…wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Rz 1231: Missbrauchsverdacht im Sinne einer unwiderlegbaren Vermutung führt zum zwingenden Wechsel von der Befreiungsmethode zur Anrechnungsmethode ("Methodenwechsel" oder "switch over"). Gewinnanteile aus der internationalen Schachtelbeteiligung sind nicht mehr…
18.2.8 Methoden der Ermittlung Rz 5690: Der Veräußerungsgewinn kann auf Grund der so genannten Brutto- oder Nettomethode ermittelt werden. Die Nettomethode, bei der der Veräußerungsgewinn über das Buchkapitalkonto ermittelt wird, entspricht der gesetzlichen Bestimmung im § 24 Abs. 2 EStG 1988. Bei der Bruttomethode…
Abschnitt XV Unedle Metalle und Waren daraus Kapitel 72 Eisen und Stahl Definition Für die Zwecke dieses Kapitels bedeuten die Ausdrücke "kaltgewalzt" und "kalthergestellt" eine zu Änderungen der Kristallstruktur des Werkstücks führende Kaltumformung. Die Ausdrücke bezeichnen keine sehr leichten Kaltwalz- und Kaltherstellverfahren (Dressierwalzen), die nur…
Artikel 71 Verfahren und Methoden der Verwaltungszusammenarbeit für Ausfuhren unter Verwendung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A und Erklärungen auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Jedes begünstigte Land erfüllt folgende Vorschriften bzw. stellt deren Erfüllung sicher: a)die Ursprungsregeln für die auszuführenden…
Unterabschnitt 11 Methoden der Verwaltungszusammenarbeit zur Prüfung des Ursprungs im Rahmen von Zollpräferenzmaßnahmen, die die Union einseitig für bestimmte Länder oder Gebiete getroffen hat Artikel 124 Verwaltungszusammenarbeit (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die begünstigten Länder oder Gebiete teilen der Kommission die Namen und…
Artikel 142 Deduktive Methode (Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Als Preis je Einheit wird zur Ermittlung des Zollwerts gemäß Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe c des Zollkodex der Preis angesetzt, zu dem die eingeführten Waren oder eingeführte gleiche oder ähnliche Waren…
Artikel 143 Methode des errechneten Werts (Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden dürfen zur Ermittlung des Zollwertes in Anwendung des Artikels 74 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex von einer nicht im Zollgebiet der Union ansässigen Person nicht verlangen oder…
Artikel 74 Nachrangige Methoden der Zollwertbestimmung (1) Kann der Zollwert von Waren nicht nach Artikel 70 bestimmt werden, so werden die Voraussetzungen des Absatzes 2 Buchstaben a bis d nacheinander geprüft, bis der erste Buchstabe erreicht ist, nach dem der Zollwert der Waren bestimmt werden…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Ist nicht von den VO umfasst. 10. Ceuta und Melilla Ist nicht von den VO umfasst. 11. Schlussbestimmungen Soweit diese Arbeitsrichtlinie keine besonderen Regelungen enthält, gelten die Bestimmungen des UZK, des UZK-DA sowie des UZK-IA in der…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Überprüfung der Ursprungseigenschaft (1) Prüfungen der EzU erfolgen stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden oder zuständigen Regierungsbehörden der Einfuhrvertragspartei begründete Zweifel an der Echtheit der Erklärungen, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Übergangsbestimmungen von 1. Jänner bis 31. Dezember 2025: Für die Zwecke der Prüfung gelten Abschnitt 9.1., Abschnitt 9.2.1 und gegebenenfalls auch Abschnitt 9.2.2. auch für Ursprungsnachweise, die im Einklang mit den Übergangsregeln für den…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Überprüfung der Ursprungseigenschaft (1) Für die Zwecke der Prüfung, ob ein in eine Vertragspartei eingeführtes Erzeugnis ein Ursprungserzeugnis der anderen Vertragspartei ist oder ob die Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls erfüllt sind, darf die Zollbehörde der Einfuhrvertragspartei eine Prüfung…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Gegenseitige Amtshilfe (1) Die Zollbehörden der Vertragsparteien übermitteln einander über die EU-Kommission die Musterabdrücke der Stempel, die ihre Zollstellen bei der Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 verwenden, sowie die Muster für ermächtigten Ausführern erteilte Bewilligungsnummern und…
1.2. Methodik der Verrechnungspreisermittlung 1.2.1. Die OECD-Verrechnungspreismethoden 1.2.1.1. Preisvergleichsmethode Rz 25: Wird die Preisvergleichsmethode ("comparable uncontrolled price method", CUP) angewendet, dann ist bei der Preisermittlung für eine konkrete Geschäftsbeziehung zu einem verbundenen ausländischen Unternehmen zu untersuchen, welcher Preis…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Überprüfung der Ursprungseigenschaft (1) Für die Zwecke der Prüfung, ob ein in eine Vertragspartei eingeführtes Erzeugnis ein Ursprungserzeugnis der anderen Vertragspartei ist oder ob die Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls erfüllt sind, darf die Zollbehörde der Einfuhrvertragspartei eine Prüfung…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Grundsätzliches 9.1.1. Verwaltungstechnische Voraussetzungen für die Begünstigung von Erzeugnissen nach diesem Abkommen Ursprungserzeugnisse der EU im Sinne dieses Protokolls kommen zum Zeitpunkt der Zolleinfuhrerklärung nur dann in den Genuss der Vorzugsbedingungen des Abkommens, wenn die…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Grundsätzliches 9.1.1. Verwaltungstechnische Voraussetzungen für die Begünstigung von Erzeugnissen nach diesem Abkommen Ursprungserzeugnisse von Ghana oder der EU im Sinne dieses Protokolls kommen zum Zeitpunkt der Zolleinfuhrerklärung nur dann in den Genuss der Vorzugsbedingungen des…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Gegenseitige Amtshilfe (1) Die Behörden der Vertragsparteien teilen einander über die Europäische Kommission die Musterabdrücke der Stempel, die ihre zuständigen Behörden bei der Ausstellung der Ursprungszeugnisse verwenden, und teilen einander die Anschriften der Zollbehörden mit, die für…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Grundsätzliches 9.1.1. Verwaltungstechnische Voraussetzungen für die Begünstigung von Erzeugnissen nach diesem Abkommen Ursprungserzeugnisse von Côte d'Ivoire oder der EU im Sinne dieses Protokolls kommen zum Zeitpunkt der Zolleinfuhrerklärung nur dann in den Genuss der…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1.Allgemeines 9.1.1. Grundsätze (1) Um die ordnungsgemäße Anwendung der Präferenzregelungen sicherzustellen, gehen die ÜLG wie folgt vor: a)sie richten Verwaltungsstrukturen und -systeme, die für Durchführung und Verwaltung der in diesem Anhang festgelegten Regeln und…