…bezogen, womit als erwiesen anzunehmen ist, dass der Bf. über ein höheres Einkommen als das Mindesteinkommen gemäß § 293 ASVG (Richtsatz: 793,40 €) im Jahr 2011 verfügt hat. Rechtslage Betriebsausgaben sind gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 die durch den Betrieb veranlassten Aufwendungen oder Ausgaben…
…befriedigen. Eine Orientierung an den für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Ausgleichszulagenrichtlinien für Alleinstehende (§ 293 ASVG) ist dabei durchaus zulässig und bilden diese die entsprechende Richtschnur für die Beurteilung (Berufungsentscheidung – Steuer (Referent) des UFSI vom 19.02.2013, RV/0343-I/12). Daraus ist abzuleiten, dass…
…auszuscheiden. Als Bemessungsgrundlage verbleibt sohin lediglich noch das Kinderbetreuungsgeld in Höhe EUR 638,29. Dieser Betrag liegt beträchtlich unter dem Richtsatz des § 293 ASVG, welches jedenfalls als Mindesteinkommen heranzuziehen ist. Diesem Einkommen stehen nachstehende monatliche Ausgaben gegebenüber: Miete EUR 660,60, Betriebskosten EUR 120,00…
…in diesen Monaten das (monatsweise dargestellte) Einkommen des Ehegatten der Berufungswerberin höher als der in § 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb ASVG normierte Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende von 793,40 € gewesen wäre, und dieser daher zur Leistung des Ehegattenunterhaltes in der Lage gewesen sei…
…die Differenz zwischen Gesamteinkommen und Richtsatz. Sie soll jedem Pensionsbezieher ein Mindesteinkommen sichern. Liegt das Gesamteinkommen unter einem gesetzlichen Mindestbetrag (Richtsatz), so erhält der Pensionsbezieher eine Ausgleichszulage zur Aufstockung seines Gesamteinkommens. Der Richtsatz nach § 293 Abs. 1 lit a sublit bb ASVG (für Alleinstehende) betrug…
…die Differenz zwischen Gesamteinkommen und Richtsatz. Sie soll jedem Pensionsbezieher ein Mindesteinkommen sichern. Liegt das Gesamteinkommen unter einem gesetzlichen Mindestbetrag (Richtsatz), so erhält der Pensionsbezieher eine Ausgleichszulage zur Aufstockung seines Gesamteinkommens. Der Richtsatz nach § 293 Abs. 1 lit a sublit bb ASVG (für Alleinstehende) betrug…
…die Differenz zwischen Gesamteinkommen und Richtsatz. Sie soll jedem Pensionsbezieher ein Mindesteinkommen sichern. Liegt das Gesamteinkommen unter einem gesetzlichen Mindestbetrag (Richtsatz), so erhält der Pensionsbezieher eine Ausgleichszulage zur Aufstockung seines Gesamteinkommens. Der Richtsatz nach § 293 Abs. 1 lit a sublit bb ASVG (für Alleinstehende) betrug…
…mit 20% des Ausgleichsrichtliniensatzes gem. § 293 Abs. 1 lit a ASVG bemessen wird. Die Ausgleichszulage soll jeder Person, die eine Pension bezieht ein Mindesteinkommen sichern. Die Ausgleichszulage ergänzt die Pension um die Differenz zwischen Gesamteinkommen und Richtsatz [vgl. BFG-Akt OZ 52, PVA-Leistungsinformation 2019]…
…die Differenz zwischen Gesamteinkommen und Richtsatz. Sie soll jedem Pensionsbezieher ein Mindesteinkommen sichern. Liegt das Gesamteinkommen unter einem gesetzlichen Mindestbetrag (Richtsatz), so erhält der Pensionsbezieher eine Ausgleichszulage zur Aufstockung seines Gesamteinkommens. Der Richtsatz nach § 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb ASVG (für Alleinstehende) betrug…
…unmittelbar an den Ausgleichszulagenrichtsatz nach § 293 Abs. 1 ASVG gekoppelt. Dieser soll ein Mindesteinkommen sichern und entspricht für alleinstehende Personen im Jahr 2019 einem Nettoeinkommen von EUR 933,06 und im Jahr 2020 einem Nettoeinkommen von EUR 882,78. Die Abstellung auf das unpfändbare Existenzminimum…
