Findok · Richtlinien
UP-6660
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinie2026-0.552.384gilt ab 01.07.2026
Inhaltsverzeichnis der UP-6660
Wortlaut laut Findok
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Ist nicht von den VO umfasst.
10. Ceuta und Melilla
Ist nicht von den VO umfasst.
11. Schlussbestimmungen
Soweit diese Arbeitsrichtlinie keine besonderen Regelungen enthält, gelten die Bestimmungen des UZK, des UZK-DA sowie des UZK-IA in der jeweils geltenden Fassung.
Bis zum Erlass von Präferenzursprungsregeln gelten für die Bestimmung des Ursprungs die Vorschriften über den nichtpräferenziellen Ursprung.
11.1. Erstattung oder Erlass
Für Waren, die im Anhang der Hummer-VO angeführt sind und für die im Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum Inkrafttreten der Hummer-VO höhere Einfuhrabgaben entrichtet wurden, als nach der Hummer-VO geschuldet gewesen wären, erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Einfuhrabgaben auf Antrag gemäß Artikel 4 der Hummer-VO.
11.2. Geltungsdauer
Die USA-Zoll-VO gilt gemäß Artikel 8 vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2029.
Die Hummer-VO gilt gemäß Artikel 6 vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2030.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.552.384
- Stammnummer
- 84470
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 1)
- Gültig
- 01.07.2026 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF