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UFSG RV/0874-G/09Prämien für eine Lebensversicherung - Gehaltsumwandlung oder Lohnverzicht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.10.2011

…es handle sich nicht um eine Bezugsumwandlung, sondern um einen echten Lohnverzicht der Dienstnehmer. Im Zeitpunkt der Abgabe der Verzichtserklärungen habe noch kein Anspruch bestanden. Über die Berufung wurde erwogen: Aufgrund des Verwaltungsverfahrens und der darin durchgeführten Ermittlungen steht folgender Sachverhalt fest: Im Rahmen eines…

UFSG RV/0848-G/081. Gehaltsumwandlung oder Lohnverzicht 2. Zufluss von Prämien für eine Lebensversicherung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.05.2011

…was aus der Sicht der Dienstnehmer durchaus verständlich ist, kann von einem echten Lohnverzicht oder einem (echten) Verzicht auf etwaige künftige Lohnansprüche nicht gesprochen werden, da die vorher verzichteten Bezugsbestandteile mit absoluter Gewissheit später wieder den Dienstnehmern in Form des Realisats aus der Lebensversicherung zur…

UFSG RV/0210-G/081. Gehaltsumwandlung oder Lohnverzicht? 2. Zufluss von Prämien für eine Lebensversicherung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.05.2011

…was aus der Sicht der Dienstnehmer durchaus verständlich ist, kann von einem echten Lohnverzicht oder einem (echten) Verzicht auf etwaige künftige Lohnansprüche nicht gesprochen werden, da die vorher verzichteten Bezugsbestandteile mit absoluter Gewissheit später wieder den Dienstnehmern in Form des Realisats aus der Lebensversicherung zur…

LStR 2002 Rz 10648–1068042.5.8 § 25 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…wird normiert, dass die Verzichtserklärung binnen drei Monaten nach Enden des Dienstverhältnisses beim Dienstgeber einlangen muss. Ist der Lohnverzicht durch den Dienstgeber zu besteuern? Wenn ja, wie? Kann der Arbeitnehmerbeitrag (Lohnverzicht) unter dem Titel Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden? Wann und wie hat die…

UFSF RV/0094-F/03Dienstgeberbeitragspflicht für die Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2003

…Wagnis bestanden. Nachdem in den Wirtschaftsjahren 1997 und 1998 Verluste erzielt worden seien, sei zwischen der Berufungsführerin und der Geschäftsführerin mündlich ein Lohnverzicht für den Zeitraum 10/1999 bis 1/2000 vereinbart worden. Nachdem im Jahr 2000 wieder ein Gewinn erwirtschaftet worden sei, habe das…

UFSF RV/0156-F/09Ist eine Abfertigungszahlung zur Gänze als gesetzliche Abfertigung iSd § 67 Abs. 3 EStG 1988 einzustufen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2013

…der Altersteilzeit auf die über der Höchstbeitragsgrundlage gelegenen Gehaltsbestandteile verzichtet werden sollen. Hierzu habe das AMS unter Hinweis auf die Unwirksamkeit von Vereinbarungen über Altersteilzeitgeld unter gleichzeitigem Lohnverzicht durch den betroffenen Dienstnehmer mitgeteilt, für die rechtliche Beurteilung der Altersteilzeitvereinbarung wäre nach wie vor jener Betrag…

LStR 2002 Rz 6489.1.2 Pensionszusagen (Pensionsvereinbarungen)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, kommt es bei der Auszahlung der Pension erst in dem Ausmaß und zu dem Zeitpunkt zu einem steuerpflichtigen Arbeitslohn, in dem die auf Grund des Lohnverzichtes bereits versteuerten Beträge überschritten werden. Dies gilt auch dann, wenn die Pension nur zum…

BFG RV/3100165/2023Einmahlzahlung aus betrieblicher Altersversorgung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.11.2025

…Arbeitgeber selbst oder durch eine Versicherung, für die der Arbeitgeber Prämien erbringe, ausbezahlt werde. Der Lohnverzicht des Arbeitnehmers bewirke, dass die Gehaltsumwandlung bei direkten Leistungszusagen zu keiner Kürzung der Arbeitnehmer-Bezüge führen könne. Für die umgewandelten Bezugsteile bestehe (weiterhin) Steuerpflicht. Aufgrund mangelnder Kenntnisse über die…

BFG RV/7101454/2012Unentgeltliche Überlassung einer Dienstwohnung an Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.12.2022Teil 1/2

…Nichts Anderes ergibt sich, wenn man den Lohnverzicht als Gegenleistung heranzieht. In diesem Fall ist ebenfalls der (auf den Lohn anzurechnende) jeweils anzuwendende Sachbezugswert als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Die unentgeltliche Zurverfügungstellung der Möblierung an den Geschäftsführer unterliegt als einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellte Verwendung eines…

BFG RV/2100229/2009Übermittlung von unrichtigen Lohnzetteln?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.03.2016Teil 1/2

…mehr, gleiches Geld) droht. Die Industriellenvereinigung und die Wirtschaftskammer wollen eine Lohnkürzung („Lohnverzicht “) für weite Teile der Arbeitswelt, in den 80iger Jahren wurde in Rottenmann Bauknecht/AHT die Belegschaft zum Lohnverzicht gebracht, in Liezen zahlt die MFL auch nicht mehr soviel wie unter der VOEST…

UFSS RV/0621-S/11Vorsteuerabzug bei Überlassung einer Dienstnehmerwohnung durch eine GmbH an Sohn und Schwiegertochter des Alleingesellschaftergeschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2013Teil 2/3

…Jänner 2013 wurde vorgebracht, die Überlassung der Wohnung sei gegen einen Lohnverzicht der beiden Dienstnehmer in zweierlei Hinsicht erfolgt. Beide hätten für dasselbe Bruttoentgelt länger gearbeitet und in Höhe des Sachbezuges weniger Gehalt ausbezahlt bekommen. Zum einen schmälere der Sachbezug bei beiden Dienstnehmern den Auszahlungsbetrag…

UFSG RV/0216-G/08Bezugsumwandlung (teilweiser Gehaltsverzicht bzw. Lohnreduktion und Bezahlung einer Lebensversicherung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.05.2011

…was aus der Sicht der Dienstnehmer durchaus verständlich ist, kann von einem echten Lohnverzicht oder einem (echten) Verzicht auf etwaige künftige Lohnansprüche nicht gesprochen werden, da die vorher verzichteten Bezugsbestandteile mit absoluter Gewissheit später wieder den Dienstnehmern in Form des Realisats aus der Lebensversicherung zur…

BFG RV/7101082/2022Freiwillige Abfertigungen und Abschmelzungsbeträge im Rahmen von Sozialplänen stellen dem Abzugsverbot unterliegende sonstige Bezüge dar; nicht jedoch vorgezogenes Jubiläumsgeld
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.01.2023

…zwischen SOP und dem 31. Dezember 2022 hin. Sämtliche Regelungen zur Rückabwicklung des Gehalts- bzw Lohnverzichts stehen somit in ursächlichem Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses mangels Standortsicherung im Zeitraum 1. April 2015 (In-Kraft-Treten der Grundsatzvereinbarung) und dem 31. Dezember 2022 (jedenfalls Erlöschen…

UFSL RV/0221-L/12Aufhebung eines Bescheides gemäß § 299 BAO nur bei Gewissheit der Rechtswidrigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2012

…kommt es bei der Auszahlung der Pension erst in dem Ausmaß und zu dem Zeitpunkt zu einem steuerpflichtigen Arbeitslohn, in dem die auf Grund des Lohnverzichtes bereits versteuerten Beträge überschritten werden (LStR 2002, Rz 648a)." Im gegenständlichen Fall ist jedoch aus dem Akteninhalt nicht ersichtlich…

LStR 2002 Rz 759–76310.8.2.2 Gehaltsumwandlung
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

10.8.2.2 Gehaltsumwandlung Rz 759: Keine Beiträge des Arbeitgebers, sondern solche des Arbeitnehmers liegen vor, wenn sie ganz oder teilweise an Stelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder der Lohnerhöhungen, auf die jeweils ein Anspruch besteht, geleistet werden. Hinsichtlich eines derartigen Arbeitnehmerbeitrages liegt ein…

LStR 2002 Rz 110419.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

19.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988) Randzahl 1104: derzeit frei 19.8.3.1 Kündigungsentschädigungen Rz 1104a: In Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis durch Verschulden des Arbeitgebers wegen Nichteinhaltung…

LStR 2002 Rz 656–6619.1.3.9 Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

9.1.3.9 Dienstreisen Rz 656: So weit Reisekostenersätze die im § 26 Z 4 EStG 1988 angeführten Sätze übersteigen, sind sie steuerpflichtiger Arbeitslohn und als laufender Bezug zu versteuern. Nach dem Kollektivvertrag ist grundsätzlich der Überlasser zum Ersatz von Reisekosten verpflichtet. Werden Reisekostenersätze im…

LStR 2002 Rz 1194–120025 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

25 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988) Rz 1194: Ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat, kann nur nach der Sachlage im Zeitpunkt des Abzuges beurteilt werden (VwGH 21.12.1956, 0359/55). Der Arbeitgeber kann, wenn er zuviel Lohnsteuer einbehalten hat, den Fehler im…

LStR 2002 Rz 2224.3.5 Lebensversicherung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

4.3.5 Lebensversicherung Rz 222a: Nimmt der Arbeitgeber eine Lohnreduktion vor und zahlt die Differenz in einen Lebensversicherungsvertrag, wobei er sowohl Versicherungsnehmer als auch Begünstigter ist, und wird die Versicherungssumme nach Ablauf der Versicherungszeit an den Arbeitgeber ausbezahlt und von diesem an den Arbeitnehmer…

BFG RV/7100509/2013Liegt ein gesellschaftsteuerlicher Vorgang iSd § 2 Z 4b KVG vor, wenn die Gesellschafterin gegenüber ihrer Gesellschaft auf die Rückzahlung des Kredites verzichtet? Kann ein negativer Gruppenausgleich eine Kompensation iSd § 1438 ABGB bewirken?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.12.2022

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende (Berichterstatterin) Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber, die Richterin Andrea Wimmer-Bernhauser, sowie die fachkundigen Laienrichter Albert Scheiblauer MLS und KomzlR Christian Gerzabek in der Beschwerdesache der ***1*** - GmbH, vormals ***2*** GmbH, nunmehr ***3***, vertreten durch…