…die Differenz zwischen Gesamteinkommen und Richtsatz. Sie soll jedem Pensionsbezieher ein Mindesteinkommen sichern. Liegt das Gesamteinkommen unter einem gesetzlichen Mindestbetrag (Richtsatz), so erhält der Pensionsbezieher eine Ausgleichszulage zur Aufstockung seines Gesamteinkommens. Der Richtsatz nach § 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb ASVG (für Alleinstehende) betrug…
…die Differenz zwischen Gesamteinkommen und Richtsatz. Sie soll jedem Pensionsbezieher ein Mindesteinkommen sichern. Liegt das Gesamteinkommen unter einem gesetzlichen Mindestbetrag (Richtsatz), so erhält der Pensionsbezieher eine Ausgleichszulage zur Aufstockung seines Gesamteinkommens. Der Richtsatz nach § 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb ASVG (für Alleinstehende) betrug…
…Nach der Judikatur der Zivilgerichte bildet der ASVG-Richtsatz für die Ausgleichszulage eine Orientierungshilfe zur Beurteilung der Selbsterhaltungsfähigkeit. Der Richtsatz nach § 293 Abs 1 lit a sublit bb ASVG (für Alleinstehende) für Alleinstehende beträgt im Jahr 2007 € 726,- und 2008 € 772,40,--. Das…
…Werden die Richtsätze des § 293 ASVG herangezogen, müsste meine Familie ein Mindesteinkommen von zumindest € 1.815,39 erhalten. Demnach steht uns regelmäßig nur fast die Hälfte jenes Betrages zur Verfügung, der generell als Mindesteinkommen für die Sicherung der Lebenserhaltungskosten angenommen wird. Nachdem sich die…
…Würden die Richtsätze des § 293 ASVG herangezogen, müsste die Familie ein Mindesteinkommen von zumindest € 1.815,39 erhalten. Demnach stehe ihnen regelmäßig nur fast die Hälfte jenes Betrages zur Verfügung, der generell als Mindesteinkommen für die Sicherung der Lebenserhaltungskosten angenommen werde. Nachdem sich die…
…Würden die Richtsätze des § 293 ASVG herangezogen, müsste die Familie ein Mindesteinkommen von zumindest € 1.815,39 erhalten. Demnach stehe ihnen regelmäßig nur fast die Hälfte jenes Betrages zur Verfügung, der generell als Mindesteinkommen für die Sicherung der Lebenserhaltungskosten angenommen werde. Nachdem sich die…
…Würden die Richtsätze des § 293 ASVG herangezogen, müsste die Familie ein Mindesteinkommen von zumindest € 1.815,39 erhalten. Demnach stehe ihnen regelmäßig nur fast die Hälfte jenes Betrages zur Verfügung, der generell als Mindesteinkommen für die Sicherung der Lebenserhaltungskosten angenommen werde. Nachdem sich die…
…Würden die Richtsätze des § 293 ASVG herangezogen, müsste die Familie ein Mindesteinkommen von zumindest € 1.815,39 erhalten. Demnach stehe ihnen regelmäßig nur fast die Hälfte jenes Betrages zur Verfügung, der generell als Mindesteinkommen für die Sicherung der Lebenserhaltungskosten angenommen werde. Nachdem sich die…
…über ein monatliches Mindesteinkommen von 1.254,15 € verfügen müssen. Das belegte monatliche Durchschnittseinkommen der Gattin betrage lediglich 546,35 €. Weil das Einkommen der Gattin somit unter den aus § 293 ASVG sich ergebenden Richtsätzen liege und auch vom Antragsteller keine entsprechende Einstellungszusage eines…
… 293 ASVG dienen. Danach wurden für ein Ehepaar im Jahr 2006 € 1.055,99 (2007: 1.091,14) pro Monat und für ein Kind zuzüglich € 72,32 (2007: € 76,09) festgelegt. Diese Werte entsprechen einem jährlichen Mindesteinkommen von € 13.539,72…