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Findok · Richtlinien

UP-6660

9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

geltende FassungRichtlinie2026-0.552.384gilt ab 01.07.2026

Inhaltsverzeichnis der UP-6660

Wortlaut laut Findok

9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Ist nicht von den VO umfasst. 10. Ceuta und Melilla Ist nicht von den VO umfasst. 11. Schlussbestimmungen Soweit diese Arbeitsrichtlinie keine besonderen Regelungen enthält, gelten die Bestimmungen des UZK, des UZK-DA sowie des UZK-IA in der jeweils geltenden Fassung. Bis zum Erlass von Präferenzursprungsregeln gelten für die Bestimmung des Ursprungs die Vorschriften über den nichtpräferenziellen Ursprung. 11.1. Erstattung oder Erlass Für Waren, die im Anhang der Hummer-VO angeführt sind und für die im Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum Inkrafttreten der Hummer-VO höhere Einfuhrabgaben entrichtet wurden, als nach der Hummer-VO geschuldet gewesen wären, erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Einfuhrabgaben auf Antrag gemäß Artikel 4 der Hummer-VO. 11.2. Geltungsdauer Die USA-Zoll-VO gilt gemäß Artikel 8 vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Die Hummer-VO gilt gemäß Artikel 6 vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2030.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.552.384
Stammnummer
84470
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 1)
Gültig
01.07.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF