittland ansässigen Kunden Telekommunikationsdienstleistungen. Ein österreichischer Netzbetreiber (Provider) stellt der Bf. sein Mobiltelefonnetz…
…Telefonkosten betreffend Mobil- und Festnetzgespräche (Telefon internet) iHv. € 995,68 und € 909,78 als Werbungskosten. Strittig ist das Ausmaß des Privatanteiles und Nachweis der geltend gemachten Aufwendungen betreffend Mobilfunktelefonkosten. Das Finanzamt berücksichtigte die Aufwendungen lediglich im Ausmaß von 50% als beruflich veranlasste Werbungskosten…
…unverändert. Entscheidungsgründe Dem Finanzamt Zell am See sind im Jahre 2003 Umstände bekannt geworden, wonach der Berufungswerber (Bw) A Einkünfte aus Nutzungsverträgen mit Mobilfunkbetreibern für die Gestattung des Aufstellens und Betreibens (so genannte "Handymasten") bezogen hatte. Dementsprechend habe der Bw laut schriftlicher Beantwortung des Vorhaltes…
…Einkommensteuer | 928,64 € Entscheidungsgründe 1.) Ablauf des Verfahrens: Der Berufungswerber (Bw.) und seine Gattin sind Eigentümer zu je ½ mehrerer landwirtschaftlich genutzter Liegenschaften. Mit Nutzungsvertrag vom 28.9.1999 räumten der Berufungswerber (Bw.) und dessen Gattin dem Mobilfunkbetreiber MOB GmbH das Recht ein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden der ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***5***, vertreten durch finanzen & mehr FM Steuerberatung GmbH, 2460 Bruckneudorf, Lindenbreite 19, vom 12. März 2020 gegen den Bescheid des (damaligen) Finanzamts Bruck Eisenstadt…
…Bw. begehrt- zu Vergütungen. Die Bw. hatte als in den NNN ansässiges Unternehmen ihren ebenfalls in den NNN ansässigen Kunden das Telefonieren über österreichische Mobilfunk-Netze ermöglicht. Die Bw. begehrt in ihrer Berufung unter Hinweis auf das oben ausführlich wiedergegebene Erkenntnis des VwGH vom 30…